Rheinische Post: NRW-Projekt greift auch in Krefeld – Künstler helfen geflüchteten Kollegen aus der Ukraine

Krefeld · Der Kulturrat NRW hat das Programm Kunstpatenschaft neu aufgelegt. Dabei helfen hiesige Künstler ihren vor dem Krieg gegen die Ukraine geflüchteten Kollegen, Fuß zu fassen. Wie es funktioniert.
13.07.2023 , 11:04 Uhr

Kunst in Zeiten des Krieges – das war Thema eine Kooperation von Kunstverein Krefeld und Montessorischule.
Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

 

Wenn die Kultur Hilfe braucht, dann ruft sie nach Kultur. Was Kultur in schwierigen Zeiten leisten kann, ist nicht zuletzt während der Corona-Zeit vielen deutlich geworden. Auch wenn es um schwierige gesellschaftliche Fragen geht, um Bildung, Teilhabe und Integration sind die Kreativen gefragt. Das macht sich auch der Kulturrat NRW zunutze – mit einem Patenschaftsprogramm, das auch für Krefelderinnen und Krefelder interessant ist.

Im Frühjahr 2022 initiierte der Kulturrat NRW ein Patenschaftsprogramm, das in NRW ansässige Künstlerinnen und Künstler mit 36 aus der Ukraine geflüchteten Kulturschaffenden vernetzte. Das Programm wird nach erfolgreicher erster Runde nun ein zweites Mal ausgeschrieben. Der Kulturrat unterstützt die individuellen Patenschaften und das ehrenamtliche Engagement hiesiger Kulturschaffender mit Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt 1.500 Euro pro Patenschaft für fünf Monate.

„Von September 2023 bis Januar 2024 werden beispielsweise die Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen, Konzerten, Museumsbesuchen etc., die Teilnahme an Workshops und Fortbildungen, die Publikation von Katalogen, Booklets und anderen Printmedien, Raummiete von Studios, Proberäumen oder Veranstaltungsorten sowie die Organisation von künstlerischen Vorhaben wie Ausstellungen, Vorführungen, Konzerten und Lesungen unterstützt“, heißt es beim Kulturrat.

Mit Hilfe dieses Programms sollen Künstlerinnen und Künstler, die wegen des Kriegs gegen die Ukraine aus ihrer Heimat geflüchtet sind, erste berufliche Kontakte in der Kulturlandschaft NRW knüpfen können. Auch wenn sie keinen ukrainischen Pass besitzen, aber ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hatten, oder wegen ihrer kritischen Haltung gegenüber dem russischen oder belarussischen Regime Repressionen ausgesetzt waren, sind sie antragsberechtigt. Die Bewerbungsfrist endet am 16. Juli.

 

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