Liebe Mitglieder des Kulturrats NRW, liebe Kultur-Verantwortliche,
die Bundesregierung handelt in der Corona-Krise schnell. Wir begrüßen das Rettungsprogramm für Soloselbständige und Kleinunternehmen, das auch der Kultur- und Kreativwirtschaft nutzen kann, ebenso wie die Maßnahmen zur Grundsicherung, die auch Künstlerinnen und Künstlern zu Gute kommen werden.
Ab morgen können Betroffene die Soforthilfen des Landes NRW beantragen. Bund und Land unterstützen Kleinunternehmen (gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen bis 50 Mitarbeiter), Solo-Selbstständige und Freiberufler mit Zuschüssen von bis zu 25.000 Euro pro Unternehmen für drei Monate. Die Soforthilfe soll der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung akuter Finanzierungsengpässe (u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) dienen. Das digitale Antragsformular des NRW-Wirtschaftsministeriums finden Sie ab Freitag, den 27.03.2020, unter dem folgenden Link: www.wirtschaft.nrw/corona. Schon heute finden Sie unter dem folgenden Link FAQs zur Antragsstellung: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Auch die Kommunen sollten sich an den Maßnahmen zur Sicherung des Kulturlebens beteiligen. Es gibt aber über die kommunalen Programme derzeit keinen Überblick. Da brauchen wir Ihre Mithilfe: Bitte schicken Sie uns doch Ihre Berichte an info@kulturrat-nrw.de, „Betreff: Kommunale Hilfsmaßnahmen – Feedback“, wenn Sie mit dem Verhalten Ihrer Kommune Schwierigkeiten haben, und informieren Sie auch uns über geglückte Maßnahmen.
Uns erreichen erste Mitteilungen, dass die Verfahren der Grundsicherung (ALG II) für Künstlerinnen und Künstler von den Jobcentern mit einem großen Bürokratieaufwand betrieben werden. Ein solcher Aufwand wird den Notsituationen in der Kulturszene nicht gerecht. Wir fordern von der Bundesagentur für Arbeit, für eine zügige und unbürokratische Abwicklung der Grundsicherung zu sorgen.
Wir appellieren in unserer heutigen Pressemitteilung zudem an Kulturstaatsministerin Monika Grütters, sich für einen Kulturfonds einzusetzen, der den Kultureinrichtungen offensteht, die aus besonderen Gründen an diesen Maßnahmen nicht teilhaben können. Soweit wir wissen, stellt die Bundesregierung 60 Milliarden Euro für Mehrausgaben der Ressorts im Zuge der Corona-Krise bereit. Wir sind der Meinung, dass auch die Kulturstaatsministerin daran Anteil haben sollte, um einen solchen Fonds für besondere Hilfsmaßnahmen im Kulturleben einrichten zu können.
Viele von uns wissen derzeit nicht, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. Während das Kulturleben pausiert, kommen die finanziellen Anforderungen ungebremst weiter in den Postkasten. Da wird es viele interessieren, dass es in den Bereichen der Sozialversicherungsbeiträge und der steuerlichen Vorauszahlungen weitreichende Möglichkeiten der Stundung gibt:
Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) und die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich darauf verständigt, ihren Mitgliedern zu empfehlen, ausbleibenden Beiträge zu stunden. Das gilt zunächst für die Monate März bis Mai. Die Kassen wollen keine Stundungszinsen, Säumniszuschläge und Mahngebühren berechnen.
Wir schicken Ihnen anhängend ein Rundschreiben der GVK und ein kurzes Formblatt, mit dem man sich bei seiner Kasse melden kann.
Für die Einrichtungen, die Kurzarbeit anmelden mussten, hier der Hinweis, dass Sie die Sozialversicherungsbeiträge nun eigentlich allein zahlen sollten, also ohne Teilung mit den Arbeitnehmern. Im Nachgang können Sie diese von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen.
Wir hängen diesem Schreiben auch das Formular an, mit dem Sie beim Finanzamt eine Stundung Ihrer fälligen Steuervorauszahlung beantragen können.
Herzliche Grüße
Ihr Gerhart Baum
Vorsitzender