Sofortprogramm Existenzsicherung für Künstler*innen und Kultureinrichtungen
Der Kulturrat NRW, der Dachverband der Kulturschaffenden im Lande, begrüßt, dass das Kulturministerium sehr schnell ein Sofortprogramm erarbeitet hat, das als einen Schwerpunkt Maßnahmen zugunsten freischaffender Künstler*innen und Einrichtungen der freien Szene in Aussicht stellt. Es wird jetzt mit dem Finanzministerium abgestimmt. Dies sollte ohne Zeitverzug erfolgen.
Wir stehen nach wie vor in engem Kontakt mit dem Ministerium. Einige wenige Punkte im Sofortprogramm sind noch nicht zu unserer Zufriedenheit gelöst, aber die Richtung stimmt.
Nicht minder bedeutsam ist das Verhalten der Kommunen, die große Teile der Kulturförderung verantworten. Wir erwarten ein zwischen dem Land und den Kommunen, sowie den Landschaftsverbänden abgestimmtes Existenzsicherungskonzept.
Von besonderer Bedeutung ist der beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelte Nothilfefonds. Er muss unbedingt auch geeignete Hilfsmaßnahmen für Künstlerinnen und Künstler umfassen. Dazu gehört eine Grundsicherung von monatlich mindestens 1000,-Euro, ausgezahlt nach einer nur niederschwelligen Bedürftigkeitsprüfung. Zinslose Kredite, wie sie derzeit überlegt werden, sind als Hilfe gänzlich ungeeignet für freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Mit dem Grundeinkommen könnte für die Dauer der Krise schnell und unbürokratisch geholfen werden.
Gerhart Baum
Vorsitzender des Kulturrats NRW
Köln, 17.03.2020
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