Liebe Kulturschaffende,
liebe Kulturinteressierte,
der heutige Newsletter fällt lang aus, enthält aber alle relevanten Informationen für NRW zum aktuellen Stand der Kultur und Kunst in der anhaltenden Corona-Krise. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der Hilfsprogramme. Gleichwohl möchten wir unseren Fokus wieder weiten und nehmen daher auch kulturpolitische Inhalte in den Blick, die über das Krisengeschehen hinaus wirken.
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Themenübersicht:
- Aktuell: Wirtschaftsminister Pinkwart stoppt Rückmeldeverfahren zur „NRW Soforthilfe 2020“
- Corona Kulturförderung: NRW hat absolute Priorität
- NRW-Überbrückungshilfe Plus (300 Mio. Euro)
- Kulturgipfel mit dem Ministerpräsidenten und der Kulturministerin am 30.06.20
- Corona Bundeskulturfonds - Kultur (1 Mrd. Euro)
- Soziale Absicherung der Soloselbständigen
- Kulturgesetzbuch NRW
- Zeitgemäße Kulturpolitik-Neue Antworten auf neue Herausforderungen
- Studie des Deutschen Kulturrats: Frauen und Männer im Kulturmarkt
- Aktuelle Informationen und Links in Sachen Corona-Hilfen
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Aktuell: Wirtschaftsminister Pinkwart stoppt Rückmeldeverfahren zur „NRW Soforthilfe 2020“
Die „NRW Soforthilfe 2020“ hat der Wirtschaft Nordrhein-Westfalens und auch dem Kulturleben in der Corona-Krise wesentlich geholfen. Der Kulturrat NRW hat den relativ unbürokratischen Start der Soforthilfe im März 2020 begrüßt. Kritisch sahen wir die Veränderung von Förderkriterien zum 1. April 2020, als mit Bundesmitteln auch Auflagen der Bundesregierung in die Soforthilfe eingearbeitet wurden.
Das Landeswirtschaftsministerium hat Anfang Juli mit dem Ende des Förderzeitraums das Abrechnungsverfahren der „NRW Soforthilfe 2020“ gemäß den Bundesvorgaben gestartet. Etwa 100.000 Förderempfänger*innen hat es bislang um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses in einem Formular gebeten. Das versandte Formular löste vielerorts Irritationen aus, weil es zuvor unbekannte Förderparameter enthielt.
Nachdem die Bundesregierung es nun den Ländern ermöglichte, eine Stellungnahme zum Abrechnungsverfahren abzugeben, hat Landesminister Pinkwart am 14. Juli das Verfahren gestoppt. Erst sollen offene Fragen geklärt werden. Der Kulturrat NRW begrüßt dieses Innehalten ausdrücklich. Die Abrechnung muss (unter identischen Förderbedingungen zur Antragstellung) möglichst unbürokratisch erfolgen.
Corona NRW-Kulturförderung: NRW hat absolute Priorität (185 Mio. Euro)
Das Programm ist ein großer Fortschritt. Es wird letztlich daran gemessen werden, wie wirkungsvoll es bei den Betroffenen, den Künstler*innen, ankommt. Es hat zwei Teile: Das Stipendienprogramm (105 Mio. Euro für bis zu 15.000 Antragsberechtigte) und die Förderung kultureller Einrichtungen (80 Mio. Euro). Es darf, so Ministerpräsident Laschet beim so genannten Kulturgipfel am 30.06., in diesem Bereich keine Sommerpause geben. Das Ministerium, Frau Dr. Kaluza und Ihr Stellvertreter Dr. Reitemeyer haben uns über den Stand der Dinge informiert. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass mit Nachdruck an der nicht einfachen Umsetzung gearbeitet wird. Es gibt keine Vorbilder dafür. Alles ist weitestgehend Neuland.
Vorrang hat jetzt das Stipendienprogramm. Die Stipendien von jeweils 7.000 Euro müssen die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen. Wir werden darauf achten, dass möglichst bald Anträge gestellt werden können.
Voraussetzungen sind: Die Antragsteller*innen müssen in NRW beheimatet sein. Sie müssen eine Professionalität nachweisen, wobei außer KSK- und Verbandsmitgliedschaft auch andere Nachweise möglich sein sollen. Es muss auch eine Beziehung zu Corona-Nachteilen bestehen. Eine Anrechnung auf eine möglicherweise in Anspruch genommene Grundsicherung soll es nicht geben. Ein kurzer Verwendungsnachweis ist später erforderlich. Zu den Modalitäten wird zur Zeit eine Richtlinie erarbeitet, die mit dem Landesfinanzminister abgestimmt wird. Über den Fortgang werden wir kontinuierlich berichten.
