Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern vor allem die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.
Regionale Kulturförderung des LVR
Schlagwörter / Kategorien:
Kommunen, Kultureinrichtungen, Kulturelle Bildung, Rheinland, Vernetzung, Barrierefreiheit, Diversität
Name des (Förder-)Angebots:
Regionale Kulturförderung des LVR
Wer fördert / Wer ist der Träger?
Landschaftsverband Rheinland – Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege
Internetauftritt:
Wer kann sich bewerben /mitmachen?
Anträge können u.a. von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen (operativ tätig), Vereinen (gemeinnützig) und Sammlungen gestellt werden.
Die Förderung findet jährlich statt. Antragsschluss beim LVR ist der 31.3. bzw. bis Ende Februar bei der jeweiligen Mitgliedskörperschaft. Die Förderung erfolgt im darauffolgenden Jahr.
Themen:
- Erhalt, Pflege, Erforschung, Entwicklung und Vermittlung des kulturellen Erbes und kulturhistorisch bedeutsamer Themen
- Verbesserung und Sicherung der kulturellen Grundversorgung
- Hilfe zur Selbsthilfe durch
– Qualifizierung und Profilschärfung rheinischer Kultureinrichtungen
– Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement und ehrenamtlicher Tätigkeit
– Unterstützung bisher nicht präsentierter kultureller/künstlerischer Inhalte, Ausdrucksformen oder Konzepte
– Förderung der kulturellen Bildung, Förderung des künstlerischen und ehrenamtlichen Nachwuchses
– Anschubfinanzierungen - Innovative und experimentelle Projektinhalte/-ziele von öffentlichem Interesse mit Modellcharakter für die Region und/oder für andere Mitgliedskörperschaften
- Nachhaltige Wirkung in der Region
- Erschließung neuer Zielgruppen unter Beachtung des demographischen Wandels und dem Verständnis einer integrativen und inklusiven Gesellschaft mit barrierefreiem Zugang zu kulturellen Angeboten
Kurzbeschreibung:
Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken und zu bewahren sowie weithin wahrnehmbar und erlebbar zu machen. In diesem Rahmen werden nicht nur die eigenen Museen und Kulturdienststellen, sondern vor allem die regionale Kulturarbeit in den 26 Mitgliedskörperschaften des LVR unterstützt.
Service für Interessierte:
Die Beratung erfolgt im Vorfeld der Antragsstellung telefonisch oder nach Absprache in einem Ortstermin in deutscher Sprache.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Eigenregie des Projektträgers. Dieser ist verpflichtet sämtliche Abweichungen dem LVR mitzuteilen bzw. sich nach den Auflagen/ Bedingungen im Bewilligungsbescheid zu richten.
Ein Kontakt mit dem Team der Regionalen Kulturförderung ist in der Umsetzungsphase jederzeit möglich.
Die Antragsstellung muss in deutscher Sprache und in digitaler Form erfolgen.
Wer entscheidet über den Antrag?
Die Kommission Regionale Kulturförderung (in nicht öffentlicher Sitzung), der Kulturausschuss, der Personalausschuss sowie der Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland geben eine Förderempfehlung an den Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland, welcher letztendlich über die tatsächliche Förderung entscheidet.
Was noch?