Die NRW-Überbrückungshilfe Plus inklusive eines fiktiven Unternehmer*innenlohns in Höhe von 1.000 Euro monatlich geht ebenso in die Verlängerung wie die Überbrückungshilfe des Bundes, bei der ein Antrag nur unter Mitwirkung eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin möglich ist .
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden und wirken dann rückwirkend ab dem 1. September 2020.
Wichtig: Hiermit ist keine Verlängerung der Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe des Bundes und der NRW-Überbrückungshilfe Plus (Fördermonate Juni bis August 2020) verbunden. Anträge für die 1. Phase müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden.
Zur Pressemitteilung des NRW-Wirtschaftsministeriums (19.09.2020)
Zur Informationsseite der NRW-Überbrückungshilfe/Plus
25.09.2020