Rundbrief (Nr. 39): Zum Jahreswechsel 2022/2023

Dezember 2022
Inhalt: Kultur hilft Kultur, Folgen der Corona-Pandemie, Energiekrise/Energiehilfen, neue NRW-Landesregierung, Kulturhaushalt NRW, Strukturförderung, Mindeshonorare, Fachtagung zur Kulturellen Bildung am 9.2.23, Runder Tisch Diversität, bundesweite Vernetzung (Landeskulturräte, Rundfunkräte, etc.)

Liebe Mitglieder,
liebe Partner*innen des Kulturrats NRW,

das zu Ende gehende Jahr war erneut ein Jahr großer Herausforderungen, eine Ballung von Veränderungen und Krisen wie ich sie noch nicht erlebt habe. Sie haben nicht nur unser Land, sondern die ganze Welt erschüttert – bis heute.  Viele Krisen sind auch unsere Krisen, mitverursacht durch unsere Versäumnisse. Wie lange wurde die Klimakatastrophe nicht ernst genommen, das gilt ebenso für die Aggressionspolitik von Putin-Russland. Frieden und Menschenwürde, die Grundlagen der Völkergemeinschaft, die Grundlagen der UNO-Charta seit 1945 werden jetzt von diesem skrupellosen Angreifer massiv in Frage gestellt, der sich an keine Verträge mehr hält. Allein die Angriffe auf die Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur stellen schwere Kriegsverbrechen dar.

Auch Kunst und Kultur sind Opfer des Angriffskrieges. Sie sind Ausdruck von Freiheit, und die fürchtet der Diktator. Deshalb unterdrückt er im eigenen Lande jede Regung der Freiheit und versucht, die Demokratie – und mit ihr die Freiheit der Kunst – in der Ukraine zu zerstören.

Mit dem erfolgreichen Programm „Kultur hilft Kultur“ brachten wir im März sehr schnell unsere Solidarität mit geflüchteten Künstler*innen aus der Ukraine zum Ausdruck. Wir streben für 2023 eine Fortsetzung unserer Arbeit für Geflüchtete an. Dabei wollen wir die Zielgruppe erweitern. Wir stimmen uns mit den Projekten der Mitgliedsverbände ab und müssen die Kapazitäten der Geschäftsstelle stärken.

Kunst und Kultur in unserem Lande hatten sich kaum von Covid erholt. Sie sind nun von den Folgen der Aggression gegen die Ukraine und von den weltwirtschaftlichen Verwerfungen erfasst. Die Kulturschaffenden im Lande sind, wie die Gesellschaft insgesamt, erschöpft.

Es ist gelungen, die schädlichen Folgen der Pandemie zu verringern. Die meisten Strukturen wurden gerettet. In diesen düsteren Zeiten haben wir alles unternommen, um Kunst in unserem eigenen Lande weiter zu ermöglichen. Im Rahmen des Erreichbaren waren unsere Bemühungen erfolgreich. Man denke nur an die Stipendienprogramme. In unserer Gesellschaft ist das Bewusstsein dafür gewachsen, dass gerade in diesen unsicheren Zeiten die Kunst unsere Gesellschaft, unsere Demokratie festigt und dem einzelnen Menschen Orientierung gibt. Auch jetzt in der Bedrohung durch Teuerung und Energieknappheit sind wir voller Hoffnung, dass der Kunst Entfaltungsräume gesichert werden und Strukturen erhalten bleiben. Aber es besteht kein Zweifel, dass die Kulturszene bis aufs Äußerste belastet war und noch ist.

Immer sind es vor allem die einzelnen Künstler*innen, denen die Existenz wegbricht, sowie die freien Einrichtungen und Veranstalter*innen. Wir setzen uns jetzt dafür ein, dass die Bundesprogramme bezüglich Energiehilfen, die unmittelbar nur den Einrichtungen helfen, durch Künstlerhilfe des Landes NRW ergänzt werden. Diese Forderung hat unbedingte Priorität. Ganz allgemein muss die Soziale Lage dieses Personenkreises verbessert werden. Das jetzt vorgeschriebene Mindesthonorar, das gezahlt werden muss, wenn das Land fördert, ist ein Schritt auf diesem Wege. Weitere Schritte, auch auf Bundesebene, müssen folgen.