Im Vergleich zu Künstler*innenhilfen in anderen Bundesländern kann sich dieses Programm sowohl mit seinem Volumen als auch mit der Art der Abwicklung beispielhaft sehen lassen.
NRW-Überbrückungshilfe Plus (300 Mio. Euro)
Das Land ergänzt die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn: Mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erhalten Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Die Landesregierung stellt hierfür 300 Mio. Euro bereit.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erfolgt über eine vom Antragstellenden beauftragte Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in oder vereidigte Buchprüfer*in. Die Bundesregierung stellt hierfür ein bundeseinheitliches Antragsportal zur Verfügung. Dort können sich die Berater*innen registrieren und seit 10. Juli Anträge stellen. Dieses Programm wird also schon umgesetzt. Wir werden sehr genau beobachten, wie sich die Beratung durch Steuerberater*innen auswirkt.
Es zeichnet sich hier auch schon ein Problem bei der Antragsberechtigung ab: Freiberufliche Künstler*innen („Soloselbständige“) sind dort nur dann antragsberechtigt, wenn ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Dadurch wären in unseren Mitgliedsverbänden viele Künstler*innen, vor allem im Musikbereich ausgeschlossen, denn sie haben zu Beginn der Corona-Krise im April bzw. Mai 2020 Sonder-, Nach- und Vorauszahlungen erhalten, die andere Zeiträume als diese beiden Monate betreffen. Diese Zahlungen sollten in der Frage der Antragsberechtigung gleichwohl eingerechnet werden. Wir haben das Problem gegenüber dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium angesprochen und heute Morgen eine gute Nachricht bekommen: Demnach kommt es auf den Zeitraum der Leistungserbringung an. "Wenn eine Zahlung im April einging, die für eine bereits erbrachte Leistung im Dezember gezahlt wurde, wird der Betrag nicht für April gewertet.“ Das heißt, dass etwa Nachzahlungen der GVL und Vorschusszahlungen der GEMA, die in den beiden Monaten flossen, nicht angerechnet werden.
Zur Anrechnung anderer Förderungen auf die Überbrückungshilfe heißt es aktuell: Leistungen aus anderen Corona-bedingten Zuschussprogrammen des Bundes und der Länder werden auf die Leistungen der Überbrückungshilfe angerechnet, soweit die Fördergegenstände (Lebenshaltung und/oder Fixkosten) übereinstimmen und sich die Förderzeiträume überschneiden. Eine Anrechnung vorher schon bewilligter Leistungen aus anderen Zuschussprogrammen erfolgt bereits bei Bewilligung der Überbrückungshilfe. Betriebliche Fixkosten können nur einmal erstattet werden.
Kulturgipfel mit dem Ministerpräsidenten und der Kulturministerin (30.06.20)
Wir haben bereits in unserer Presseerklärung vom 1.7. zum Kulturgipfel Stellung bezogen. In der Videokonferenz mit 15 Repräsentant*innen aus Kulturszene und Kulturpolitik in NRW wurde vor allem das Corona-Kulturprogramm zur Diskussion gestellt. Wir haben u.a. angeregt, im Rahmen der EU-Rats-Präsidentschaft Deutschlands ein Programm mit Frankreich durchzuführen. Ministerpräsident Laschet ist der Kulturbevollmächtigte des Bundes in den Beziehungen zu Frankreich.
Corona Bundeskulturfonds - Kultur (1 Mrd. Euro)
Die Förderungsmodalitäten sind mit den Kulturverbänden und den Kulturfonds, die dieses Programm abwickeln sollen, in der Abstimmung. Auch in diesem Programm sollen Einzelkünstler*innen u.a. durch Stipendien gefördert werden. Insgesamt geht es für alle Bereiche um 10.000 Förderbescheide, die in den nächsten 12 Monaten erlassen werden müssen. Als erste Organisationen haben die sechs Bundeskulturfonds Informationen zu Fördergrundsätzen und Antragsmodalitäten auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Sie erhalten aus dem Programm „Neustart“ insgesamt 50 Mio. Euro zusätzlich, um in den von ihnen vertretenen Kultursparten Projekte zu fördern. Die fünf sind die Stiftung Kunstfonds, der Deutsche Literaturfonds e.V., der Fonds Darstellende Künste e.V., der Fonds Soziokultur e.V., der Deutsche Übersetzerfonds e.V. und der Musikfonds e.V.
