9.04.2018
Die Förderung vollzieht sich derzeit auf mehreren Ebenen:
- Kommunal
- Land
- Dritte (Wirtschaft, Privat, Bürgerschaft)
- Evtl. verstärkt Land mit Kommunen (Kommunen mit Land) und ggf. Dritten[1]
Erwartung Kulturrat NRW: Diese Ebenen insgesamt im Blick haben
Der Kulturrat NRW befürwortet die Stärkung kontinuierlicher Förderung von Künstler*innen in der freien Szene, grundsätzlich auch unabhängig von Projekten und Ergebnissen. Grundsätzlich ermöglicht werden sollte auch eine Querfinanzierung kultureller/künstlerischer Projekte durch mehrere Ministerien. Wobei die zuständigen Verbände an der Entwicklung dieser Zusammenarbeit partizipieren sollten.
Die bisherige Einteilung in drei Förderbereiche (Exzellenzförderung, Rahmenbedingungen, Individuelle Künstlerförderung)[2] sollte überdacht werden, da in der Freien Szene vorranging Querschnittsakteure tätig sind, die in allen relevanten Kulturbereichen arbeiten.[3] Eine Modifikation bestehender Förderformate sollte vor allem im Hinblick auf Dauer und Flexibilität der Förderung erfolgen. Auch verbesserte Rahmenbedingungen auf Verwaltungsebene sind zu prüfen und anzustreben.
Der Kulturrat NRW begrüßt das ecce-Konzept. Viele der von ecce pilotierten Formate sind auskömmlich zu finanzieren und unbedingt landesweit zu fördern. Daneben sollten Genre-Förderungen im Land außerhalb der ecce-Formate in Zusammenarbeit mit dem Kulturrat NRW und seinen Mitgliedsverbänden stattfinden. Der KR sollte hierbei in die strategische Ebene einbezogen werden.
In Zusammenarbeit mit dem Kulturrat NRW und seinen Sektionen sollten Förderformate entwickelt werden, die den besonderen Herausforderungen des ländlichen Raums gelten. Hier gilt es Präsentationsstrukturen zu stützen, Foren zu unterstützen, Kommunikationswege zu verbessern, Vereins- und Vernetzungsinitiativen, die über Entfernungen hinweg reichen, zu fördern und mehr. Insbesondere sollten Alleinstellungsmerkmal identifiziert und in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden.
Ansätze des Kulturrates NRW:
- Zur Förderung der Künste und ihrer Akteur*innen sind alle Bereiche zu entwickeln
- Förderungen sind grundsätzlich landesweit zu konzipieren und umzusetzen
- Die Interessensvertretung und mitgestaltende Partizipation bei kulturpolitischen Entscheidungen ist für die Künstler*innen aller Sparten durch subsidiäre Förderung entsprechender Strukturen zu gewährleisten.
- Stärkung von Initiativen zur Sichtbarmachung der bestehenden Qualität und Vielfalt
- Im Sinne der Transparenz müssen in den Jurys aller Förderinstitutionen, in denen Landesmittel oder öffentliche Mittel verteilt werden, Künstler*innen vertreten sein. Die Jurys sollten rotieren in Abstimmung mit den betroffenen Verbänden.