Wir blicken auf ein Jahr zurück, in dem sich die NRW-Landespolitik nach der Landtagswahl im Mai 2022 neuformiert hat. Entsprechend haben wir die Gesprächsverhältnisse mit denen, die Verantwortung übernommen haben, neu geknüpft. Dabei haben wir keinen Zweifel daran gelassen, dass der Aufbruch der letzten fünf Jahre fortgesetzt werden muss, der durch Personen wie Laschet und Pfeiffer-Poensgen und durch Abgeordnete des Landtages – stellvertretend nenne ich den Vorsitzenden des Kulturausschusses Oliver Keymis, sowie Bernd Petelkau, Lorenz Deutsch und Andreas Bialas – getragen wurde. Die Wahlprogramme und die Koalitionsvereinbarung gehen ganz in diese Richtung, unterstützt durch das neue Kulturgesetzbuch.

Enttäuschend ist, und das möchten wir am Beginn der neuen Legislaturperiode ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass ein zentrales Element dieses Aufbruchs – die weitere Erhöhung des Kulturetats um 50 Prozent – schon im ersten Haushaltjahr der neuen Legislaturperiode nicht umgesetzt wurde. Statt der vorgesehenen jährlichen Erhöhung von 30 Mio. Euro wurden nur 5,6 Mio. Euro in den Kulturhaushalt eingesetzt. Das ist ein sehr negatives Signal. Wir haben Verständnis dafür, dass angesichts der Lage Kürzungen zu diskutieren sind, aber wir weisen darauf hin, dass der Kulturetat wirklich keine Belastung des Landeshaushalts darstellt. Wir haben aufgeschrieben, welche Förderungen und welche wichtigen Projekte dadurch im Jahre 2023 nicht realisiert werden können. Uns wurde zugesichert, dass es insgesamt bei der 50-prozentigen Erhöhung des Landeshaushaltes in dieser Legislaturperiode bleibt. Wir bauen darauf.

Die Zusammenarbeit mit dem Kulturministerium, mit der neuen Ministerin Ina Brandes, mit dem Ministerium, an der Spitze der Verwaltung Frau Dr. Kaluza und Herr Dr. Reitemeyer, ist bei manchen Kontroversen im Einzelnen, die aber das Bild nicht trüben, konstruktiv und vertrauensvoll.  Wir wünschen den Kulturpolitiker*innen des Landes Erfolg. Wir werden dazu beitragen – auch durch eine Aufgabe, die wir in diesen Krisenzeiten verantwortungsvoll wahrgenommen haben. Gemeint ist damit die intensive Beratung der Kulturschaffenden im Lande.

Unsere Besorgnis gilt der Entwicklung der Kulturetats unserer Kommunen. Sie bedürfen der Entlastung. Zu diesem Thema stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit den Kommunalverbänden.

Auch die bundesweite Vernetzung mit den Landeskulturräten sowie mit den von der Kultur entsandten Mitgliedern der Rundfunkräte anderer Sender haben wir weiterentwickelt. Das ist besonders wichtig, droht doch der Kultur im Rahmen der Reformbemühungen des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks Gefahr, und zwar dann, wenn der verfassungsrechtliche Kulturauftrag der Sender nicht beachtet wird. Wir werden weiterhin diesen Auftrag im WDR nachdrücklich zur Geltung bringen, auch im Hinblick auf die Klangkörper des Senders, die bereits zur Disposition gestellt werden.

Unverzichtbar ist für uns die vertrauensvolle intensive Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat, mit Olaf Zimmermann und Gabriele Schulz. Der Deutsche Kulturrat war gerade in diesen Krisenzeiten ein durchsetzungsstarker Akteur in der Bundespolitik.

Unser Dank gilt der RheinEnergieStiftung Kultur mir Prof. Dr. Susanne Hilger, die uns nach wie vor wesentliche Unterstützung leistet. Dank gilt unserer Geschäftsstelle unter der Leitung von Catalina Rojas Hauser und Bernd Franke. Sie haben gemeinsam mit ihren engagierten Mitarbeiterinnen Ola Stankiewicz, Katrin Gildemeister, Ingrid Schindler und Brigitte Moll wesentlich dazu beigetragen, dass wir mit all diesen Herausforderungen und vielen neuen Projekten fertig geworden sind.

