Liebe Mitglieder des Kulturrats NRW,
liebe Kultur-Verantwortliche,
von heute an können Betroffene die Soforthilfen des Landes NRW beantragen. Sie soll der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung akuter Finanzierungsengpässe (u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) dienen. Das digitale Antragsformular des NRW-Wirtschaftsministeriums finden Sie unter dem folgenden Link: www.wirtschaft.nrw/corona. FAQs zur Antragsstellung finden Sie hier: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020. Gestern haben wir einen Brief an Wirtschaftsminister Pinkwart geschrieben und von unserer Seite darauf hingewiesen, dass wir auf eine flexible und unbürokratische Handhabung setzen, die der besonderen Situation der Kultur gerecht wird.
Wir werden weiterhin darauf drängen, dass alle Betroffenen Zugang zu Hilfsmaßnahmen haben. Mit großer Sorge sehen wir die bürokratische und schleppende Handhabung der Grundsicherung für Künstlerinnen und Künstler durch die Jobcenter. Die Berichte, die wir dazu erhalten sind erschreckend. Es ist dringend erforderlich, dass Arbeitsministerium und Bundesagentur für Arbeit die öffentlich verkündete unbürokratische Handhabung als Handlungsanweisungen an die Jobcenter geben. Auch die Landesregierung NRW, die oft auf die Grundsicherung verweist, muss sich dafür einsetzen. Entsprechende Initiativen werden von uns unternommen.
Aus dem Bundesgebiet erreichen uns Nachrichten, dass künstlerische Berufe Schwierigkeiten haben, als Soforthilfeberechtigte anerkannt zu werden. Die NRW Landesregierung hat hierzu eine klare Position, die wir begrüßen.
Aus Köln erreichte uns gestern Nachmittag die Information, dass die Stadt unmittelbar 3 Millionen Euro für die Unterstützung geförderter Kultureinrichtungen in die Hand nehmen wird. Wir begrüßen diese beispielhafte Maßnahme und regen Sie an, uns über weitere Positivbeispiele aus den Kommunen zu informieren (info@kulturrat-nrw.de). Die Pressemitteilung des Kölner Kulturamts können Sie hier nachlesen.
Der Deutsche Städtetag hat die Kulturdezernenten, -amtsleiter und -ausschüsse der Kommunen darum gebeten darzulegen, ob und inwieweit auch die Städte zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie für Kulturschaffende beitragen. So will der Verbund einen Überblick über die Maßnahmen gewinnen.
Der Deutsche Kulturrat bekräftigte in seinem heutigen Corona-Newsletter seine Forderung nach einem Nationalen Kulturinfrastrukturfonds. Der Kulturrat NRW unterstützt diese Forderung, da auch wir die dringende Notwendigkeit einer mittelfristigen Sicherung der Kulturlandschaft nach der Corona-Krise sehen.
Irritiert nahmen wir gestern einen Erlass des NRW-Schulministeriums zur Kenntnis, der auch für die Zeit nach der Wiederaufnahme des Schulbetriebs bis zu den Sommerferien alle schulischen Aktivitäten im außerschulischen Bereich untersagt. Im Gegensatz zur Intention des Erlasses, sind wir der Überzeugung, dass dann, wenn der Schulbetrieb wieder einsetzt, auch schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten möglich sein müssen, wie etwa der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern, die der Erlass ausdrücklich untersagt. Wir werden uns in dieser Sache an die Ministerin wenden.
Last but not least: Für nächste Woche Mittwoch haben wir eine Vorstandssitzung anberaumt, zu der wir gesondert einladen werden. Zentrales Thema wird auch dann die Corona-Krise und ihre Auswirkungen auf den Kulturbereich sein.
Herzliche Grüße
Ihr Gerhart Baum
Vorsitzender
Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle derzeit nur per E-Mail erreichbar ist: info@kulturrat-nrw.de