Aus letzterem etwa kommt ein Stipendienprogramm, das Ähnlichkeiten mit dem geplanten in NRW hat. Mit 8 Mio. Euro werden Stipendien für den Zeitraum von sechs Monaten und einem einmaligen Betrag von 6.000 Euro an die Stipendiaten finanziert. Sie sollen professionellen, freischaffenden Künstler*innen der aktuellen Musikszene die Möglichkeit eröffnen, neue Arbeitsvorhaben umzusetzen, etwa Komposition oder die Entwicklung von Konzepten, von alternativen bzw. digitalen Formaten oder von einer individuellen Klangsprache.
Nicht aus dem Blick geraten dürfen die verschiedenen Steuerermäßigungen, das Wirtschaftsförderprogramm des Bundes zur „Überbrückungshilfe“ und die Hilfe für kulturelle Einrichtungen, auch dadurch ist eine Verbesserung der Einkommenssituation für Künstler*innen zu erwarten.
Soziale Absicherung der Soloselbständigen
In der Corona-Krise ist erkennbar geworden, dass eine soziale Absicherung für den Personenkreis der Soloselbständigen in Deutschland generell fehlt. Die Künstler*innen stellen darin eine besondere Gruppe dar. Es handelt sich also um ein Problem, das unabhängig von der aktuellen Krise zu klären ist. Diskussionen darüber sind in Berlin bereits im Gange. Was die Beschäftigten in den Kulturbetrieben angeht, hat die Leiterin des Kunstmuseums Stuttgart, Ulrike Groos, folgendes gefordert: Es brauche faire Bezahlung für die Solo-Selbständigen, die für Institutionen arbeiten, von Grafiker*innen zu Autor*innen und Ausstellungsaufbauer*innen. Sie, die von der Bundesregierung von den Soforthilfen ausgeschlossen waren und Hartz-IV beantragen mussten, sind eine Gruppe von vielen Tausend Beschäftigten, die in den Budgetverhandlungen traditionell mit Niedrigstlöhnen abgespeist werden, obwohl sie Wesentliches für die Inhalte der Kulturvermittlung leisten. Und für Künstler*innen müsse es endlich „verbindliche Ausstellungshonorare” geben. (Quelle: Süddeutsche Zeitung, 08.07.20)
Kulturgesetzbuch NRW
Am 23. Juni hat das Landeskabinett die 10 Eckpunkte des Kulturgesetzbuchs beschlossen, mit dessen Schaffung alle für Kunst und Kultur relevanten Rechtsvorschriften erstmals und bundesweit einmalig in einem eigenen Gesetzbuch übersichtlich und transparent zusammengefasst werden sollen. Der Zeitplan für die Erarbeitung sieht die Einbringung des Referentenentwurfs im Mai 2021 sowie die Verabschiedung bis Ende 2021 vor. Ein erster Auftaktdialog hat am 1. Juli stattgefunden. Insgesamt, so haben wir es in dem Gespräch mit den Koalitionsabgeordneten Bernd Petelkau und Lorenz Deutsch sowie der Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen und mit dem federführenden Staatssekretär Klaus Kaiser dargelegt, sollte die Gesetzesberatung zu einer Generaldebatte über die Kulturpolitik des Landes genutzt werden. Kulturpolitik, so ist die Absicht, soll als Querschnittsaufgabe der Landespolitik verstanden werden.
Der Kulturrat NRW begrüßt ausdrücklich, dass sich das Land NRW mit dem Kulturgesetzbuch für gesellschaftliche Teilhabe und Diversität in und durch Kunst und Kultur einsetzt. Hier schließt unmittelbar auch die wichtige Verknüpfung von politischer und kultureller Bildung an. Bei der Verbreitung können gut Gedächtnisinstitutionen wie Archive, Bibliotheken, Museen und Theater eingebunden werden. Die gegenwartsbezogene Soziokultur, die bereits jahrzehntelang an der Schnittstelle von Kunst, Bildung und Gesellschaft gewirkt hat und über eine gute Verankerung in lokale Szenen verfügt, sollte hier ebenso Teil von Stärkungsinitiativen sein.
