Das Ziel von „create music NRW“ ist die Förderung von jungen Nachwuchsmusiker*innen und -bands im Alter von 14 bis 27 Jahren aus allen Sparten der Popmusik: Bands, Soloacts und Kulturakteure aus Nordrhein-Westfalen sollen vernetzt und gefördert werden, indem die jungen Musikszene(n) unterstützt wird und Auftrittsmöglichkeiten supported sowie Workshops angeboten werden. Von aktiven Musiker*innen bis hin zu soziokulturellen Zentren, Vereinen und Veranstalter*innen vereint das Projekt die verschiedenen Akteur*innen der Popularmusik in NRW, um ein landesweites Bewusstsein und eine starke Infrastruktur für die verschiedenen Szenen zu entwickeln. Ungeachtet des popmusikalischen Genres werden dabei regionale Kooperationen geschlossen und die Partner*innen vor Ort in ihrem alltäglichen Tun unterstützt, unter anderem durch Workshops.

create music NRW

Schlagwörter / Kategorien:

Musik, Vernetzung, Kulturelle Bildung

Name des (Förder-)Angebots:

create music NRW

Wer fördert / Wer ist der Träger?

Landesmusikrat NRW

Wer kann sich bewerben /mitmachen?

Veranstaltende Personen, die Projekte zur Förderung von Nachwuchsmusiker*innen realisieren wollen (nicht für Einzelvorhaben von Bands oder Musiker*innen).

Themen:

Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in NRW unterstützt werden, die die lokalen und regionalen Nachwuchsstrukturen stärken,  jungen Musiker*innen (Alter 14 bis 27 Jahre) eine Bühne
bieten, sie auf dem Weg in die Professionalisierung unterstützen und Akteur*innen in der Region
vernetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung von popmusikalischen Strukturen in
ländlichen Regionen, abseits der Großstädte und Ballungszentren NRWs. Im Sinne der kulturellen Bildung sollten die in dem Projekt beteiligten Akteur*innen und Zielgruppen zu einem Großteil der Altersgruppe 14 bis 27 angehören. Darüber hinaus ist eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden wünschenswert und stellt in Bezug auf die Förderhöhe ein entscheidendes Kriterium dar.

Kurzbeschreibung:

• Maximale Förderhöhe 5.000 €

• Mittel vom MKW, LWL, LVR & Kultursekretariat NRW Gütersloh 

• 3 bis 4 Antragsfristen pro Jahr

Service für Interessierte:

• Telefonische Beratung, auch auf Englisch möglich

• Niedrigschwelliges Antragsformular

Wer entscheidet über den Antrag?

• Entscheidung über eine paritätisch besetzte Jury

• Nur Projekte, die ein ausgeglichenes Genderverhältnis in der Auswahl der beteiligten Akteure*innen nachweisen, haben Anspruch auf die maximale Förderhöhe von 5.000 € (andernfalls max. 3.000 €); eine Nicht-Einhaltung wird mit Rückforderungen sanktioniert.

Was noch?

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