Entwurf zum ersten Kulturförderplan – Öffentliche Anhörung im Landtag NRW (Ausschuss für Kultur und Medien am 4.10.2016)

Am 30. Juni 2016 leitete das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport dem Landtag NRW den Entwurf des Kulturförderplans für die Jahre 2017–2018 zu. Der Ausschuss für Kultur und Medien führte daraufhin am 4. Oktober eine Anhörung von Verbändevertretern durch. Die meisten von ihnen hatten zuvor schon schriftliche Stellungnahmen übersandt und ergänzten oder fokussierten nun diese Ausführungen. Ein vollständiges Bild von Lob und Kritik vermitteln die pdf-Dateien der Stellungnahmen auf der Website des Landtags.

(https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/aktuelle_drucksachen/aktuelle_Dokumente.jsp?docTyp=ST&wp=15&dokNum=Vorlage+16%2F4107)

In der Anhörung erteilte der Ausschussvorsitzende Karl Schultheis zuerst Reinhard Knoll als dem Vertreter des Kulturrats NRW das Wort. Knoll wies darauf hin, dass sich im Landeshaushalt der letzten Jahre der Kulturhaushalt zurückhaltender als andere Etats entwickelt hat. Derzeit gebe die Landesregierung von 100 Euro nicht einmal 30 Cent für Kultur aus. Das sei entschieden zu wenig. Knoll begrüßte die partizipativen Ansätze bei der Entwicklung des Kulturentwicklungsplans. Das Element der Partizipation müsse künftig weiter entwickelt werden. Nicht einverstanden sei er mit Übergabe von landesbüroartigen Aufgaben im Bereich der bildenden Kunst an die Landeseinrichtung in Kornelimünster, anstelle diese subsidiär Verbänden zu übertragen.

Friedrike van Duiven führte dies als Vertreterin des Berufsverbands bildender Künstler konkret aus. Ihr Verband sei aus dieser wichtigen Arbeit ausgeschlossen worden. Reinhard Knoll begrüßte weiter die Neueinführung der Individuellen Künstlerförderung und den Schwerpunkt bei Kunst und Digitalisierung. Der Einsatz für die digitale Sicherung von Kunst sei unterstützenswert. Torsten Reglin vom Filmbüro NW schlug hierzu die Einrichtung einer Kommission vor, die Kriterien zur Auswahl von Filmen für die digitale Sicherung entwickelt. Abschließend wünschte sich Reinhard Knoll eine intensive Diskussion zwischen Landesregierung und Kulturrat nach Vorlage des anstehenden Kulturförderberichts.

Für die LAG Soziokultur würdigte Rainer Bode den Prozess zum Kulturförderplan, der letztlich dazu führen kann, dass sich mehr Menschen im Land für das Kulturleben engagieren. Die Umsetzung der gesetzten Ziele müsse aber im Plan selbst noch deutlicher und mehr Mittel eingesetzt werden. Die freie Kultur und freischaffenden Künstlerszenen müssten stärker gefördert werden. Auch bräuchten die soziokulturellen Zentren vor Ort mehr Unterstützung ihrer Arbeit. Wichtig sei es, Förderübersichtlichkeit zu schaffen und darzulegen, nach welchen Grundsätzen Kulturförderung erfolge.

Auch Robert v. Zahn forderte seitens des Landesmusikrats NRW eine stärkere Hinterlegung von Mitteln für die Förderung der freien Künstlerszenen. Der Kulturförderplan liefere hier zwar inhaltlich sehr gute Ansätze – etwa durch die Maßnahmen der Individuellen Künstlerförderung –, doch zeichne sich kein Mitteleinsatz ab, der eine wirkliche Verbesserung in Aussicht stelle. v. Zahn beurteilte das Verfahren zur Entwicklung des Plans als positiv. Sowohl die Dialogveranstaltungen mit Künstlern als auch die Recklinghausener Konferenz mit Multiplikatoren hätten Ergebnisse erbracht, die man im Plan wiederfinden könne.

Michael Serrer begrüßte seitens des LiteraturRates NRW die Absicht der Landesregierung, einen Studiengang Literarisches Schreiben einzurichten. Die im Entwurf des Kulturförderplanes vorgenommene Verengung, dass dies an einer künstlerischen Hochschule erfolgen solle, bezeichnete er als problematisch, da damit wissenschaftlichen Hochschulen explizit ausgeschlossen würden. Der Ausbau des geplantes Studienganges zu einem eigenen Institut sollte im Plan als Ziel benannt werden.

Der Vorsitzende des Landesverbands der Musikschulen in NRW Ruddi Sodemann begrüßte insbesondere den Aufwuchs bei den Mitteln für Integration durch Kultur. Sein Verband wird die Umsetzung nach Kräften unterstützen. Der Gedanke der kostenfreien Teilhabe an Angeboten der kulturellen Bildung solle in künftigen Kulturförderplänen noch weiter entwickelt werden.

Harald Redmer fokussierte seitens des Landesbüros freie darstellende Künste vor allem auf den eigentlichen Bedarf, den Künstlerinnen und Künstler haben. Dieser Bedarf müsse noch stärker in den Kulturförderplan eingebracht werden. Er schloss sich damit den Stellungnahmen Rainer Bodes und Robert v. Zahns zugunsten der freien Künstlerszenen an.

Für die nordrhein-westfälischen Bibliotheken sprach Harald Pilzer. Er begrüßte das geplante Kompetenznetzwerk zur Digitalisierung und schilderte, was Bibliotheken in dieses einbringen können. Dieser Teil des Plans müsse finanziell kräftig hinterlegt werden, so dass auch eine Geschäftsstelle zur Koordination eingerichtet werden könne. Konzepte der digitalen Sicherung von gedruckter Literatur tun not. Pragmatisch sinnvoll sei das Deduzieren der Bestände durchaus, aber zuvor müsse dringend ein Gesamtkonzept erstellt werden. Er schlug vor, Rahmenlizenzverträge zu urheberrechtlich geschützten Werken mit den Anbietern digitalen Contents zu vereinbaren, so wie es sie in anderen Ländern längst gebe.

Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände rügten die mangelnde finanzielle Hinterlegung des Kulturförderplans besonders deutlich. Raimund Bartella, Städtetag NRW, verlangte die Offenlegung differenzierter Ansätze im Kulturförderplan für 2017 und 2018. Er wies den Haushaltsansatz für 2017, der auf der Website des Finanzministeriums eingestellt ist, zurück, weil dieser für Kultur eine Steigerung von gerade einmal 0,3 % vorsehe. Nordrhein-Westfalen gebe für Kultur derzeit 18,67 Euro pro Einwohner im Jahr aus, in Niedersachsen seien es 31 Euro, in Bayern 42 Euro, in Baden Württemberg 43 Euro. Das Land NRW ziehe sich real (inflationsbereinigt) Stück für Stück aus der Kulturförderung zurück.

Claus Hammacher ergänzte seitens des Städte- und Gemeindebunds NRW zur Forderung einer finanziellen Unterfütterung, dass auch das Ressortdenken der Landesregierung im Kulturförderplan überwunden werden müsse. Kultur finde auch im Schul-, im Bau-, im Wissenschaftsministerium und in der Staatskanzlei statt. Zudem müssten die Handlungsschwerpunkte des Plans mit Initiativen der Bundes- und der EU-Förderung verschränkt werden. Und Anreize zur interkommunalen Kooperationen müssten im stärkeren Maße geschaffen werden. Für die derzeitige Situation in NRW sei typisch, dass immer dann, wenn die Gemeindeprüfungsanstalt eine Kommune im Stärkungspakt prüfe, im Bericht die interkommunale Zusammenarbeit ganz hinten anstehe.

Susanne Crayen forderte für die Architektenkammer NRW ein stärkeres Eintreten für „Kunst am Bau“ im Kulturförderplan. Die für 2016 angegebene Verteilung der Mittel sei verbesserungswürdig, „Kunst am Bau“ mit gerade einmal 210.000 Euro stark unterbewertet. Die Baukultur sei fester Bestandteil eines erweiterten Kulturbegriffs und sie werde in der Öffentlichkeit bewusst wahrgenommen. Seit 2002 gibt es in NRW keine Quote für Kunst am Bau mehr, sie müsse dringend wieder eingeführt werden.

Helge David vom Openmuseum Bonn betonte den Wert eines freien Zugangs zu digitalen Angeboten aller Kultureinrichtungen und des kulturellen Erbes. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Länder mittels eines Strategiepapiers aufgefordert, den Weg zum Open Access weiterzugehen. Das müsse auch für NRW gelten. Auch die Zahl der Kulturvermittlungsprojekte im digitalen Bereich müsse gesteigert werden.

Die Fragen der Abgeordneten an die Sachverständigen konzentrierten sich auf die Bereiche Größe des Kulturhaushalts (Sternberg, CDU, Schmitz, FDP), Zweckfreiheit der Kunst, Quote für Kunst am Bau (Nückel, FDP), Institut für das kreative Schreiben (Sternberg, CDU), zur Rolle der Ruhrgebietsinitiative ecce bei der Individuellen Künstlerförderung (Nückel, FDP), zur altersunabhängigen und diskriminierungsfreien Künstlerförderung (Paul, Die Piraten) und zur eventuellen Bevorzugung von Regionen (Paul, Die Piraten). Die Antworten bewerteten die Umsetzungswahrscheinlichkeit des Plans beim derzeitigen Kulturhaushalt als schwierig, den Plan in seinen inhaltlichen Präferenzen und Linien gleichwohl als gut, auch in Bezug auf diskriminierungsfreie Förderung und Regionengleichbehandlung. Am künftigen Haushalt wird das Gelingen entschieden werden.

rvz, 10.10.2016

 

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