Wir sind in den letzten Jahren ein noch stärkerer kulturpolitischer Faktor hier im Lande geworden – und das hat Kraft gekostet, auch und gerade der Geschäftsstelle. Zu würdigen ist die Arbeit der Mitgliedsverbände, die oft an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gekommen sind. Sie tragen den Kulturrat NRW.

 

Mit allen guten Wünschen grüße ich Sie,

auch im Namen von Reinhard Knoll und Heike Herold,

Ihr Gerhart Baum

 

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Punkten

Von Catalina Rojas Hauser und Robert von Zahn

 

COVID-Lage

Im Jahresrückblick stellen wir fest, dass die Hilfsprogramme des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW funktioniert haben. Das gilt vor allem für dessen Stipendienprogramme, die einem Großteil der Künstler*innen in NRW das Weiterarbeiten ermöglichten. Auch weitere Programme des Hauses für Kultureinrichtungen mit Coronahilfen funktionierten gut. Wir haben Kulturministerin Ina Brandes vorgeschlagen, die Erfahrungen mit diesen Programmen in einen neuen Aufschlag zu einer Individuellen Künstler*innenförderung aus dem Kulturhaushalt 2023 einzubringen, und haben mit ihr darüber ein Gespräch geführt. Wir hoffen, dass wir diesen Gedanken im neuen Jahr weiterentwickeln können.

Die derzeitige COVID-Lage ist für uns vor allem von einer Zurückhaltung des Publikums geprägt. Viele unserer Kultureinrichtungen klagen über stark gesunkene Besucherzahlen und über eine Tendenz, sich erst kurz vor der Abendkasse für den Besuch einer Veranstaltung zu entscheiden. Einer unserer Arbeitskreise setzt sich mit Untersuchungen des Frankfurter Instituts für empirische Ästhetik und des Berliner Instituts für kulturelle Teilhabeforschung auseinander und diskutiert mit Expertinnen. Ziel ist ein Katalog von Handlungsempfehlungen.

Unser Beratungsprogramm für Kulturschaffende zur Corona-Krise weiteten wir im Laufe des Jahres thematisch zur Beratung zu aktuellen Themen in einer Zeit der Krisen. Die Termine für die nächsten Webinare sowie für die Sprechstunde von Rainer Bode finden Sie auf unserer Website.  Wir befinden uns in Gesprächen mit dem Ministerium, um das Angebot fortsetzen zu können.

 

Energiekrise

Die Folgen der gestiegenen Energiepreise wirken sich deutlich auf die Kulturbranche aus. Daher sehen wir die dringende Notwendigkeit, die Künstlerschaft genauso wie die Einrichtungen in dieser Lage zu unterstützen. Das haben wir im Einzelnen in unserer Stellungnahme zu einer Anhörung am 1.12.22 vor dem Kulturausschuss des NRW-Landtags ausgeführt. Darin begrüßen wir ausdrücklich, dass der Bund eine Milliarde Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Kultureinrichtungen zur Verfügung stellt. Voraussichtlich ab Februar 2023 werden öffentliche und private Einrichtungen – analog zu den Modalitäten des Sonderfonds Kulturveranstaltungen – Anträge auf Hilfen rückwirkend ab 1.10.2022 stellen können. Strittig ist, ob der Bereich der Kulturellen Bildung wie Musikschulen, Jugendkunstschulen und soziokulturelle Einrichtungen bedacht wird. Am 13. Dezember hörten wir aus dem Deutschen Kulturrat, dass es bei dieser Frage derzeit gut aussieht, nachdem sich die Vertreter des Deutschen Kulturrats und des nordrhein-westfälischen Kulturministeriums im konzipierendem Gremium vehement für die Berücksichtigung der Kulturellen Bildung eingesetzt haben. Der Fonds läuft bis 30.04.2024, wenn die Gas- und Strompreisbremse endet. Berechnungsgrundlage für die Anträge ist laut aktueller Auskunft aus Berlin das Jahr 2019. Das Land NRW wird das Programm co-finanzieren. Detaillierte Informationen dazu erwarten wir für Mitte Januar.
Klares Defizit des Bundes-Kulturfonds Energie ist, dass Einzelkünstler*innen nicht berücksichtigt werden. Wir hören aus dem NRW-Kulturministerium, dass an konkreten Hilfen gefeilt wird. Wir haben dazu einen Katalog von Kriterien für beruflich bedingte Energiemehrkosten von Künstler’innen vorgelegt. Auch dazu erwarten wir Anfang des Jahres Neuigkeiten. Zu den von uns ermittelten Bedarfen solo-selbständiger Künstler*innen empfehlen wir ebenfalls die Lektüre unserer o.g. Stellungnahme.

