Kulturausschuss des Landtages behandelt Konzept der Theater- und Orchesterförderung

12.3.2018

In der 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des nordrhein-westfälischen Landtags vom 8. März 2018 stellte Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen ein neues Förderkonzept zur Unterstützung der kommunalen Theater und Orchester vor. CDU und FDP hatten 2017 eine stärkere Förderung der kommunalen Theater und Orchester sowie der freien Szene beantragt, die SPD hatte mit einem nach Kriterien differenzierenden Antrag 2018 nachgelegt.

Isabel Pfeiffer-Poensgen kündigte nun eine Erhöhung der Förderung von derzeit jährlich 19,5 Millionen Euro bis 2022 auf 50 Millionen jährlich an. Von den zusätzlichen 30 Millionen werden 20 Millionen als Basisförderung vergeben, 10 Millionen hingegen auf Beantragung einer Profilbildung hin gewährt. Am gleichen Tage teilte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW dies auch in einer Pressemitteilung mit (vgl. www.mkw.nrw).

2018 wird der Aufwuchs von 6 Mill. als Basisförderung an die bisher geförderten Theater und Orchester gegeben. Für die Verteilung der Basisförderung ist das Engagement der Kommunen ausschlaggebend. Isabel Pfeiffer-Poensgen erläuterte, dass der Gesamtzuschuss der Kommunen zu den Personalkosten ihrer Theater und Orchester die Berechnungsbasis bei der Verteilung der Landesförderung sein soll. Die Datengrundlage bietet die Theaterstatistik 2015/16 des Deutschen Bühnenvereins.

Ab 2019 wird der neuerliche Aufwuchs von 6 Millionen aufgeteilt in jeweils 3,5 Millionen zusätzlich an Basisförderung und 2,5 Millionen zusätzlich an Profilförderung. Die Ministerin nannte Beispiele, wie sie sich das Profil vorstellen könnte, welches die Antragsteller beschreiben können: Profile für Orchester etwa könnten entstehen im Einsatz für zeitgenössische Musik, durch die Einführung innovativer Organisationsformen oder durch eine besondere Zusammenarbeit mit Solisten. Profile für Theater könnten etwa Tanzkooperationen darstellen, das Spiel mit besonderen Räumen, die Digitalisierung, die Ansprache eines jungen Publikums oder die bevorzugte Berufung von Frauen in künstlerische Leitungspositionen.

Isabel Pfeiffer-Poensgen betonte, dass es sich lediglich um Beispiele handele. Der Wettbewerb solle einen weiten inhaltlichen Rahmen haben. 2018 und 2020 soll es dazu Ausschreibungen geben, zu denen Jurys gebildet werden. Wermutstropfen für die Kommunen ist, dass keine Kürzungen erfolgen dürfen und Tarifsteigerungen vollzogen werden sollten. Dazu sollen passgenaue einzelne Fördervereinbarungen getroffen werden.

Auch die freie Szene habe höchste Priorität, so die Ministerin, das Konzept der Förderung entstehe aber erst noch.

In der Diskussion wurde das Konzept mehrheitlich begrüßt. Der Kulturpolitische Sprecher der SPD Andreas Bialas wies aber darauf hin, dass die Verteilung der zusätzlichen Basisförderung anhand des Personalzuschusses durch die Kommunen diejenigen Gemeinden benachteilige, die sich im Stärkungspakt befänden. Er regte an, im Förderkonzept über eine unbedingt notwendige Grundausstattung nachdenken.

Bernd Petelkau, Kulturpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, und Lorenz Deutsch, Kulturpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, betonten, dass durch das gute Förderkonzept keine zusätzliche Bürokratie entstehen dürfe. Am Antrag der SPD kritisierte Bernd Petelkau, dass die dort vorgeschlagenen Förderkriterien in ihrer Differenziertheit einen höheren Bearbeitungsaufwand erzeugen würden. Britta Altenkamp, SPD, verteidigte den Antrag, indem sie auf die Heterogenität der Theaterlandschaft hinwies. Fehlentwicklungen seien in der Vielfalt erkennbar und die Förderkriterien sollten Tendenzen begradigen.

Hildegard Kaluza, Abteilungsleiterin Kultur der Ministerin, erläuterte, dass die bisherige Förderung zu einer Spreizung der Förderquoten geführt habe, die zurückgeführt werden solle. Es seien bislang besondere Zuschüsse für notleidende Kommunen und auch für ein Engagement für kulturelle Bildung gewährt worden. Die daraus entstandene, teilweise unverhältnismäßige Quotenspreizung würde dem Mittelweg weichen, dass der Personalzuschuss der Kommunen die Berechnungsgrundlage biete.

Oliver Keymis, Die Grünen und Vorsitzender des Ausschusses, kündigte eine Sachverständigenanhörung des Ausschusses zum Thema an. Am 22. März werden sich die Obleute auf die Details verständigen.

Der Tagesordnungspunkt 2 des Ausschusses behandelte einen Antrag der SPD, den Integrationsplan für NRW fortzuführen. Andreas Bialas erläuterte die Bedeutung der vielen Projekte der Integration durch Kulturarbeit, die das Land fördere, und fragte, ob die Ministerin beabsichtige, dieses Förderengagement 2019 fortzuführen. Isabel Pfeiffer-Poensgen antwortete knapp, dass die Projekte zur Integration weiter gefördert werden sollen. Befragt zur zeitlichen Abfolgen ihrer weiteren Vorhaben nannte die Ministerin das angekündigte Bibliotheksgesetz ab der zweiten Jahreshälfte, dabei das Problem der Digitalisierung von Inhalten, und eine Novelle des Archivgesetzes in Bezug auf die EU-Datenschutzverordnung.

rvz

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