Mit diesem Programm legt das NRW KULTURsekretariat ab 2023 einen Schwerpunkt auf die Verbindung von Kunst und Diskurs im Themenfeld Diversität.
Gefördert werden Projekte, die Kunst und Diskurs verbinden und sich dabei insbesondere mit Fragen kultureller Herkunft und Perspektiven oder mit der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch mit Fragen der Geschlechterdiversität befassen. Eine Förderung für die Erstellung künstlerischer Konzepte zu dem o.g. Themenfeld ist ebenfalls möglich. Antragsberechtigt sind qualifizierte und/oder projekterfahrene Künstler*innen aus den Mitgliedsstädten.
Anträge sind ganzjährig möglich. Die Förderhöchstsumme liegt bei 6.000 Euro.
Kultur, Diversität und Diskurs
Schlagwörter / Kategorien:
Künstler*innen
Name des (Förder-)Angebots:
Kultur, Diversität und Diskurs
Wer fördert / Wer ist der Träger?
NRW KULTURsekretariat
Internetauftritt:
Wer kann sich bewerben /mitmachen?
Antragsberechtigt sind qualifizierte und/oder projekterfahrene Künstler*innen aus den Mitgliedsstädten des NRW KULTURsekretariats.
Gefördert werden Projekte, die Kunst und Diskurs verbinden und sich dabei insbesondere mit Fragen kultureller Herkunft und Perspektiven oder mit der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch mit Fragen der Geschlechterdiversität befassen.
Eine Förderung für die Erstellung künstlerischer Konzepte zu dem o.g. Themenfeld ist ebenfalls möglich.
Themen:
Thematisch geht es um die Verbindung von Kunst und Diskurs im Themenfeld Diversität.
Kurzbeschreibung:
Mit diesem Programm legt das NRW KULTURsekretariat ab 2023 einen Schwerpunkt auf die Verbindung von Kunst und Diskurs im Themenfeld Diversität.
Gefördert werden Projekte, die Kunst und Diskurs verbinden und sich dabei insbesondere mit Fragen kultureller Herkunft und Perspektiven oder mit der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch mit Fragen der Geschlechterdiversität befassen. Eine Förderung für die Erstellung künstlerischer Konzepte zu dem o.g. Themenfeld ist ebenfalls möglich. Antragsberechtigt sind qualifizierte und/oder projekterfahrene Künstler*innen aus den Mitgliedsstädten.
Anträge sind ganzjährig möglich. Die Förderhöchstsumme liegt bei 6.000 Euro.
Service für Interessierte:
Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des NRW KULTURsekretariats.
Der Antrag muss zudem postalisch eingereicht werden.
Die Projekte müssen in wenigstens einer Mitgliedsstadt des NRWKS verortet sein. Im Fall von digitalen Formaten muss sich lediglich der Arbeitsort der Künstlerin/des Künstlers in einer Mitgliedsstadt befinden. Die geförderten Vorhaben müssen, sofern es sich nicht um eine Konzepterstellung handelt, öffentlich zugänglich sein und dürfen keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen. Darüber hinaus muss der Projektbeginn bei der Antragsstellung noch ausstehen, d.h. Ausgaben sowie Vertragsabschlüsse wurden noch nicht getätigt, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Pressemitteilungen, wurden noch nicht getroffen.