Liebe Kulturschaffende,
liebe Kulturinteressierte,
der heutige Newsletter enthält alle relevanten Informationen für NRW zum aktuellen Stand der Kultur und Kunst in der anhaltenden Corona-Krise. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der Hilfsprogramme:
Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung und das Programm Neustart der Staatsministerin für Kultur gewinnen an Kontur. Da die Hilfsmaßnahmen für die Soloselbständigen nach wie vor halbherzig anmuten, begrüßen wir es, dass Monika Grütters in diesem und im kommenden Jahr 52 Millionen Euro für Stipendien an Künstlerinnen und Künstler geben will. Es geht um 1.000 Euro monatlich. Ausgebende Einrichtungen sind die Bundeskulturfonds.
Dabei ist offenbar nicht im Blick, dass die Bundeskulturfonds nicht alle Disziplinen der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler abdecken. Der Musikfonds etwa ist dezidiert der zeitgenössischen Musik zugedacht. Musikerinnen und Musiker der komponierten Neuen Musik, der Improvisierten Musik und der experimentellen Stile können dort teilhaben, Musikerinnen und Musiker der Alten Musik und der klassischen Stile hingegen nicht. Der Vorstand des Musikfonds hat auch nicht vor, das zu ändern, wie man hört. (https://www.musikfonds.de/wp-content/uploads/2020/07/MF-Stipendienprogramm_Ausschreibung_200713.pdf)
Das ist ein unbedachtes Vorgehen, das wir kritisieren. Der Fehler ist der gleiche, den die Bundesregierung schon zu Beginn der Staatshilfen in der Corona-Krise beging: Sie verzichtet auf ein planvolles und der Szene angemessenes Vorgehen, weil eingeschränkte Förderinstrumente bereits zur Verfügung stehen. Soloselbständige erhalten keine Wirtschaftshilfe, weil es ja schon die Jobcenter gibt, so wenig sie auch zur Kompensation von Einnahmeausfällen geeignet sind. Die Alte-Musik-Szene erhält keine Stipendien, weil es ja den Musikfonds gibt, als sei er ein Instrument für das ganze Musikleben, dabei hat seine Satzung für weite Teile des Musiklebens keine Relevanz.
Der Kulturrat NRW fordert von der Kulturstaatsministerin, dass das Stipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler aller Kultursparten und Genres zugänglich ist. Wenn die Bundeskulturfonds das nicht abdecken können, muss das Programm ergänzt werden.
Die Staatsministerin sucht Bundesverbände und andere Einrichtungen, die die Mittelweitergabe aus dem Programm Neustart übernehmen. Es sind große Beträge, in der Regel größer sind als das, was die Einrichtungen gemeinhin schultern. Wer genau mit welchen Aufgaben betraut wird, ist uns noch nicht durchweg bekannt. Wir verfolgen das aufmerksam und werden darauf achten, welche Gruppen des Kulturlebens außen vor bleiben. 10 Millionen Euro werden über die Initiative Musik vergeben und zwar nicht nur an Musikerinnen und Musiker, sondern auch an Autorinnen und Autoren. Sowohl die produktive künstlerische Arbeit ist förderfähig als auch die Vorproduktion. Und während die Initiative Musik üblicherweise nur bis zu 40 % der förderfähigen Kosten übernimmt, sind es jetzt im Neustart-Programm bis zu 90 %. Das erkennen wir ausdrücklich als beherzten und richtigen Schritt an. (https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/)
An den Start geht das BKM-Programm für pandemie-bedingte Investitionen. Es richtet sich an überwiegend nicht-öffentlich finanzierte Kultureinrichtungen. Die genauen Fördergrundsätze finden Sie jetzt unter https://neustartkultur.dthg.de/#
Das Stipendienprogramm der NRW-Landesregierung soll am 10. August veröffentlicht werden. Die fünf Bezirksregierungen sollen die 105 Millionen Euro ins Kulturleben bringen. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe auch für die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen. Wir wollen sie konstruktiv begleiten, unsere Berater sollen die Beratungen durch die Bezirksregierungen effektiv ergänzen.
Gestalt nimmt auch das weitere Kulturprogramm des Landes-Stärkungsfonds an, das Kultureinrichtungen helfen soll, die in Nöten durch die Corona-Schutzmaßnahmen sind, aber von den Bundeshilfen nichts erhalten. Es sind vor allem kommunale Kultureinrichtungen, auf die sich das Programm konzentrieren wird, aber auch privatwirtschaftliche Häuser, soziokulturelle Zentren und kulturelle Vereine. Über dieses Programm wissen wir noch wenig, doch wir hoffen, im Laufe des Augusts Aufschlüsse geben zu können.
Wir sehen die Landesunterstützung für kommunale Einrichtungen als dringend an. Die Kommunen tragen über 80 Prozent des nordrhein-westfälischen öffentlichen Kulturlebens - sie dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden.
Das Rückmeldeverfahren zur "NRW Soforthilfe 2020" des Wirtschaftsministeriums bleibt weiterhin ausgesetzt. Bund und Länder verhandeln über die Anrechenbarkeit von Personalkosten außerhalb des Kurzarbeitergeldes, von gestundeten Zahlungen sowie über weitere strittige Punkte. Noch ist der Zeitpunkt unklar, an dem das Verfahren wieder aufgenommen wird.
Online-Workshop zu den staatlichen Corona-Hilfen
Zum Schluss möchte ich auf einen Online-Workshop hinweisen, den das Landesbüro freie darstellende Künste und der Landesmusikrat ein zweites Mal anbieten: Der Steuerberater Marcel Stenpass, Münster, informiert Künstlerinnen und Künstler am 5. August, 19 Uhr, über die Überbrückungshilfe des Wirtschaftsministeriums und weitere Corona-Hilfsprogramme für die Kultur. Informationen auf www.nrw-lfdk.de und www.lmr-nrw.de.
Beratung - Corona-Kultur-Sprechstunde
Bei individuellen Fragen zu den Hilfsprogrammen sind unsere Berater bis Ende September für Sie da. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie auf unserer Homepage.
Wir wünschen Ihnen angenehme Sommertage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kulturrat NRW