Newsletter zur Corona-Krise (05.08.2020)

Liebe Künstler*innen, liebe Kulturschaffende, liebe Kultur-Interessierte,

wir möchten Ihnen wieder einige Informationen zu den Corona-Hilfsprogrammen für die Kultur geben.

Landes-Stipendienprogramm
Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen hat Wort gehalten und das neue Stipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler öffentlich angekündigt. Es setzt das bisherige Programm einer Kultursoforthilfe in der Corona-Krise fort und wird bis zu 15.000 Stipendien ausschreiben, die mit je 7.000 Euro dotiert sind. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstler*innen aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist kurz gesagt eine aussagefähige künstlerische Biographie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. einem einschlägigen Künstlerverband sowie die Angabe von zwei Referenzen.

Das Kriterium "Haupterwerb" haben wir mit dem Kulturministerium diskutiert, weil es eine signifikante Einschränkung der Antragsvoraussetzungen bedeutet. Es ist so zu verstehen, dass der Haupterwerb des Antragstellers Corona-bedingt weggefallen oder stark eingeschränkt ist.

Das Kulturministerium bietet auf seiner Website lesenswerte FAQ zum Programm an (https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm) und wird auch eine Hotline einrichten. Dort werden Fragen zum Programm detailgenau beantwortet. Wer in die Tiefe des Programms hinein fragen will, ist dort gut aufgehoben. Wer hingegen Orientierung im Netz der staatlichen Corona-Hilfen für die Kultur sucht, dem sei auch unsere Corona-Sprechstunde weiterhin empfohlen (https://kulturrat-nrw.de/corona-sprechstunde/).

In den FAQ werden auch Beispiele für Fach/Berufsverbände gegeben, durch deren Mitgliedschaft man zur Antragstellung berechtigt ist. Diese Liste ist nicht abschließend. Auch Mitgliedsverbände aus dem Kulturrat NRW sind berechtigt, die künstlerische Tätigkeit zu attestieren. Im Zweifelsfall sollten Sie bei Ihrem Verband nachfragen.

Das Programm arbeitet nach dem sogenannten "Windhundprinzip". Wer früh Anträge stellt, hat mehr Chancen ein Stipendium zu erhalten. Am 10. August soll es starten. Die Verantwortlichen im Kulturministerium haben gut gearbeitet.

Bundes-Stipendienprogramm
In unserem Rundbrief Nr. 25 haben wir uns mit dem Stipendienprogramm des Bundes innerhalb des Programms "Neustart" von Kulturstaatsministerin Monika Grütters beschäftigt. Anhand der Sparte Musik haben wir gezeigt, dass die Übergabe der Stipendiendurchführung an die Bundeskulturfonds nicht zu einer vollständigen Abdeckung der Kultursparten führt. Wir haben deshalb gefordert, dass das Stipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler aller Kultursparten und Genres zugänglich ist. Wenn die Bundeskulturfonds das nicht abdecken können, muss das Programm ergänzt werden. Wir haben uns brieflich an Frau Grütters gewandt.

Landes-Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen
Der Kulturstärkungsfonds des Landes will bis zu 80 Millionen Euro an vom Land oder den Kommunen getragene kulturell bedeutsame Einrichtungen sowie an freie gemeinnützige Initiativen geben. Er hilft Einrichtungen, denen die Corona-Krise Einnahmen verhindert hat und die dadurch in Gefahr geraten sind. Die genauen Umrisse kennen wir noch nicht. Der überwiegende Teil der Mittel soll an kommunale Einrichtungen ausgegeben werden, doch die interne Verteilung soll flexibel gehandhabt werden. Wir wissen, dass das Kulturministerium intensiv daran arbeitet.

Überbrückungshilfe des Bundes und Überbrückungshilfe Plus des Landes NRW
Die Überbrückungshilfe des Bundes erfüllt aus Sicht der Künstler*innen des Landes nicht die Erwartungen, die an sie gestellt wurden. Im Vergleich zur NRW-Soforthilfe 2020 ist das Verfahren deutlich bürokratischer aufgestellt. Zu bemängeln ist insbesondere das Verfahren zur Ermittlung der Berechtigung auf Überbrückungshilfe. Freischaffende Künstler*innen unterliegen übers Jahr gesehen oftmals stark schwankenden Umsätzen. Die Begrenzung auf lediglich zwei Vergleichsmonate 2019 im Vergleich zu 2020 zur Feststellung der Förderberechtigung gleicht da einem Lotteriespiel. Diese Engführung wiegt umso schwerer als die generelle Berechtigung auf Überbrückungshilfe die Voraussetzung für die Berechtigung auf Überbrückungshilfe Plus ist, also der Gewährung von Privatentnahmen von 1.000,- pro Monat. Sehr viele Kollegen*innen quer durch alle Sparten, für die die Hilfe vom Ansatz her gedacht war, gehen hier leer aus.

Da das gesamte Verfahren zwingend eine*n Steuerberater*in erfordert, stellt es viele Künstler*innen überdies vor erhebliche finanzielle Risiken. Hinzu kommt das Hindernis, überhaupt noch eine*n Steuerberater*in zu finden, der in der Kürze der Zeit frei ist. Ist diese*r gefunden, ergeben sich dann nicht selten weitere ungeklärte Sachfragen des Programms aus fachlicher Sicht. Zusammenfassend bedauert der Kulturrat NRW, dass die Überbrückungshilfe - trotz guter Absicht - leider an den Arbeitsrealitäten der Künstler*innen-Szene in NRW vorbeigeht. Zu fordern bleibt zumindest eine Korrektur der Berechnungsgrundlage des Förderverfahrens.

Online-Workshop zu Hilfsprogrammen
Am 12. August bieten das NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste und der Landesmusikrat NRW in Verbindung mit dem Kulturrat NRW den nächsten Online-Workshop eines Steuerberaters zu Fragen der Corona-Hilfsprogramme an. Der Workshop ist wieder gebührenfrei und für bis zu einhundert Teilnehmer*innen zugelassen. Anmeldung über die Websites der Veranstalter.

In diesem Sinne mit herzlichen Grüßen
Ihr Gerhart Baum
Vorsitzender Kulturrat NRW

Kulturrat NRW
Parkgürtel 24
50823 Köln

info@kulturrat-nrw.de
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