Zum Entwurf eines Kulturgesetzbuches für NRW erklärt der Vorsitzende des Kulturrats NRW Gerhart Baum:
Der Landeskulturrat begrüßt das Gesetz, das nach einem verbesserungswürdigen Vorentwurf nun den von ihm eingebrachten Vorstellungen weitgehend entspricht. Einige noch bestehende Kritikpunkte wird der Kulturrat NRW in die Parlamentsberatungen einbringen. Positiv ist zu bewerten, dass die Landesregierung, an ihrer Spitze die Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen, in einem fruchtbaren Austausch der Argumente auf zahlreiche Kritikpunkte des Kulturrates zu dem ersten Entwurf eingegangen ist. Erfreulich war auch die Abstimmung mit den für die Kultur zuständigen Abgeordneten des Landtages. Der Kulturrat würde es begrüßen, wenn es angesichts der Bedeutung des Gesetzes zu einer parteiübergreifenden Zustimmung kommen würde.
Das Gesetz zeigt die Perspektiven für die Landeskulturpolitik der nächsten Jahre auf. Konsequent angewandt wird es die Kulturpolitik im Lande stärken.
Das Leben und die Förderung von Kunst und Kultur wird sich nach Corona in vieler Hinsicht neu entwickeln und die Kulturpolitik herausfordern. Die Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen kommt damit zum richtigen Zeitpunkt. Das Land bekräftigt, dass Kulturpolitik nach unserer grundgesetzlichen Ordnung vor allem Aufgabe der Bundesländer ist. Das Gesetz kann Vorbildcharakter für andere Bundesländer haben.
Für die Kulturszene des Landes ist wichtig, dass die Landesregierung zahlreiche Verpflichtungen eingeht, die auch finanzielle Auswirkungen haben. Auch der Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse wird entgegengewirkt. Die Landesförderung wird von angemessener Vergütung abhängig gemacht. Die aktuellen Entwicklungen auf den Feldern Digitalität, Integration und Diversität werden zum Thema gemacht. Ein besonderer Schwerpunkt soll künftig auf der Förderung der Kultur im ländlichen Raum liegen. Bibliotheken und Musikschulen werden in Sonderregelungen einbezogen, ebenso die Nachhaltigkeit der geförderten Einrichtungen und Projekte. Damit nimmt das Gesetz den gesellschaftlichen Wandel auf. Die freie Kulturszene wird in ihrer Bedeutung anerkannt.
Zu den einzelnen Kunstsparten werden spezifische Regelungen getroffen. Auf diesem Feld zeigt sich aber auch eine Schwäche des Gesetzes: Einige Kunstsparten wie der Tanz und die Bildende Kunst werden nicht angemessen berücksichtigt. Ungeregelt ist bisher auch ein deutlicher Abbau der bürokratischen Verfahren und die Ermöglichung von Planungssicherheit. Eine Kulturförderrichtlinie soll das Gesetz begleiten und könnte dies angehen. Der Bürokratieabbau muss endlich in Angriff genommen werden.