Abstract: Die Soforthilfe des Kulturministeriums (Zuschuss bis zu 2.ooo.- Euro) läuft aus. Die vom NRW-Wirtschaftsministerium gezahlte Soforthilfe 2020 (25 Mrd.), die als Betriebsmittelzuschuss gedacht ist, ist bisher auch als Lebenshaltungszuschuss wegen ausbleibender Honorare für Künstler*innen unbürokratisch und schnell ausgezahlt worden. Diese Praxis soll auf Druck des Bundes jetzt entfallen, sodass nur die Grundsicherung durch die Jobcenter bliebe.Der Kulturrat NRW hat sich sofort an die NRW Regierung gewandt. Kulturministerin und Wirtschaftsminister kämpfen für unsere Sache. Die Verhandlungen werden nächste Woche fortgesetzt. Danach müssen ggfs. Alternativkonzepte realisiert werden.
Die vergangene Woche brachte einen Rückschlag in den Bemühungen der NRW-Landesregierung, auch den Künstlerinnen und Künstlern unter denjenigen zu helfen, die durch die Corona-Krise große wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Dieser Rückschlag kann für das Kulturleben und auch den Kulturrat NRW sehr schmerzhaft werden. Das Programm des Kulturministeriums, das fünf Millionen Euro schwer gut gestartet war und sofort sehr stark nachgefragt wurde, soll in die „NRW Soforthilfe 2020“ überleiten und das Kulturministerium will das jetzt auch vollziehen. Immerhin ist die mit 25 Milliarden Euro ausgestattete „NRW Soforthilfe 2020“ exzellent und sehr unbürokratisch eine Woche nach dem Kulturprogramm am vergangenen Freitag aus den Startlöchern geradezu gesprungen. Da lag eine Überleitung nahe.
Wieso also der Rückschlag? Während das Kulturprogramm die Überleitung abrunden will, ändert sich die „NRW Soforthilfe“ gravierend. Bundesgeld fließt seit dieser Woche zu und damit neue Auflagen. Die Soforthilfe, die vom NRW-Wirtschaftsministerium organisiert wird, will Betriebe am Leben erhalten und ausfallende Betriebsmittel kompensieren. Künstler und Künstlerinnen sind mit adressiert, doch die wollen eigentlich ihre Lebenshaltungskosten weiter bestreiten können, während die Aufträge und Engagements ausbleiben. Die ursprüngliche NRW Soforthilfe bot dafür an, dass man sich aus dem Erwirtschafteten selbst ein Gehalt zahlen kann. Das Gehalt ist die betriebliche Ausgabe und da kann das Programm beim Ausfall helfen. So konnten die nordrhein-westfälischen Künstlerinnen und Künstler hier schnelle und unbürokratische Hilfe erlangen.
Seit dem 1. April ist das vorbei. Die Bundesauflagen erkennen die von Soloselbständigen an sich selbst gezählten Gehälter nicht an. Ohne die Soforthilfe des Kulturministeriums und ohne Partizipation an der „NRW Soforthilfe 2020“ sind die Künstlerinnen und Künstler nun auf die Jobcenter und die Grundsicherung angewiesen. Wir haben seitens des Kulturrats NRW dagegen protestiert. Kulturministerin Pfeiffer-Poensgen und Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart wollen diese bisherigen Regelungen der „NRW Soforthilfe 2020“, von denen Honorarkräfte des Sports ebenfalls betroffen sind, aufrechterhalten. Falls das in Verhandlungen mit dem Bund nicht gelingt, sind Alternativen in der Überlegung.
Vertreter des Wirtschaftsministeriums verhandeln zur Zeit mit Vertretern des Bundes. Der Versuch, die an sich selbst gezahlten Gehälter ins Programm wieder einzubringen, stößt aber aber auf Widerstand des Bundes und anderer Länder. Nun versuchen sie, Lebenshaltungskosten als betriebliche Ausgaben der Soloselbständigen anerkennen zu lassen. Auch das scheint ein schwieriger Weg zu sein. Der Kulturrat NRW wird nicht nachlassen, die Berücksichtigung der Künstlerinnen und Künstler anzumahnen. Schlägt dies fehl, konzentrieren wir uns darauf, u.a. auf eine Verlängerung und Ausweitung der Soforthilfe des Kulturministeriums zu drängen. Wir bleiben dran.
04.04.2020