Gefördert werden Projekte, die modellhaft sind für Kulturelle Bildung mit älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen. Die geförderten Projekte ermöglichen gestalterisch-künstlerische Auseinandersetzung, sind partizipativ ausgerichtet und orientieren sich an den Stärken und Interessen der Beteiligten.

Die Maßnahmen sollen zur Teilhabe Älterer am gesellschaftlich-kulturellen Leben, zu deren Engagement in der Kultur und einem verbesserten Zugang zu Kunst und Kultur in unterschiedlichen kulturellen Sparten und Formaten beitragen. Sie richten sich insbesondere an Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben.

Fonds Kulturelle Bildung im Alter

Schlagwörter / Kategorien:

Kulturelle Bildung, Senior*innen, Kultureinrichtungen, Künstler*innen

Wer fördert / Wer ist der Träger?

Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur (kubia) 

Wer kann sich bewerben /mitmachen?

Antragssteller*innen können sein:

  • Kulturschaffende mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
  • kommunale und freie Kulturinstitutionen
  • Einrichtungen der sozialen Altenarbeit oder der Bildungsarbeit, die das Projekt in Zusammenarbeit mit Künstler*innen, Kulturgeragog*innen oder einer Kultureinrichtung umsetzen

Das beantragte Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Eine gleichzeitige Förderung aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter und dem Diversitätsfonds des Landes NRW ist nicht möglich.

Themen:

Kulturelle Bildung 

Kurzbeschreibung:

Kulturelle Bildung im Alter ist ein zentraler Schlüssel für kulturelle Teilhabe. Dies gilt insbesondere für Menschen, die im Alter von verschiedenen Ausschlusskriterien betroffen sind. Denn Alter ist vielfältig. Auf den ersten Blick scheinen ältere Menschen in den Kultureinrichtungen Nordrhein-Westfalens gut vertreten zu sein. Dieser Eindruck verdeckt die komplexen intersektionalen Verschränkungen von Diversitätsdimensionen, die für viele ältere Menschen den Zugang zu kulturellen Angeboten und kultureller Bildung erschweren und ihr Recht auf kulturelle Teilhabe bedrohen. Das Teilhaberisiko steigt insbesondere für ältere Menschen, die von multiplen Ausschlussfaktoren (z. B. Demenz, Behinderung, Armut, Einwanderungsgeschichte) betroffen sind. Vorrangig gefördert werden modellhafte und nachhaltige Projekte Kultureller Bildung von besonderer künstlerisch-kultureller Qualität, die eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgen:

  • Stärkung von Engagement älterer Menschen in Kunst und Kultur
  • Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.) durch Vermittlungsformen für ältere Menschen, die nicht (mehr) am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben
  • Eröffnung neuer Zugänge zu Kunst- und Kultureinrichtungen (Museen, Theater etc.) durch Vermittlungsformen für ältere Menschen, die nicht (mehr) am öffentlichen Kunst- und Kulturleben teilhaben
  • Anregung eines intergenerationellen Dialogs
  • Anregung eines inter- und transkulturellen Dialogs
  • Entwicklung von wohnortnahen Formaten, besonders in ländlichen Räumen

Mit wechselnden Förderschwerpunkten werden in jeder Ausschreibungsrunde Impulse gesetzt, um bestimmte Diversitätsdimensionen, Themen, Praxisformate oder (sozial-)räumliche Bedingungen in den Fokus zu rücken. Die Förderschwerpunkte verstehen sich als Anregung und sind für eine Antragstellung nicht bindend.

Service für Interessierte:

  • Beratung per Telefon und E-Mail, kann mündlich auch auf Englisch erfolgen
  • Kompaktes Beratungsformat online mit Tipps zur Antragstellung, insbesondere zum Ausfüllen des Projektdatenblatts
  • Feedback zum Projektdatenblatt auf Anfrage und bei formalen Fehlern (sofern die Datenblätter nicht zu kurzfristig eingehen)
  • Themenspezifische Konzeptlabore geben Input und die Möglichkeit über das eigene Projektkonzept zu reflektieren und kollegiales Feedback zu erhalten.
  • Im 2. Schritt des Antragsverfahrens:
    Intensive Beratung zum Ausfüllen des Antragsformulars und des KFPs in Kleingruppen und einzeln
  • In der Projektumsetzungsphase:
    Vernetzungstreffen für die Projektverantwortlichen
  • Enge Begleitung per Mail, Telefon oder/und Projektbesuch
    Berichterstattung über die Aktivitäten in den Projekten insbesondere Aufführungen, Konzerte, Lesungen, Ausstellungen etc. (Newsletter, Facebook, Instagram) und Erstellung einer Dokumentation (PDF)
  • Die Antragsstellung erfolgt in deutscher Sprache.
  • Das Projektdatenblatt ist eine beschreibbare PDF und barrierefrei

Wer entscheidet über den Antrag?

  • Eine fünfköpfige Jury wird berufen.
  • Die Mitglieder haben jeweils Praxiserfahrungen und Arbeitsschwerpunkte in unterschiedlichen Sparten sowie zu unterschiedlichen Querschnittsthemen Kultureller Bildung im Alter wie z.B. zu Demenz, zur Erreichung von Menschen, die nicht mobil sind, zu Interkultur oder zu Behinderung.
  • Die Besetzung der Jury rotiert jedes Jahr zu einem Teil, so dass im Verlauf der Jahre unterschiedliche Perspektiven und Augenmerke in die Arbeit der Jury einfließen. 
  • Immer ist eine Person in der Jury vertreten, die selbst über 70 Jahre alt und damit eine Perspektive aus der Gruppe der älteren Partizipierenden einbringt. 
  • kubia dokumentiert die Jurybegründungen intern und gibt auf Nachfrage dazu Auskunft.

Was noch?

  • Der Fonds wird einmal jährlich für das Folgejahr ausgeschrieben. Aktuell kann kubia Fördergelder in Höhe von insgesamt max. 100.000 Euro vergeben, die aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen stammen.
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig, d.h. die Bewerbung für den Fonds im ersten Schritt erfolgt zunächst über ein Projektdatenblatt. Ein ausführlicher Kosten- und Finanzierungs-Plan und eine detaillierte Projektbeschreibung sind hier noch nicht notwendig. Bewerbungsfrist ist der 30. September. 
  • Für alle Projekte, die von der Jury zur Förderung empfohlen werden, muss im zweiten Schritt ein ausführlicher Projektantrag bis zum 30. November eingereicht werden. 
  • kubia verfügt neben seiner Expertise zu Kultureller Bildung und Teilhabe von Älteren auch über besondere Expertise zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
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