Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe IV ist verlängert worden bis zum 30. Juni 2022 +++ Erstanträge sowie Änderungsanträge können bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden +++ Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 einfach über einen Änderungsantrag erhalten +++ Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können einen Erstantrag für einzelne Monate oder die volle Förderperiode von Januar bis Juni 2022 stellen +++ Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen.