Kulturrat NRW – Pressemitteilung
26.03.2020
Die Bundesregierung handelt in der Corona-Krise schnell. Wir begrüßen das Rettungsprogramm für Soloselbständige und Kleinunternehmen, das auch der Kultur- und Kreativwirtschaft nutzen kann, ebenso wie die Maßnahmen zur Grundsicherung, die auch Künstlerinnen und Künstlern zu Gute kommen werden.
Auch die Kommunen sollten sich an den Maßnahmen zur Sicherung des Kulturlebens beteiligen. Es gibt aber über die kommunalen Programme derzeit keinen Überblick. Wir verfolgen das aufmerksam.
Uns erreichen erste Mitteilungen, dass die Verfahren der Grundsicherung für Künstlerinnen und Künstler von den Jobcentern mit einem großen Bürokratieaufwand betrieben werden. Ein solcher Aufwand wird den Notsituationen in der Kulturszene nicht gerecht. Wir fordern von der Bundesagentur für Arbeit, für eine zügige und unbürokratische Abwicklung der Grundsicherung zu sorgen.
Wir appellieren zudem an Kulturstaatsministerin Monika Grütters, sich für einen Kulturfonds einzusetzen, der den Kultureinrichtungen offensteht, die aus besonderen Gründen an diesen Maßnahmen nicht teilhaben können. Soweit wir wissen, stellt die Bundesregierung 60 Milliarden Euro für Mehrausgaben der Ressorts im Zuge der Corona-Krise bereit. Wir sind der Meinung, dass auch die Kulturstaatsministerin daran Anteil haben sollte, um einen solchen Fonds für besondere Hilfsmaßnahmen im Kulturleben einrichten zu können.
Wir sind im Kulturrat NRW davon überzeugt, dass ein solcher Fonds ein wichtiges Zeichen für den Stellenwert der Kultur und für das Engagement der BKM für das Kulturleben setzen würde.
Gerhart Baum
Vorsitzender