Das Kulturfördergesetz soll in das neue Kulturgesetzbuch „überführt“ werden. Die 10 Eckpunkte markieren ein ehrgeiziges Ziel. Entscheidend ist die Umsetzung. Das Gesetz wird ein Bibliotheks- und ein Musikschulgesetz umfassen. Besonders interessiert sind wir an der Konkretisierung folgender Zielvorstellung: „Die Theater und Orchester, die Museen, die freie Szene sowie neue Formen von Kunst und Kultur werden mit je besonderen Ausprägungen ebenfalls eigens im Kulturgesetzbuch behandelt.“ Von Bedeutung ist auch, ob das positive Wirkungen auf die Finanzierung der Kultur und auf die Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts hat und auch, ob es positiv auf die kulturellen Strukturen wirkt. Der Kulturrat NRW wird sich mit seinen Sektionen aktiv an den Beratungen beteiligen. Das Gesetz muss letztlich eine Fortentwicklung bewirken und darf nicht bloß die gegenwärtige Lage festschreiben. Die 10 Eckpunkte bieten dazu die Möglichkeit.
Zeitgemäße Kulturpolitik - Neue Antworten auf neue Herausforderungen
Die Kulturförderung hat sich im Großen und Ganzen bewährt. Dennoch muss hinterfragt werden, ob sie allen Herausforderungen gerecht wird. Der Kulturrat NRW möchte seinen Beitrag zu diesem Diskurs leisten. Deshalb planen wir gemeinsam mit dem Städtetag NRW für 2021 ein Symposium zur Entwicklung einer zukunftsorientierten Kulturpolitik nach Corona. Ein wichtiges Thema in diesem Kontext ist die Diskussion über neue Fördersystematiken, die sich an den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen (Diversität, Digitalität, Demografie) und den Schwachstellen der sozialen und finanziellen Absicherung von Künstler*innen orientiert. Jörg Stüdemann, Kulturausschuss-Vorsitzender im Städtetag NRW, hatte sich im Kulturpolitischen Forum des WDR am 14.06.20 beispielsweise für eine Umverteilung bisheriger Kulturbudgets zugunsten von „Neuen Urbanen Kulturen“ ausgesprochen. Der Kulturrat NRW kämpft seit vielen Jahren um die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Zuwendungsrechts. Insgesamt ist es das Anliegen, die Zugänge zur Kulturförderung weiter zu öffnen und die Freiheit von Kunst und Kultur zu schützen.
Literaturtipps zu diesem Thema:
- Carsten Brosda „Die Kunst der Demokratie. Die Bedeutung der Kultur für eine offene Gesellschaft“
- Michael Wimmer (Hg.): „Kann Kultur Politik? Kann Politik Kultur?: Warum wir mehr über Kulturpolitik sprechen sollten“
Studie des Deutschen Kulturrats: Frauen und Männer im Kulturmarkt
In der Corona-Krise ist sichtbar geworden, unter welch prekären Bedingungen viele Kulturschaffende leben und dass in diesem Bereich in der Sozialpolitik eine deutliche Lücke besteht. Dass die Pandemie innerhalb von wenigen Tagen die ökonomischen Bedingungen der Künstler*innen zum Zusammenstürzen bringen konnte, zeigt wie dünn das Eis ist. Die umfangreiche Studie "Frauen und Männer im Kulturmarkt. Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Lage." erscheint deshalb genau zum richtigen Zeitpunkt, um mehr Klarheit in den Kulturberufen zu schaffen. Der Kulturrat NRW wird die NRW-relevanten Inhalte der Studie auswerten.
Näheres zur Studie können Sie nachhören in folgenden WDR-Interviews mit der Hauptautorin Gabriele Schulz und dem Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats Olaf Zimmermann:
- WDR 3 - Mosaik: Audio 25.06.2020
- WDR 5 - Scala: Audio 25.06.2020
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Aktuelle Informationen und Links in Sachen Corona-Hilfen
(Auszüge der Corona-Kultur-Sprechstunden-Beratern Rainer Bode und Harald Redmer)
NRW-Soforthilfe
Auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministerium finden Sie nähere Informationen zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe sowie Antworten auf mögliche Fragen:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren (mit Video)
NRW-Überbrückungshilfe Plus
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
- Solo-Selbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sind ebenfalls antragsberechtigt.
- Eine Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Krise wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind statt der Monate April und Mai 2019 die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich heranzuziehen.
Grundsicherung
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird verlängert bis zum 30.9.2020, d.h. bis dahin können Anträge beim Jobcenter oder den Optionskommunen gestellt werden.
Beratung - Corona-Kultur-Sprechstunde
Bei individuellen Fragen zu den Hilfsprogrammen sind unsere Berater bis Ende September für Sie da. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie auf unserer Homepage.
Wir wünschen Ihnen angenehme Sommertage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kulturrat NRW