Pressemitteilung des Kulturrats NRW zur Corona-Krise (23.04.2020)

Zu den Äußerungen von Frau Kulturstaatsministerin Grütters am 22.4.20 im Bundes-Kulturausschuss und am 23.4.20 im DLF nimmt der Kulturrat NRW wie folgt Stellung:

Es ist nicht richtig, Herrn Baum mit seinen Stellungnahmen der FDP NRW zuzuordnen. Er äußert sich erkennbar im Namen des Kulturrat NRW. Der Kulturrat NRW ist ein Dachverband von mehr als 80 Verbänden aus allen Bereichen der Kultur. Er hat Anspruch, als solcher wahrgenommen zu werden.

Frau Grütters verschweigt nach wie vor, dass im Gegensatz zu Künstlern mit Betriebsausgaben die freischaffenden, selbständigen Künstler*innen vom Sofortprogramm des Bundes nicht umfasst sind. Das ist eine Ungleichbehandlung. Sie verweist auf die Vorzüge von ALG II. Wir halten diesen Weg für keine Lösung, die der besonderen Situation der Künstler*innen Rechnung trägt. Wir erhalten zunehmend Erfahrungsberichte, die zeigen, wie schwer es den Jobcentern fällt, mit der besonderen Situation von Künstler*innen umzugehen. Außerdem ist das Verfahren außerordentlich bürokratisch, obwohl es als vereinfacht dargestellt wird.

Frau Grütters hat nicht darüber berichtet, dass es bei dem Sofortprogramm des Bundes und des Landes NRW durch Bundesauflagen ab dem 1. April nicht möglich war, freiberufliche Künstler*innen und deren Lebenshaltungskosten in das Sofortprogramm zu integrieren. Dagegen hat die Landesregierung, die bekanntlich von der CDU geführt wird, in Berlin Stellung bezogen.

Wir bemühen uns zurzeit mit Unterstützung der NRW-Landesregierung, ein landesspezifisches Künstlerprogramm aufzulegen, um diese Lücke zu schließen.

Gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat fordert der Kulturrat NRW die Einrichtung eines Struktur-Nothilfefonds für die Kultur aus dem Fonds von 60 Milliarden, die den Bundes-Ressorts zur Verfügung gestellt werden. Frau Grütters lehnt das bisher ab. Es besteht die Gefahr, dass die Kultur leer ausgeht. Frau Grütters verkennt auch, dass die Kunstfreiheit aus gutem Grund in unserer Verfassungsordnung einen privilegierten Schutz genießt, genauso wie die Religionsfreiheit.

 

Gerhart Baum

Vorsitzender des Kulturrats NRW

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