Newsletter zur Corona-Krise (7.04.2020)

 

Liebe Kulturschaffende, liebe Interessierte,

auch heute möchten wir über den aktuellen Stand der Dinge in Sachen Corona-Hilfen für Künstler*innen und Kultureinrichtungen in NRW berichten.


25 Mrd.-Programm des NRW-Wirtschaftsministeriums

Durch die Veränderungen der Kriterien des „Programms NRW Soforthilfe 2020“ sind Künstler*innen nur noch mit ihren Betriebsausgaben antragsberechtigt (siehe auch Rundbrief Nr. 10), da die Bundesauflagen die von Solo-Selbständigen an sich selbst gezahlten Gehälter nicht anerkennen. Wir weisen darauf hin, dass sich daraus unter Umständen für etwa nach dem 1. April bewilligte Beträge eine Rückzahlungspflicht ergibt, wenn keine Betriebskosten nachgewiesen werden können. Sobald wir mehr über die Prüfverfahren wissen, werden wir informieren.

Nach dem Willen des Bundesfinanzministers sollen die Solo-Selbständigen auf ALG II (Grundsicherung) umgelenkt werden. Das Formblatt der Online-Beantragung ist etwas vereinfacht worden, erfordert aber immer noch je individuellem Fall etliche Anlagen. Wir bitten Sie weiterhin um die Einsendung von Erfahrungswerten, wie gut und wie schnell das funktioniert.
Minister Pinkwart ist für die „NRW Soforthilfe 2020“ auf der Suche nach einer Lösung B für Kulturschaffende in Nordrhein-Westfalen. In einer Diskussion mit dem Bund und mit anderen Ländern. Der Bund besteht auf Bundeseinheitlichkeit, auch dann, wenn NRW das Geld ausgeben will. Käme es nicht zu einer Lösung, wäre das lobenswerte Bemühen des Landes, die wegfallenden Lebenshaltungskosten selbständig Tätiger zum Teil aufzufangen, gescheitert. Was tritt an die Stelle?


Soforthilfe des Kulturministeriums

Bislang wurden 14.000 Anträge von Künstler*innen an die NRW-Bezirksregierungen gestellt. Mit dem NRW-Kulturministerium sind wir weiterhin im Gespräch. Dieses bemüht sich um eine Fortsetzung des Programms. Die Mittel sind zum großen Teil verbraucht. Die Kulturministerin bemüht sich um Aufstockung und um ein vereinfachtes Verfahren, um die Bezirksregierungen zu entlasten. Das sollte so schnell wie möglich geschehen.


Beratung durch die IHK

Unsere Geschäftsstelle und auch die Büros  unserer Mitgliedsverbände werden mit Anfragen überhäuft. Sie berichten  von sehr guten Erfahrungen mit den Beraterinnen und Beratern der Industrie-und-Handelskammern. Auch wir selbst fragen dort manchmal nach. Die Kontaktadressen finden Sie hier. Alle kundigen Stellen tun, was sie in diesen Zeiten können.


Kleinunternehmen mit über 10 Beschäftigten

Wir beobachten weiterhin die Situation von Kultureinrichtungen mit über zehn Angestellten. Reichen die vorhandenen Hilfsprogramme für sie aus? Und wenn ja, wie lange können sie sich über Wasser halten? Bislang erreichen uns keine Berichte über Lücken. Falls wir jedoch für diese Gruppe Probleme erkennen, werden wir darauf zurückkommen.


WDR

Der WDR hat Regelungen für Ausfallhonorare und Entschädigungen für die „Festen Freien“ entwickelt und zu Beginn der Krise kommuniziert. Ebenso ist der Soforthilfe-Fonds auf 500.000 Euro aufgestockt worden. Dies begrüßen wir. In Einzelfällen erreichen uns jedoch Mitteilungen, dass Betroffene immer noch keine Informationen darüber haben, welche der definierten Kategorien auf sie zutreffen. Eine transparente und zeitnahe Bearbeitung und Umsetzung der Hilfsmaßnahmen sollte für alle Freien Mitarbeiter im arbeitnehmerähnlichen Status gleichermaßen erfolgen. Von der WDR5-Wellenleitung erfuhren wir Ende letzter Woche, dass nach der Krise eine Rückkehr zum gewohnten Programmschema beabsichtigt sei. Wir verstehen darunter auch die Fortführung der Kultursendung Scala.


Buchhandel

Zu den Unternehmen, die von der Krise besonders betroffen sind, zählen die Buchhandlungen. Viele sind ganz geschlossen, viele verkaufen online oder in Einzelabgaben nach Vorbestellung an der Geschäftstür. Wir bitten unsere Mitglieder und Partner, Buchhandlungen zu unterstützen und in ihrem Umfeld für sie zu werben. Wir schließen uns ganz den Forderungen des Börsenvereins des deutschen Buchhandels an. Aus Sicht des Kulturrats NRW sollten Buchhandlungen im ganzen Bundesgebiet wieder geöffnet werden - unter den Bedingungen, die für Supermärkte gelten. Auch das Buch ist Daseinsvorsorge. Buchhandlungen müssen in der Notfallhilfe des Bundes passender berücksichtigt werden, so sollte die KfW Ausfallbürgschaften zu 100 Prozent übernehmen und die Bundesregierung sollte die Abgaben dieser Unternehmen an die Künstlersozialkasse durch erhöhte eigene Finanzierung entlasten.


Engagement von Kommunen

Wir sammeln positive Beispiele des Engagements von Kommunen für das Kulturleben und begrüßen es, dass der Städtetag NRW jetzt in Zusammenarbeit mit den Kultursekretariaten Wuppertal und Gütersloh eine Umfrage an die Städte geschickt hat, die über Maßnahmen zur Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise orientieren soll.


Besonderes Beratungsangebot

Zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten sind in den vergangenen Tagen veröffentlicht worden. Da es für viele Betroffene schwierig ist, den Überblick zu behalten, haben Kulturrat NRW, die Landesverbände für die freien darstellenden und bildenden Künste, der Soziokultur, der Landesmusikrat NRW sowie die Büros der Regionalen Kulturpolitik Informationen gesammelt und auf ihre Websites gestellt.  Das reicht aber in Krisenzeiten nicht aus. Die zahlreichen neuen Bestimmungen für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt teilweise oder komplett verloren haben, führen zu großer Verunsicherung und Destabilisierung. Deshalb erfolgen schon jetzt eine Vielzahl von telefonischen Beratungen, die nach Auskunft aller Beteiligten nicht ausreichen. Die Fragen kreisen um die wirtschaftliche Existenz von Solokünstler*innen und von Kulturbetrieben, um Förderszenarien und rechtliche Fragen in Zeiten eines ungeahnten Digitalisierungsschubs.

Angeregt von der Idee der Büros der Regionalen Kulturpolitik hat der Vorstand des Kulturrates NRW jetzt einen Vorschlag für ein kurzfristig greifendes telefonisches Beratungskonzept entwickelt. Der Vorschlag wird jetzt dem Kulturministerium unterbreitet. Der Kulturrat NRW erwartet eine schnelle Reaktion, um das Angebot umsetzen zu können.


Herzliche Grüße
Gerhart Baum
Vorsitzender des Kulturrats NRW

 7.4.2020

Kulturrat NRW
Parkgürtel 24
50823 Köln

Telefon: 0221 - 17 83 361
info@kulturrat-nrw.de
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