Soforthilfen des Landes NRW für Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler
Hinweis: Für alle Anträge bis 1.5.2020 werden Lebenshaltungskosten in Höhe von 2.000 Euro anerkannt. Sollten Sie auch einen Antrag beim MKW NRW bewilligt bekommen haben, informieren Sie sich bitte in unseren Corona-FAQ bzw. bei unserer Corona-Sprechstunde über Details.
Bund und Land unterstützen Kleinunternehmen (gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen bis 50 Mitarbeiter), Solo-Selbstständige und Freiberufler mit Zuschüssen von bis zu 25.000 Euro pro Unternehmen für drei Monate.
Die Soforthilfe soll der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung akuter Finanzierungsengpässe (u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) dienen.
Das digitale Antragsformular finden Sie unter dem folgenden Link:
https://soforthilfe-corona.nrw.de
Falls Sie bereits einen Antrag gestellt haben und noch keine Antwort erhalten haben, erhalten Sie hier Informationen zum Umgang mit den Betrugsversuchen:
www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Sofortprogramm des NRW-Ministeriums für Kultur und Wissenschaft
Die Antragstellung für Corona-Soforthilfe beim MKW NRW war vom 20.5. bis 12.6.2020 erneut möglich für alle, die bereits bis 9.4.2020 einen Antrag gestellt hatten, der abgelehnt oder mit geringerer Summe als 2.000 Euro bewilligt wurde.
Freischaffende Künstler*innen in NRW, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Engpässe geraten, können bei den Bezirksregierungen einen Zuschuss von pauschal 2.000 Euro beantragen.
- Antrag und FAQ zur MKW-Soforthilfe (Frist: 12.06.2020)
- Grundsätze zum Sofortprogramm zur Unterstützung von freischaffenden Künstler*innen (MKW NRW)
- Pressemitteilung des NRW-MKW vom 12.05.2020
- Aktuelles zum Thema Corona
Geförderten Kultureinrichtungen und Kulturakteuren werden, wenn bereits eine Bewilligung vorliegt oder ein Antrag bis zum 15.03.2020 zur Prüfung vorlag, die Fördersummen im Gesamtvolumen ausgezahlt, auch wenn Veranstaltungen verschoben werden müssen oder ausfallen. Weiter sind Lockerungen bei der Zwei-Monatsfrist zur Verausgabung von Fördermitteln vorgesehen.
Umgang der Kommunen mit der Corona-Krise
In einzelnen Kommunen wurden geförderte Kulturschaffende direkt informiert:
- Köln: Notfallfonds für geförderte Kultureinrichtungen (Pressemitteilung: VII_PM_Notfallfonds Kultur_final_rob)
- Köln: Brief von Oberbürgermeisterin Henriette Reker (18.03.2020)
- Münster: Brief des Kulturamts Münster (18.03.2020)