Positionspapier zur Kulturellen Bildung im Ganztag – Rechtsanspruch laut Bundesgesetz

Ab 2026 besteht per Bundesgesetz ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder. Das Land NRW erarbeitet derzeit dazu ein Ausführungsgesetz. Die Arbeitsgruppe “Kulturelle Bildung” und die Sektionen des Kulturrates NRW haben ein Positionspapier entworfen, mit dem der Kulturrat NRW sich grundsätzlich in diesen Prozess einbringt. Das Papier wurde Ministerin Brandes am 27.06.2023  vorgelegt.

 

Positionspapier zur Kulturellen Bildung im Ganztag

(anlässlich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung ab 2026)

Das Recht auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule kann den Aufbruch in eine bildungspolitische Reform bedeuten, der die Implementierung künstlerisch-kultureller Bildungsangebote in allen Schulen möglich macht. Es ist ein wichtiger Schritt zur Ausgestaltung eines gerechteren Bildungssystems. Formale und non-formale Bildung sind dabei zwei sich ergänzende und unverzichtbare Bestandteile eines ganzheitlichen Bildungskonzepts.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Schul- und Bildungs-, Jugend- und Kulturpolitik sowohl auf der Bundesebene als auch auf Landesebene und in den Kommunen.

Der Ganztag ist nicht allein als Betreuungsangebot, sondern als ein eigenständiges, dabei mit dem Fachunterricht und weiteren schulischen Angeboten abgestimmtes und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot auszugestalten.

Bedingung für eine umfassende Kulturelle Bildung in der ganztägigen Förderung für Grundschulkinder ist die feste Verankerung des Fachunterrichts. Sparten ohne korrelierenden Fachunterricht müssen entsprechend im Ganztag stattfinden und sollten, soweit möglich, mit dem Unterricht und weiteren schulischen Angeboten verbunden sein. Wir schätzen die Kollegien an den Schulen als Motor der Schulentwicklung.

Die Fachverbände der außerschulischen kulturellen Bildung müssen ebenso wie die Verbände des schulischen Unterrichts mit ihrer Expertise von Beginn an in den Entwicklungsprozess eingebunden werden, um formale und non-formale Bildung zum eingangs geforderten ganzheitlichen Bildungskonzept zu entwickeln.

Zentrale Aufgabe aller Beteiligten muss es sein, auf der Basis des Ganztagsanspruchs einen landesweit gültigen Qualitätsrahmen zu definieren, der als Handlungsgrundlage von allen Beteiligten gemeinsam erarbeitet und akzeptiert wird.

Grundlegende Voraussetzung ist eine adäquate Ausstattung des Ganztagsystems mit den notwendigen finanziellen, personellen und räumlichen Ressourcen, damit ein Ganztagsprogramm ausschließlich nach pädagogischen und künstlerisch-kulturellen Qualitätskriterien, sowohl in Bezug auf die Inhalte als auch auf das Personal, gestaltet werden kann.

Für eine gelingende Kulturelle Bildung für alle Kinder im Ganztag NRW sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Es braucht ein grundlegendes, gemeinsames Verständnis von kultureller Bildung, künstlerischer Kompetenz und Qualität, einhergehend mit einer Kommunikation zwischen den Partnern Schule, Bildungspartner sowie Ganztagsträger, die auf Augenhöhe und mit ausreichend zeitlichen Ressourcen geführt werden kann.
  • Es braucht ein breites Angebot, das alle Kunstsparten und kulturelle Bildungsbereiche berücksichtigt, um vielfältige Bildungspotentiale wirksam werden zu lassen und Kindern neue Zugänge zu ermöglichen.
  • Die Verantwortlichkeiten sollten im Rahmen von klaren Kooperationsverträgen verlässlich und nachvollziehbar geregelt werden. Alternativ sollten tragbare Konzepte entwickelt werden zur systematischen Einbindung bestehender Räume im sozialen Umfeld (z.B. Dritte Orte).
  • Kulturelle Bildung braucht geeignete Räume, die – wo möglich – in den baulichen Planungen von Schulen mitgedacht werden sollten.
  • Die Zeiten für die Durchführung von kulturellen Bildungsangeboten müssen gut bedacht sein und bestenfalls in der Struktur eines rhythmisierten Ganztags realisiert werden.
  • Es muss gewährleistet sein, dass für kulturelle Bildungsangebote im Ganztag ausschließlich sowohl künstlerisch-kulturelles als auch pädagogisches Fachpersonal eingesetzt wird, das auskömmlich bezahlt wird. Weiterbildungsangebote zur Qualifizierung der Lehrkräfte sind bereitzustellen und zu finanzieren.
  • Viele Orte der Kulturellen Bildung verfügen neben ihrem Fachpersonal und ihren Konzepten über besondere Fachräume, die in Architektur, Ausstattung und Atmosphäre anregungsreich sind und Bildungswirkungen stärken. Sie sollten als Erfahrungs- und Lernorte einbezogen werden.

 

Der Vorstand des Kulturrats NRW

Köln, 27. Juni 2023

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