Der Kulturrat NRW begrüßt das Sofortprogramm der Ministerin für Kultur und Wissenschaft Isabel Pfeiffer-Poensgen zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise. Das Programm stellt 5 Mill. Euro bereit, um die wirtschaftliche Existenz und das Aufrechterhalten der künstlerischen Fertigkeiten der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler zu ermöglichen. Diese können einen Zuschuss von bis 2.000 Euro bei der zuständigen Bezirksregierung beantragen, sofern sie einen Einnahmeausfall und die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse belegen. Damit werden die Betroffenen die nächsten Wochen überbrücken können.
Man kann sich leicht ausrechnen, dass der bereitgestellte Betrag für 2.500 Künstlerinnen und Künstler ausreicht, die den Maximalbetrag beantragen. Diese Zahl wird sehr wahrscheinlich überstiegen werden. Der Kulturrat NRW erwartet, dass das Ministerium sich darauf vorbereitet, gegebenenfalls vermehrt zu investieren.
Der Kulturrat NRW hatte im Vorfeld der Regelung darauf hingewiesen, dass viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler nicht Mitglieder der KSK sind und dennoch an dem Hilfsprogramm teilhaben können sollten. Die Ministerin kommt dem mit einer Härtefallregelung nach. Über Einzelfallprüfungen können auch Künstlerinnen und Künstler unterstützt werden, die nicht Mitglieder der KSK sind, aber professionell und selbständig tätig sind und dies z.B. durch Nachweis ihrer Mitgliedschaft in einem Künstlerverband belegen können.
Von der Krise betroffen sind auch viele Selbständige, die als Partner oder Dienstleister mit Künstlerinnen und Künstlern zusammenarbeiten. Da sie vom Hilfsprogramm nicht profitieren können, geht der Kulturrat NRW davon aus, dass für sie der Rettungsschirm geöffnet wird, den Ministerpräsident Laschet, Finanzminister Lienenkämper und Wirtschaftsminister Pinkwart gestern vorgestellt haben. Aus dem Sondervermögen von 25 Milliarden Euro sollen ergänzend zum angekündigten Bundesprogramm auch Berufsgruppen, die für NRW spezifisch sind, wie Kleinunternehmer, Solo-Selbständige und Kulturschaffende unterstützt werden.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat heute auch „Grundsätze zur förderrechtlichen Behandlung der Auswirkungen der Coronavirus-Krise“ erlassen. Ausgaben für nur teilweise oder nicht durchgeführte Veranstaltungen und Projekte sind demnach förderfähig. Die bewilligenden Stellen dürfen Einnahmeausfälle und erhöhte Ausgaben aufgrund von Verschiebungen durch eine erhöhte Zuwendung kompensieren. Und die Zwei-Monats-Frist des Mittelabrufs wird aufgehoben, um gegebenenfalls Liquiditätshilfen zu ermöglichen. Der Kulturrat NRW würdigt diese pragmatische und flexible Handhabung der fördertechnischen Auswirkungen der Krise.
Der Kulturrat NRW sieht im Hilfsprogramm und im Fördererlass wichtige Überbrückungsmaßnahmen und anerkennt die transparenten und zügigen Aktivitäten der Landesregierung.
Folgendes steht noch aus:
- Hilfsmaßnahmen für Ensembles, freie Theater und Künstlergruppen, Kulturinitiativen und -zentren müssen folgen.
- Es ist von großer Bedeutung, dass die Maßnahmen von Kommunen, Landesregierung und Bundesregierung koordiniert werden.
- Zusätzlich zur Überbrückung und nach ihrer Dauer müssen die Maßnahmen der Bundesregierung bereitstehen. Sie müssen zügig und unbürokratisch greifen, um fundamentalen Schaden vom Kulturleben abzuwenden.
Auch der WDR hat zügig Entscheidungen getroffen, die wir begrüßen. U.a. wird ein Härtefallfonds aufgelegt, der auch den Freien Mitarbeiter*innen mit unkomplizierten Regelungen in der derzeitigen Lage helfen soll.
Gerhart Baum
Vorsitzender des Kulturrats NRW
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