Pressemitteilung 30.11.2017
Der Kulturrat NRW begrüßt das in der Koalitionsvereinbarung getroffene Ziel, den Medienstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken, weiter zu entwickeln und u.a. eine verstärkte Fokussierung auf die kulturelle Film- und Medienförderung zu legen. In diesem Zusammenhang würdigt der Kulturrat NRW die erfolgreiche Arbeit der Film- und Medienstiftung NRW in den letzten 30 Jahren, fordert aber eine Neuausrichtung der Institution.
Noch stärker als bislang muss ein Blick auf die Qualität der Filme und Medien gerichtet werden. Werke, die kreativ-künstlerischen Qualitätsanforderungen nicht entsprechen, sondern nur einen kurzfristigen Beschäftigungseffekt in NRW erzeugen, sollen nicht mehr gefördert werden. In das Hauptfördergremium, das zurzeit nur vom Land NRW und den Fernsehsendern WDR, RTL und ZDF besetzt wird, sollen zusätzlich vier Film- bzw. Kulturschaffende einziehen, die den Blick auf andere Kriterien als “Beschäftigungseffekt” oder “Fernsehtauglichkeit” lenken.
Im Bereich der kulturellen Film- und Medienförderung, deren Gremium vom Filmbüro NW mit Fachleuten aus der Film- und Medienbranche besetzt wird, ist eine deutliche Aufstockung der Fördermittel sinnvoll, da hier in der Regel hochwertige, kulturell bedeutsame Filme entstehen. Diese Filme kommen jedoch oftmals nur durch massive Kürzungen des ursprünglichen Budgets und unter Selbstausbeutung der Filmemacher zustande. Ein Fördersystem darf nicht unterstützen, dass Filmemacher in prekären Arbeitssituationen leben und unter schlechten Bedingungen arbeiten.
Zudem soll die Film- und Medienstiftung viel mehr als bislang den Blick auf Nordrhein-Westfalen legen. Es müssen stärkere finanzielle Anreize und inhaltliche Impulse gegeben werden, dass Filme mit Bezug zu Land und Kultur in NRW entstehen. Es sollten Projekte unterstützt werden, die den NRW-Kreativen ermöglichen, auch auf lange Sicht eine eigene Handschrift zu entwickeln. Die Produzentenlandschaft muss zudem Anreize erhalten, dass die Herstellung eines Projekts mit hier ansässigen Kreativen (in den Kernfunktionen eines Werks) attraktiver wird als die derzeit besonders häufig vorkommende minoritäre Co-Produktion eines ausländischen Filmes. Hierdurch würde NRW als Lebens- und Arbeitsstandort für die Kulturschaffenden und die Kreativwirtschaft gestärkt.
Der Kulturrat NRW begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Mittel des Landes für die Film- und Medienstiftung, fordert dabei aber eine Ausgestaltung des Förderungsprocedere, das zu einer besseren Qualität der Filme führt.
Der Vorstand
Köln, 30.11.2017