Soforthilfen und Informationen des Landes NRW
Soforthilfen des Landes NRW für Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler Hinweis: Für alle Anträge bis 1.5.2020 werden Lebenshaltungskosten in Höhe von 2.000 Euro anerkannt. Sollten Sie auch einen Antrag beim MKW NRW bewilligt bekommen haben, informieren Sie sich bitte in unseren Corona-FAQ bzw. bei unserer Corona-Sprechstunde über Details. Bund und Land unterstützen Kleinunternehmen (gewerbliche und gemeinnützige …