Die Projekte müssen in wenigstens einer Mitgliedsstadt des NRWKS verortet sein. Im Fall von digitalen Formaten muss sich lediglich der Arbeitsort der Künstlerin/des Künstlers in einer Mitgliedsstadt befinden. Die geförderten Vorhaben müssen, sofern es sich nicht um eine Konzepterstellung handelt, öffentlich zugänglich sein und dürfen keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen. Darüber hinaus muss der Projektbeginn bei der Antragsstellung noch ausstehen, d.h. Ausgaben sowie Vertragsabschlüsse wurden noch nicht getätigt, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Pressemitteilungen, wurden noch nicht getroffen.