Kultur hilft Kultur – Maßnahmen für geflüchtete Künstler*innen

25.08.2023: Die Teilnehmer*innen im Patenschaftsprogramm sind ausgewählt. 

Link zur Pressemeldung des Kulturrats NRW

 

Ausschreibung:
Patenschaften unterstützt mit je 1.500 € – die Einreichfrist ist abgelaufen 

1. Förderziele

Im Frühjahr 2022 initiierte der Kulturrat NRW ein Patenschaftsprogramm, welches in NRW ansässige Künstler*innen mit 36 aus der Ukraine geflüchteten Kulturschaffenden vernetzte. Das Programm wird nach erfolgreicher erster Runde nun ein zweites Mal ausgeschrieben. 

Der Kulturrat NRW unterstützt die individuellen Patenschaften und das ehrenamtliche Engagement hiesiger Kulturschaffender mit Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt 1.500 Euro pro Patenschaft für die Dauer von fünf Monaten in der Zeit von September 2023 bis Januar 2024. 

Die inhaltliche Ausgestaltung der Patenschaft obliegt der antragstellenden Person. Im Rahmen der Bewerbung muss ein Motivationsschreiben vorgelegt werden.

Die Patenschaften können zum Beispiel folgendes Engagement beinhalten:

  • Künstlerische Kooperationen, die ggf. in (gemeinsamen) Ausstellungen, Konzerten, Lesungen oder anderen Events münden
  • Mitnutzung von Ateliers, Studios oder Proberäumen
  • Begleitung bei Events und Vernetzung mit Gesprächspartner*innen und Multiplikator*innen aus dem Kultursektor
  • Unterstützung bei Anträgen und Vermittlung von Wissen über die Förderlandschaft und Existenzgründung in NRW
  • Vermittlung von Arbeitsmöglichkeiten oder Unterstützung in Bewerbungsprozessen
  • Begleitung bei Behördengängen und/oder Wohnungssuche

Ziel des Programms ist es, Künstler*innen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine geflüchtet sind, zu ermöglichen, erste berufliche Kontakte in der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens zu knüpfen. Auch Kulturschaffende, die keinen ukrainischen Pass besitzen, deren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine lag, sind antragsberechtigt. Neben Patenschaften mit ukrainischen Kulturschaffenden öffnet der Kulturrat NRW das Programm 2023 auch für Künstler*innen, die aufgrund ihrer kritischen Haltung gegenüber dem russischen oder belarusischen Regime Repressionen ausgesetzt waren und nach NRW geflohen sind.

 

2. Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt sind Künstler*innen und Kulturschaffende, die in NRW ansässig sind und sich ehrenamtlich als Pat*in engagieren möchten, indem sie eine nach NRW geflüchtete Person unterstützen.

Auch Vereine und Institutionen aus NRW sind antragsberechtigt, insofern eine künstlerisch tätige Ansprechperson als Pat*in ernannt wird, sodass die 1-zu-1 Betreuung der nach NRW geflüchteten Personen gewährleistet ist.

Antragsberechtigt sind explizit auch Personen, die bereits Unterstützung für Künstler*innen und Kulturmacher*innen leisten.

3. Antragsverfahren

Den Antrag stellt der Pate/die Patin. Vor Antragsstellung knüpft der Pate/die Patin eigenständig Kontakt zu einem/einer geflüchteten Künstler*in. Die Bewerbung erfolgt dann in diesem festgelegten Tandem.
Die erneute Antragstellung durch bereits 2022 geförderte Patenschaften ist möglich.

Hinweis: Sollte noch kein Kontakt zu einer/einem möglichen Paten/Patin bestehen, kann unser Anzeigenportal „Kultur hilft Kultur“ für die Suche genutzt werden. Die Projektkoordination von „Kultur hilft Kultur“ übernimmt keine aktive Zusammenführung von geeigneten Personen, kann aber ggf. Kontakte vermitteln, wenn entsprechende Anfragen vorliegen.

Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte ausschließlich digital in einer PDF ein an: a.kolyszko@kulturrat-nrw.de
Bewerbungen sind auf Deutsch und Englisch möglich.
Die Antragsfrist ist der 16.07.2023 um 23.59 Uhr.
Die antragstellende Person verpflichtet sich, nach Ende der Patenschaft bis zum 15.02.2024 einen kurzen Bericht (1-2 Seiten) über die Zusammenarbeit der vergangenen Monate einzureichen. Zu diesem Zweck wird ein Vordruck zur Verfügung gestellt.

4. Erforderliche Bewerbungsunterlagen

Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Darin enthalten: Motivationsschreiben zur geplanten Ausgestaltung der Patenschaft und Kurzbiographien beider Patenschaftspartner*innen (max. 1 Seite)

5. Förderdauer

Die Förderdauer beträgt fünf Monate und reicht vom 01.09.2023 bis 31.01.2024. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Patenschaften muss über den gesamten Förderzeitraum bestehen.

6. Fördersumme

Die antragstellende Person erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 Euro, die zu Beginn des Förderzeitraums ausgezahlt wird. Der Erhalt dieses Betrags wird vom Empfänger per Brief quittiert.

Die Patin/der Pate verpflichtet sich, wirtschaftlich zu haushalten, den Betrag gewissenhaft zu verwalten und ausschließlich für die in der Bewerbung vorgeschlagenen Zwecke zu verwenden.

Die Aufwandsentschädigung kann zum Beispiel eingesetzt werden für:

  • Fahrtkosten/Eintrittskarten (Museum, Konzerte, etc.) für beide Parteien
  • Fortbildungen oder Workshops für beide Parteien gemeinsam oder ausschließlich für die geflüchtete Person
  • Reisekosten zu Zwecken der bundesweiten Vernetzung (nach NRW Landesreisekostengesetz)
  • Druckkosten/Versandkosten für Bewerbungen oder Werbung (Flyer, etc.)
  • Besorgung von Arbeitsmaterialien (Farbe, Noten, etc.)
  • Miete (kein Kauf!) von technischem Equipment (Filmbearbeitungsprogramme, Kameras, Werkzeug, etc.)
  • Raummiete für Studios, Proberäume oder Veranstaltungsorte
  • Organisation von Veranstaltungen: Ausstellungseröffnungen, Pressematerial, etc.

7. Antragsfrist

Die Antragfrist endete am 16.07.2023, 23.59 Uhr.

8. Auswahlverfahren

Der vollständige Antrag mit allen Unterlagen wird per E-Mail an den Kulturrat NRW gesendet, z.Hd. der Projektkoordinatorin von „Kultur hilft Kultur“, Frau Ania Kołyszko: a.kolyszko@kulturrat-nrw.de

Der Kulturrat NRW entscheidet mit Unterstützung eines Expert*innenbeirats über die Bewilligung der Förderung für die Patenschaften. Die Entscheidung wird den Antragstellenden bis zum 15.08.2023 schriftlich mitgeteilt.

9. Download des Antragsformulars

» zum Antragsformular

10. Kontakt

Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:
Frau Ania Kołyszko
a.kolyszko@kulturrat-nrw.de 

www.kultur-hilft-kultur.de
Kulturrat NRW, Parkgürtel 24, 50823 Köln

Gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW