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Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt am kulturellen Leben teilzunehmen.
Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein, sei es als Produzent*in von Kunst und Kultur oder als Besucher*in von Kulturprojekten.

Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben. Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden dafür – zunächst für die Förderprogramme „Regionales Kultur Programm NRW“ und „Diversitätsfonds NRW“ – bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.  

Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Schlagwörter / Kategorien:

Diversität, Barrierefreiheit

Name des (Förder-)Angebots:

Ergänzungsmittel Barrierefreiheit

Wer fördert / Wer ist der Träger?

RKP – Regionales Kulturprogramm NRW

Wer kann sich bewerben /mitmachen?

Projektträger

Die „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ können nicht isoliert beantragt werden, sondern nur im Rahmen regulärer Kulturförderprogramme des Landes.

Derzeit ist bei folgenden regulären Kulturförderprogrammen des Landes eine Antragstellung möglich:   

  • Regionales Kultur Programm NRW
  • Diversitätsfonds NRW

Themen:

Barrierefreiheit, Teilhabe

Kurzbeschreibung:

Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt am kulturellen Leben teilzunehmen.
Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein, sei es als Produzent*in von Kunst und Kultur oder als Besucher*in von Kulturprojekten.

Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben. Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden dafür – zunächst für die Förderprogramme „Regionales Kultur Programm NRW“ und „Diversitätsfonds NRW“ – bis zu 5.000 Euro pro Kulturprojekt ergänzend zur Verfügung gestellt.  

Service für Interessierte:

Die entsprechenden Antragsformulare (Antragsvordruck „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit) sind bei den Ausschreibungen der Förderprogramme veröffentlicht.  

Die Ausschreibung des Förderprogramms der Regionalen Kulturpolitik finden Sie hier.

Die Ausschreibung des Förderprogramms Diversitätsfonds NRW finden Sie hier.

Wer entscheidet über den Antrag?

Nach einer Vorauswahl durch ein Dozentengremium werden Bewerber*innen zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. Nach dem Gespräch wird über eine Aufnahme in den Lehrgang entschieden.

Was noch?

Förderfähig sind z.B.:

  • projektbezogene Beschallungs- und Höranlagen (z.B. mobile, induktive Höranlagen), Über- oder Untertitel,
  • Audiodeskription,
  • Gebärden- und Schriftdolmetschung,
  • deskriptive und taktile Führungen und Einführungen,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Bühnenproduktionen mit Aesthetics of Access, Assistenzen,
  • Die barrierefreie Gestaltung der Kommunikationsmittel (z.B. einfache und leichte Sprache), spezielle Informationsmaterialien für Menschen mit Behinderungen, Fortbildungsausgaben für spezielle Ansprechpartner*innen für Menschen mit Behinderungen,
  • Ausgaben für Kulturbegleiter*innen und Kulturportiers, um Menschen mit Behinderungen die
  • Teilnahme an dem Projekt zu ermöglichen,
  • Transportkosten für Künstler*innen mit Behinderungen,
  • Abhol- und Begleitservice zum Veranstaltungsort für Menschen mit Behinderungen, Ausgaben
  • für Fachpersonen (mit Behinderung), die bei der Planung, Umsetzung und Kommunikation 
  • inklusiver Maßnahmen unterstützen;
  • Aufbauarbeit, was die Ansprache von Menschen mit Behinderung als Publikum angeht;
  • Beratungsleistungen von Behindertenverbänden.

Nicht förderfähig sind Bau- oder Umbaumaßnahmen.

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