Pressemitteilung des Kulturrats NRW zur Corona-Krise (12.05.2020)

 

 

NRW-Wirtschaftsminister und NRW-Kulturministerin haben Lösungen für die Soforthilfen in Bezug auf März und April gefunden


Wir freuen uns, dass unser ständiges Drängen zu einem Erfolg geführt hat: Die Entscheidung der Landesregierung läuft
nun darauf hinaus, dass 2.000 Euro an Künstlerinnen und Künstler für März bis April in irgendeiner Form gezahlt werden. Wer im März und April die „NRW Soforthilfe 2020“ aus dem Wirtschaftsministerium erhalten hat, darf davon 2.000 Euro für  Lebenshaltungskosten verwenden, wer bei der Kultur-Soforthilfe, die schnell erschöpft war, einen Antrag gestellt hatte und leer ausgegangen ist, kann jetzt noch 2.000 Euro erhalten. Das ist ein Anfang, aber das Problem der Grundsicherung ist damit nicht gelöst.


Die Ankündigung von Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen, dass der Etat für das Kultur-Soforthilfeprogramm für Künstlerinnen und Künstler auf 32 Millionen aufgestockt wird, begrüßen wir. Die bei den Bezirksregierungen liegenden 13.000 unbeschiedenen Anträge können damit abgearbeitet werden. Doch neue Anträge sind nicht möglich.

Das heißt aus unserer Sicht: Wir haben eine Lösung für die Monate März und April, wir haben zudem ein Plus an Rechtssicherheit, aber nun brauchen wir eine Lösung für die Monate Mai und folgende.


Die
Unsicherheit bezüglich der Verwendung der „NRW Soforthilfe 2020“ ist damit geklärt, die zu sehr vielen Anfragen auch an den Kulturrat NRW und seine Berater geführt hat. Allerdings müssen die soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler 7.000 Euro von den 9.000 Euro zurückzahlen, wenn keine Betriebskosten nachweisbar sind.

 

Solo-Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmen, die März bis April bereits das Arbeitslosengeld II bezogen haben oder eine Förderung aus der Kultur-Soforthilfe erhalten haben, sind von der Anerkennung der Lebenshaltungskosten und von dem aufgestockten Programm des Kulturministeriums ausgenommen. Das kritisieren wird. Zu beanstanden ist auch, dass jetzt der Bezug  von Arbeitslosengeld II angerechnet werden soll. Und diejenigen, die erst im Mai den Antrag an die „NRW Soforthilfe 2020“ gestellt haben, können keine Lebenshaltungskosten aus ihr bestreiten. Es gibt hier also keine Sicherung des Lebens über zwei Monate hinaus. NRW bleibt damit hinter anderen Ländern zurück.

 

Die Grundsicherung ist aber nur eines der Probleme, die gelöst werden müssen. Der Kulturrat NRW wird einen Vorschlag zu einem Stipendien- und Projektförderprogramm vorlegen, das künstlerische Tätigkeit stimuliert und absichert und wird sich an den Beispielen von Hessen und dem Saarland orientieren. Auch andere Maßnahmen, die über die Grundsicherung hinausgehen, müssen erfolgen. Kultur muss umfassender gefördert werden.

 

Wir werden im Kulturausschuss im Landtag am Donnerstag auf der Grundlage unserer bisherigen Initiativen einen umfassenden Vorschlag zur Kulturförderung vorlegen.

 

Gerhart Baum, Vorsitzender des Kulturrats NRW
12.05.2020

 

Kontakt: info@kulturrat-nrw.de


Kulturrat NRW
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