In Nordrhein-Westfalen soll noch vor Weihnachten die Website „KulturKlima“ online gehen, die von den Landschaftsverbänden realisiert wird. Dabei handelt es sich um ein Portal mit tagesaktuellen Informationen zu Fragen rund um die Energiekrise mit dem Fokus auf Kultureinrichtungen von Museen über Bibliotheken bis hin zu Theatern und anderen Spielstätten. Vorgesehen sind Sprechstunden und runde Tische zu speziellen Themen. Auch Hilfestellung bei Förderungen wird angeboten.

 

Kulturhaushalt NRW

Der Kulturhaushalt sollte von 2022 auf 2023 wie ursprünglich vorgesehen um 31 Mio. Euro erhöht werden, um dringende und überfällige Vorhaben umzusetzen, die das nordrhein-westfälische Kulturleben in der Zeit der Krisen stabilisieren und durch eine Initiative der Kulturellen Bildung nachhaltige Impulse setzen sollte. In Gesprächen mit den Kulturpolitiker*innen des Landtags hat der Vorstand des Kulturrats NRW am 8. Dezember 2022 die aus unserer Sicht besonders dringenden Vorhaben erörtert und dargelegt, wie die avisierten 31 Mio. Euro hätten sinnvoll eingeplant werden sollen. Wir heben zwei zentrale Punkte heraus:

  • Programm zur landesweiten Reichweite kultureller Bildung: 7 Mio. Euro

Um landesweit alle Kinder und Jugendlichen mit Angeboten kultureller Angebote zu erreichen, bedarf es einer deutlichen Ausweitung der Aktivitäten, nicht nur der Schulen, sondern auch aller relevanten Akteure im Geschäftsbereich des Kulturressorts. Alle Akteure, sowohl kommunale wie solche in freier Trägerschaft bzw. privatwirtschaftliche, müssen im Rahmen eines Gesamtkonzepts mit Landesmitteln unterstützt und aktiviert werden. Das bereits erarbeitete Gesamtkonzept des MKW kann dazu weiterentwickelt werden. (Vgl. den Koalitionsvertrag, S. 125)

  • Stabilisierung der freien Szene und der Kultureinrichtungen freier Trägerschaft bzw. privatwirtschaftlicher Natur nach der Corona-Krise: 8 Mio. Euro

Um die Auswirkungen der Krisen auf die Künstler*innen, auf Kultureinrichtungen freier Trägerschaft, auf soziokulturelle Einrichtungen und auf privatwirtschaftliche Kulturstätten zu lindern und um zu stabilisieren, werden spezielle Förderprogramme abgearbeitet, die fehlende Einnahmen seitens des Publikums kompensieren, übergroße Energiemehrkosten abfedern und Transformationen der Einrichtungen in Richtung Krisensicherheit und Nachhaltigkeit unterstützen.

(Vgl. den Koalitionsvertrag, S. 124)

 

Strukturförderung

Wir setzen uns für eine systematische Strukturförderung der Freien Szene ein, bestärkt durch das 2021 verabschiedete Kulturgesetzbuch für NRW, das sich zur „bestmöglichen Absicherung und Weiterentwicklung der Struktur von Kunst und Kultur“ verpflichtet: „Das Land fördert die kulturelle Infrastruktur in NRW als Grundlage einer sich fortentwickelnden Kulturlandschaft.“ Im Rahmen unserer Konferenzen „Zukunft Kultur NRW – Neue Perspektiven der Kulturpolitik“ haben wir dazu ein Konzept entworfen und weiterentwickelt. Ministerin Brandes haben wir es bereits vorstellen können. Der Diskurs muss weiterhin geführt werden. Unser Konzept fokussiert sowohl auf Interessenverbände und Netzwerke als auch auf Einrichtungen der Freien Szene und Festivals als auch auf Künstler*innen, Initiativen, Ensembles und Gruppen. In Gesprächen mit den kulturzuständigen Abgeordneten der Landtagsfraktionen vom 28. September und vom 8. Dezember 2022 zeigten sich diese aufgeschlossen. Wir werden aber die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbarten Aufwüchse zum Kulturhaushalt brauchen, um in eine systematische Strukturförderung eintreten zu können.

