Kulturrat NRW begrüßt das Kulturgesetzbuch

Pressemitteilung des Kulturrats NRW
11.11.2021

Der Kulturrat NRW begrüßt das neue Kulturgesetzbuch. Nach einem ersten kritikwürdigen Referentenentwurf ist das Gesetz wesentlich verbessert worden. Eine ganze Reihe von Vorschlägen des Kulturrats wurde aufgenommen.

Das Gesetz wird das geltende Kulturfördergesetz ablösen. Es stellt angesichts der neuen Entwicklungen in der Gesellschaft und im Kulturbereich eine dringend notwendige Aktualisierung der Bedingungen für die Kulturförderung dar. Es zeigt die Zukunftsperspektiven für Kulturentwicklung in NRW auf. Und es stärkt die Kultur an sich und gegenüber anderen Politikbereichen. Das Land setzt hiermit auch ein Beispiel für andere Bundesländer.

Innerhalb der einzelnen Regelungen des Gesetzes begrüßt der Kulturrat NRW u.a. Aussagen des Gesetzes zu einer Infrastrukturförderung der freien Szene von Künstlerinnen und Künstlern, zu Mindesthonoraren für Künstlerinnen und Künstlern bei landesgeförderten Vorhaben, zu einer Stärkung des Kulturlebens im ländlichen Raum und zu einer diversitätsorientierten Kulturförderung.

Das Gesetz ist aber nicht das letzte Wort. Es ist eine Momentaufnahme. Es muss in der nächsten Legislaturperiode erneut auf die Tagesordnung. Auch sollten weitere Spezialregelungen eingebracht werden, denn das Kulturgesetzbuch ist vom Charakter her ein Mantelgesetz.

Ob sich die Ziele des Gesetzes durchsetzen werden, hängt im Wesentlichen auch davon ab, ob die Kultur in NRW künftig besser finanziert und die Verwaltungswege endlich entbürokratisiert werden.

 

Gerhart Baum

Vorsitzender des Kulturrats NRW

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