Quelle: Deutscher Kulturrat “Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 2 vom 18.03.2020
Was können selbständige Künstlerinnen und Künstler direkt tun?
- Selbständige in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstlerinnen und Künstler sollten jetzt, wenn sie absehen können, dass sie das im Voraus gemeldete Einkommen nicht erreichen, direkt eine neue Einkommensschätzung an Künstlersozialkasse senden. Die Künstlersozialkasse hält hierfür eine Reihe an Formularen bereit.
- Sollten Sie sich in einer akuten Notlage befinden, ist das örtliche Sozialamt bzw. die örtliche Stelle der Bundesagentur für Arbeit für Sie der richtige Ansprechpartner. Warten Sie nicht auf den Notfallfonds auf Bundesebene, sondern wenden Sie sich an die zuständigen Stellen vor Ort.
- Dokumentieren Sie Ihre Einnahmeausfälle.
Was können Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft direkt tun?
- Der Zugang zu Kurzarbeitergeld wurde deutlich erleichtert. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, Kurzarbeitergeld zu beantragen und nutzen Sie die Möglichkeiten (Link Arbeitsagentur).
- Nutzen Sie die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerschulden bzw. zur Absenkung von Steuervorauszahlungen.
Was können geförderte Vereine oder Projekte direkt tun?
- Sprechen Sie mit Ihrem Zuwendungsgeber, wenn sich derzeit Projekte nicht realisieren lassen. Schildern Sie die Situation und versuchen Sie gemeinsam Lösungen zu finden, in dem Fördermittel übertragen werden, Projekte verändert werden und weiteres mehr.
In eigener Sache:
Aufgrund der derzeitigen Situation ist die Präsenz in der Geschäftsstelle verringert. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen per E-Mail an uns zu richten: info@kulturrat-nrw.de