 

Mindesthonorare

Das Kulturgesetzbuch für NRW schreibt in § 16 vor, dass bei allen Förderungen des Landes Honoraruntergrenzen zu beachten sind, die vom Kulturministerium, den kommunalen Spitzenverbänden und den jeweiligen kulturellen Fachverbänden erarbeitet werden. Wir haben uns für diese Regelung mit eingesetzt und wirken gerne an der Förderrichtlinie, die sie konkretisieren wird, mit. Derzeit führt das Kulturministerium Sparte für Sparte Gespräche, an denen Expert*innen von uns beteiligt sind. Wir beziehen dabei die Arbeitsergebnisse verschiedener Kreise auf Bundesebene, u.a. von ver.di, mit ein. Die Förderrichtlinie soll Mitte 2023 veröffentlicht werden. Damit die höheren Honorare in den landesgeförderten Veranstaltungen nicht zu einer geringeren Zahl von Veranstaltungen führen, sind zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich, für die wir uns einsetzen.

 

Kulturelle Bildung – Fachtagung „Nachdenken über Qualitäten“

Am 9. Februar 2023 veranstaltet der Kulturrat NRW in Köln eine Fachtagung zum Thema Qualitätsdimensionen in der Kulturellen Bildung. Qualitätsfragen in der Kulturellen Bildung gelten als Leitkonzept des Bildungsdiskurses, sie sind mit Hoffnungen, Erwartungen und Zielsetzungen verbunden. Eine Frage dabei ist: Was könnten “universelle” Qualitätskriterien in der Kulturellen Bildung von heute sein? Die Tagung richtet sich an Entscheidungsträger*innen der Kulturellen Bildung. Informationen zur Anmeldung und zum Programm finden Sie hier.

 

Hilfe für Geflüchtete

Unsere Online-Plattform „Kultur hilft Kultur“ verbindet seit März 2022 Angebote aus der Bürgerschaft an Geflüchtete mit Gesuchen von ihnen. Wir konnten darüber viele Kontakte vermitteln. Der WDR begleitete den Prozess medial. Berichte dazu finden Sie auf unserer Website unter „Presse“. Ein voller Erfolg waren unsere im September angebahnten „Patenschaften“, bei denen Kulturschaffende aus Nordrhein-Westfalen als Paten und Patinnen neu angekommene Kulturakteure betreuten. In 36 Tandems führten hiesige Künstler*innen Geflüchtete in das Kulturleben ein, stellten Kontakte zu Netzwerken her und zeigten Produktions- und Präsentationsmöglichkeiten in Kultureinrichtungen. Die Projekte werden vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft gefördert. Sie verbinden sich mit Projekten unserer Mitgliedsverbände auf den Gebieten von Musik, Darstellenden Künsten, Film und Soziokultur zu einem Gesamtkonzept der Hilfe für Geflüchtete aus allen Herkunftskulturen.

 

Runder Tisch Diversität

In Kooperation mit den Mitgliedern des Runden Tisches Diversität erarbeiteten wir zuletzt ein „Förderhandbuch Diversität“, das ab Januar 2023 auf der Website des Kulturrats NRW online gehen wird. Der Fokus liegt hier auf den zahlreichen landesweiten Fördermöglichkeiten im breiten Themenfeld Diversität. Nach Schlagworten sortiert können Sie durch das umfangreiche Angebot in Nordrhein-Westfalen stöbern. Sobald die Seite freigeschaltet wird, werden wir gesondert darüber informieren.

 

Vernetzung bundesweit

Wir hatten zuletzt im Dezember gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat ein Treffen mit den spartenübergreifenden Verbänden anderer Bundesländer, u.a. mit den Landeskulturräten, soweit sie bestehen. Dieser Austausch über länderübergreifende Themen und landesbezogene Erfahrungen entwickelt sich weiter und ist für alle Beteiligten nützlich. Das Gleiche gilt für unseren Austausch mit den kulturaffinen Rundfunkräten aller Sender. Die Vernetzung schreitet voran. Der Deutsche Kulturrat plant im kommenden Jahr eine Konferenz für diesen Kreis, bei der es u.a. um die Zusammensetzung und Stärkung der Gremien in den Sendern gehen wird.

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