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Ziel der Zuwendung ist ein Klima interkultureller Offenheit in der Metropole Ruhr zu fördern und konkrete Beiträge dazu zu unterstützen und sichtbar zu machen. Der Förderfonds Interkultur Ruhr richtet sich an alle Sparten und umfasst sowohl den Bereich der kulturellen Bildung als auch der Soziokultur. Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sind explizit zur Antragstellung eingeladen. Die gleichberechtigte Projektbeteiligung von Akteur*innen unterschiedlicher kultureller Hintergründe ist explizit gewünscht. Projektinitiator*innen wird außerdem angeraten, geeignete Kooperationspartner*innen zu finden, um auf bestehende Strukturen, Ressourcen und Wissensbestände zurückgreifen zu können.

Förderfonds Interkultur Ruhr

Schlagwörter / Kategorien:

Diversität, Künstler*innen, Geflüchtete, Metropole Ruhr, Interkulturelle Begegnung

Name des (Förder-)Angebots:

Förderfonds Interkultur Ruhr

Wer fördert / Wer ist der Träger?

Regionalverband Ruhr (RVR)

Der Förderfonds Interkultur Ruhr ist eine gemeinsame Initiative des Regionalverbandes Ruhr und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW). Er besteht seit 2016 mit einem jährlichen Fördervolumen von 200.000,- Euro. Angestrebt ist, das Programm weiterzuführen. 

Wer kann sich bewerben /mitmachen?

Förderberechtigt sind kommunale und freie Kulturinstitutionen, -träger*innen und -initiativen sowie Künstler*innen, vor allem mit Migrationsgeschichte, die einen Beitrag zum interkulturellen Leben in der Metropole Ruhr leisten.

Themen:

Förderung der Interkulturellen Öffnung der Metropole Ruhr

Kurzbeschreibung:

Ziel der Zuwendung ist ein Klima interkultureller Offenheit in der Metropole Ruhr zu fördern und konkrete Beiträge dazu zu unterstützen und sichtbar zu machen. Der Förderfonds Interkultur Ruhr richtet sich an alle Sparten und umfasst sowohl den Bereich der kulturellen Bildung als auch der Soziokultur. Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sind explizit zur Antragstellung eingeladen. Die gleichberechtigte Projektbeteiligung von Akteur*innen unterschiedlicher kultureller Hintergründe ist explizit gewünscht. Projektinitiator*innen wird außerdem angeraten, geeignete Kooperationspartner*innen zu finden, um auf bestehende Strukturen, Ressourcen und Wissensbestände zurückgreifen zu können.

Service für Interessierte:

Es gibt zwei unterschiedliche Beratungsangebote: 

1. Eine aktive Beratung und Vermittlung zwischen Projektinitiator*innen und potentiellen Partnerorganisationen und Ansprechpartner*in für inhaltliche Fragen 

2. Ein*e Ansprechpartner*in für alle administrativen Fragen zur Antragsstellung.

Unsere Berater*innen sprechen verschiedene Sprachen.

Die Antragstellung findet online auf deutscher Sprache statt.

Wer entscheidet über den Antrag?

Die Bewertung der Anträge nimmt eine divers besetzte Jury vor, die sich aus in der interkulturellen Arbeit ausgewiesenen Persönlichkeiten zusammensetzt. Über die Auswahl der Vorhaben mit einer Fördersumme unter 5.000 Euro entscheidet die Regionaldirektorin des RVR. Über die Auswahl der Vorhaben ab einer Fördersumme von 5.000 Euro entscheidet der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt des RVR in seinen Sitzungen.


Kriterien: 

Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte sind explizit zur Antragstellung eingeladen. Die gleichberechtigte Projektbeteiligung von Akteur*innen unterschiedlicher kultureller Hintergründe ist explizit gewünscht. Gefördert werden Vorhaben, die sich für die Zusammenarbeit von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen einsetzen und eine Gesellschaft der Vielfalt sowie das solidarische Miteinander stärken. Gefördert werden außerdem Konzepte zur mittel- und langfristig angelegten interkulturellen Öffnung von Institutionen, zur politischen Selbstorganisation sowie zur Weiterentwicklung von Arbeitsmodellen im interkulturellen Feld.

Was noch?

Jährlich erscheint eine evaluierende, kulturwissenschaftliche Dokumentation, in der das Fördergeschehen thematisch, methodisch und organisatorisch dargestellt wird.
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