Auf Antrag der FDP lud der Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags NRW Sachverständige ein, um am 24. Mai 2016 über den Entwurf des Bundesgesetzes zum Kulturgutschutz zu diskutieren.
Mit dabei Olaf Zimmermann für den Deutschen Kulturrat, Dr. Christoph Andreas für den Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler und Prof. Dr. Andreas Nützel für die Bayerische Staatssammlung für Paläontologie und Geologie München.
Diskussionsthema war u.a. die Alters- und die Wertgrenze, die im Referentenentwurf angesetzt sind. Olaf Zimmermann schlug eine zeitliche Perspektive von fünf Jahren vor, dass also Werke, die weniger als fünf Jahre in Deutschland sind, nicht unter die Genehmigungspflicht der Ausfuhr fallen würden. Das Verhältnis zwischen Kulturschutz und Kunsthandel würde damit entspannt – eine Einschätzung, die bei den Abgeordneten auf Zustimmung zu stoßen schien.
Andreas Bialas (SPD) bat die Experten um eine Einschätzung, was der Landtag in Bezug auf das Bundesgesetz prioritär als Bundesratsinitiative verfolgen solle. Zimmermann verwies darauf, dass der Bundesrat ja bereits sehr kritisch diskutiert habe. Aus seiner Sicht sei manche Kritik über das Ziel hinaus geschossen. Wenig sinnvoll sei es etwa, bei der Definition national wertvollen Kulturguts das Kriterium der Identitätsstiftung in Frage zu stellen, wie es im Bundesrat geschehen sei. Wolle man es ersetzen, gerate man in uferlose Diskussionen.
Es wird dabei bleiben, dass die Entscheidung, ob ein Kunstwerk schützenswertes Kulturgut ist, Ländersache ist. Daran ändert der Referentenentwurf wenig. Dazu werden wohl Gremien gebildet werden, was Zimmermann mit Misstrauen sieht. Wie bisher wird dann in Rechtsverordnungen geregelt werden, durch wen und wie letztlich dort über den Kulturschutz entschieden wird. Lieber wäre dem Deutschen Kulturrat eine Prüfung durch ein einziges Gremium auf Bundesebene. Diese Einschätzung stieß im Kulturausschuss des Landtags auf Skepsis. Wenn es aber dann doch Ländergremien sein sollten, dann mögen diese sich doch bitte sorgfältig und regelmäßig untereinander abstimmen, so Zimmermanns dringliche Bitte.
Der Deutsche Kulturrat hat sich wie andere Verbände auch für die Einführung von Negativzertifikaten eingesetzt, um Rechtssicherheit im Verkehr der Kunstwerke zu schaffen. Mehrere Abgeordnete fragten danach, ob diese in der aktuellen Fassung des Referentenentwurfs vorgesehen seien. Das konnte auch Zimmermann nicht sagen. (Oliver Keymis wies im Nachgang der Diskussion darauf hin, dass Ministerialdirektor Günter Winands seitens der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien in einem Schreiben vom 25. April angegeben habe, dass der Negativtest grundsätzlich in den Entwurf vorgesehen werden solle; Landtagsdokument 16/928.)
Christoph Andreas kritisierte den Vorschlag des Negativtests. Die Einführung würde die Zahl der Anfragen noch einmal drastisch erhöhen und zu einer aufgeblähten Bürokratie führen. Zimmermann hielt dem entgegen, dass die Diskussion um den Referentenentwurf derzeit zu aufgeregt geführt werde. Viele Besitzer von Kunstwerken sähen die Gefahr, dass diese als schützenswert eingestuft werden könnten, obwohl dies kaum anzunehmen sei. Die Einführung eines Anspruchs auf ein Negativzertifikat werde die Diskussion erheblich beruhigen.
Schriftlich hatten u.a. auch Prof. Dr. Eckart Köhne für den Deutschen Museumsbund Stellung genommen, der den Gesetzesentwurf rundherum begrüßt, und Prof. Dr. Johanna Eder für die Deutschen naturwissenschaftlichen Forschungssammlungen, die den Gesetzesentwurf ablehnt und einen Ausschluss des internationalen wissenschaftlichen Leih- und Tauschverkehrs von den Regelungen zur Aus- und Einfuhr fordert. In Eders Richtung argumentierte nun auch Andreas Nützel in der Anhörung. Er beschrieb, welche negativen Auswirkungen das Gesetz auf den wissenschaftlichen Tausch- und Leihverkehr haben könnte und sah die wissenschaftliche Arbeit hier weitgehend eingeschränkt. Auf Lukas Lamlas (Piraten) Nachfrage blieb die quantitative Größenordnung, um die es hier geht, aber etwas unklar.
Auch der Umgang des Referentenentwurfs mit der historischen Sonderrolle Deutschlands wurde diskutiert. Oliver Keymis (Bündnis 90/Die Grünen) fragte, ob der Entwurf in Bezug auf den Nationalsozialismus neben dem Fall eines konfiszierten bzw. geraubten Gemäldes auch den Fall eines erzwungen unter Wert verkauften Kulturguts hinreichend berücksichtige, und bezog damit auch die Zeit der SED in die Problematik ein. Zimmermann gab ihm recht, der Fall sei nicht berücksichtigt, aber es hieße auch, das Gesetz zu überfrachten, wenn die Verkäufe der Zeit Alexander Schalck-Golodkowskis einbezogen würden. In der Diskussion um das Gesetz würde man ein neues, sehr großes „Fass“ aufmachen.
Christoph Andreas warnte vor den hohen Kosten, die durch das Gesetz auf Bund, Länder und gerade in NRW auch auf die Kommunen zukommen würden. In einer Anhörung des Bundestages hatte der Sammler und ehemalige Richter Harald Falckenberg die Kosten auf 43 Mill. jährlich geschätzt. Setze sich die Forderung nach der Einführung von Negativzertifikaten durch, würden sich die Kosten noch erhöhen. Die Regelungen für Kunst im öffentlichen Besitz würden die Museen zur aufwändigen Nacharbeit von Inventarerfassung und Provenienzrecherche zwingen – Kosten, die letztlich Länder und Kommunen zu tragen hätten. Recht weit ging Andreas mit der These, dass allein NRW an die hundert Provenienzforschungs-Stellen einrichten müsse.
Olaf Zimmermann wies einen Teil dieser Ausführungen zurück. Kosten, die durch den Mangel an Kenntnissen der Museen über ihre Bestände entstünden, könnten nicht dem Kulturgutschutzgesetz zugerechnet werden. Die Provenienzforschung sei in vielen Fällen längst überfällig, ja, es sei eine kulturpolitische Peinlichkeit, wenn sie erst jetzt angegangen werde.
Bezüglich einiger Vorhaltungen von Christoph Andreas und der kritischen Anfrage von Ingola Schmitz (FDP) zu möglichen Datenschutzverletzungen des Referentenentwurfs wies Olaf Zimmermann darauf hin, dass etwa das Denkmalschutzgesetz in seinen Regelungen wesentlich restriktiver als der Referentenentwurf des Kulturgutschutzgesetzes sei. Viele der Regelungen würden lediglich eine Harmonisierung in Richtung EU-Standards darstellen.
Robert von Zahn
Antrag der FDP: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-10915.pdf
Schriftliche Stellungnahme des Deutschen Kulturrats: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMST16/3859
Pressemitteilung des Deutschen Kulturrats vom 19. Mai: http://www.kulturrat.de/pressemitteilung/kulturgutschutzgesetz-kulturpolitischer-flurschaden-oder-richtiger-weg/