Seit dem 13. April 2022 kann die Neustarthilfe 2022 für das 2. Quartal beantragt werden.
Das Programm “Neustarthilfe 2022” umfasst mit dessen Verlängerung den Gesamtförderzeitraum von Januar bis Juni 2022. Das 1. Quartal betrifft die Monate Januar bis März 2022. Das 2. Quartal betrifft die Monate April bis Juni 2022. Die Anträge auf Neustarthilfe 2022 können für beide Förderzeiträume bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Selbständige, die vor dem 1. Oktober 2021 (vorher: 1. November 2020) selbständig waren.
Mehr Informationen und die Links zur Antragsstellung finden Sie auf den Seiten der Bundesministerien.