Brief an NRW-Minister Laumann zu den Corona-Schutzverordnungen (16.10.2020)

An den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Karl-Josef Laumann

Köln, 16.10.2020

Sehr geehrter Herr Minister,

der Kulturrat NRW ist besorgt über die Auswirkungen der Corona-Schutzerlasse auf Stätten des Kulturlebens.

Grundsätzlich wissen wir die umsichtige Fürsorge für die Gesundheit der nordrhein-westfälischen Bevölkerung sehr zu schätzen, doch empfinden wir es als unangemessen, dass einzelne Bestimmungen die Schließung vieler Häuser nach sich ziehen werden. Wir beziehen uns dabei besonders auf die Obergrenzen für öffentliche Veranstaltungen bei maximal 250 Besuchern bzw. 20 % der Sitzplatzkapazität.

Mit 20 % der Sitzplatzkapazität ist eine Kulturstätte nicht mehr sinnvoll zu betreiben und in aller Regel zur Schließung verurteilt. Wir empfinden dies als unangemessen, weil unseres Wissens bislang in Nordrhein-Westfalen kein Infektionsgeschehen festgestellt worden ist, dass von einer Kulturstätte ausgegangen wäre. Dies hat seinen Grund vermutlich darin, dass die uns bekannten Kulturstätten mit großer Professionalität Abstands- und Hygienekonzepte, Wegeleitsysteme und Raumgestaltungen vorgelegt haben, die von den örtlichen Behörden geprüft worden sind.

Wir halten eine Begrenzung auf 35 oder niedrigstens 30 % bzw. 250 Personen als eine verantwortungsvolle Maßnahme, die die Gesundheit der Bevölkerung im Auge hat und den meisten Kulturstätten einen sinnvollen Minimalbetrieb ermöglicht. Als Vorsitzender des Kulturrats NRW wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie dies möglichst bald auf dem Verordnungswege ermöglichen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhart R. Baum
Vorsitzender Kulturrat NRW

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