RKP – Regionales Kultur Programm NRW
Schlagwörter / Kategorien:
Kulturelle Bildung, Vernetzung, Diversität, Kommunen, Kultureinrichtungen, Künstler*innen
Name des (Förder-)Angebots:
RKP – Regionales Kultur Programm NRW
Wer fördert / Wer ist der Träger?
RKP für die zehn Kulturregionen NRW‘s
Internetauftritt:
Wer kann sich bewerben /mitmachen?
Themen:
Kurzbeschreibung:
Zehn Kulturbüros in den jeweiligen Kulturregionen sind Anlaufstellen für Beratung (analog und digital, z.T. auch mobil in der Region), Partnervermittlung, Qualifizierung von der ersten Projektidee bis zum fertigen Antrag.
Die Beratungen werden auf Deutsch angeboten, in den Grenzregionen auch in den Nachbarsprachen (Niederländisch, Französisch).
Service für Interessierte:
Der Fördersatz liegt bei maximal 50%.
Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen ist der 30. September jeden Jahres.
Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das zuständige regionale Kulturbüro in Anspruch genommen werden.
Wer entscheidet über den Antrag?
Nach dezentralen Beratungs- und Bewertungsverfahren in den zehn regionalen Gremien entscheidet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW über die Projektförderung. Es orientiert sich dabei sehr stark an den regionalen Empfehlungen und ist in enger Abstimmung mit den Regionen. Bei RKP ist seit der letzten Förderphase das Pilotprogramm „Ergänzungsmittel Teilhabe“ mit entsprechenden Kriterien im Einsatz.
Was noch?
Die RKP-Büros verweisen in den Beratungen ggf. auf andere Kultur-Förderprogramme.
Es werden auch Fortbildungen für Professionalisierung von Kulturschaffenden und Kreativen angeboten.