- Stärkung und Ausbau vorhandener Struktureinrichtungen
- Unterstützung bei der regionalen Vernetzung ist zu entwickeln bzw. zu verstärken
- Bürokratie ist so weit wie möglich abzubauen und Transparenz zu gewährleisten
- Überjährige Förderung muss möglich sein
- Querschnittsfinanzierungen künstlerischer Arbeit innerhalb der Landesministerien sollten entwickelt werden
- Formale Rahmenbedingungen wie beispielsweise Förderzeiträume, Fristen, Verwendungsnachweise u.Ä. sind nach Möglichkeit mit unterschiedlichen Förderern abzustimmen
- Internationale Bezüge sind weiter zu entwickeln
Konkrete Ergänzungen und Erläuterungen der Sektionen des Kulturrats NRW
Die Mittel für die Künstler*innenförderung sollten auch zur Förderung von künstlerischen Szenen und Genres eingesetzt werden. In Städten und in Regionen Nordrhein-Westfalens haben sich Szenen herausgebildet, die von enger Vernetzung innerhalb eines Genres und von einem erhöhten Wirkungsgrad zeugen. Im Bereich der Musik etwa die Musikerinnen und Musiker der kulturellen Vielfalt im Ruhrgebiet, die Singer/Songwriter im Rheinland, Ruhrgebiet und Münsterland oder die Avantgarde der elektronischen Popmusik im Kölner Raum. Im Bereich der Bildenden Kunst sind dies insbesondere Kunstinitiativen und Projekträume in Köln, Düsseldorf, aber auch im Ruhrgebiet. Die Landesförderung sollte diese Szenen gezielt fördern, wie sie es etwa bereits mit der Jazzszene oder Alten-Musik-Szene in Köln versucht. Diese Förderung sollte außerhalb der von ecce pilotierten Formate in Zusammenarbeit mit dem Kulturrat stattfinden.
Künstler*innenförderung ist landesweit umzusetzen. Die nötigen Mittel können nicht einfach aus dem IKF-Pilotprojekt abgeleitet bzw. hochgerechnet werden. Würde man die Mittel auf dieser Basis auf das Land hochrechnen, wären sie beispielsweise für die Bereiche Musik und Bildende Kunst viel zu gering. Es müssen substanziell hinreichende Beträge aufgebracht werden.
Es ist sicherzustellen, dass zumindest die Mehrzahl der förderungswürdigen Anträge durch Bereitstellung entsprechender Mittel auch bewilligt werden können.
Ergänzend sollten Künstlerinnen und Künstler in den Bereichen Musik und ihren Grenzbereichen zur Medienkunst, zur Performance, zu digitalen Formaten und zu den Games bei Produktionen unterstützt werden. Innovative Produktionen, die Impulse in die Szenen und in die Kulturwirtschaft hinein erwarten lassen, sollten durch Anschubfinanzierungen unterstützt werden. Dieser Förderbereich kann an das Format anknüpfen, das ecce und Landesmusikrat im Ruhrgebiet bereits erprobt haben.
Innerhalb der Künstler*innenförderung gibt es derzeit keine Förderung für die Kunstsparte Film, die produktionsunabhängig wäre. In der Produktionsförderung Film, die landesweit von der Film- und Medienstiftung NRW übernommen wird, gibt es zumindest in der „Vereinfachten Förderung“ (früher Produktion 2, bzw. die kulturelle Filmförderung des Filmbüros NW) die Möglichkeit, dass auch einzelne Filmemacher*innen/ respektive Filmautor*innen Produktionsanträge stellen können. In der Produktion 1 können dies in allen geförderten Phasen der Filmproduktion ausschließlich Produzent*innen, nicht die Filmemacher*innen – mit der einzigen Ausnahme der Drehbuchförderung. Der Kulturrat ist daher der Meinung, dass die Mittel der „Vereinfachten Förderung“ deutlich aufzustocken sind, zumal es hier einen erheblichen Überhang von qualifizierten Anträgen unabhängiger Filmemacher*innen gibt, der deutlich auf einen Bedarf hinweist.
Die Förderung durch Ankäufe aktueller Kunst ist auszubauen, weil dies den Künstler*innen nicht nur finanziell zugutekommt, sondern konkrete Arbeiten auszeichnet und öffentlich macht.
Gleiches gilt für Aufträge im „Kunst und Bau Programm“ des Landes. Deshalb ist dieses Programm wieder gesetzlich für alle Baumaßnahmen des Landes prozentual festzuschreiben. Die Mittel sollten den Baukosten zugerechnet werden und nicht aus dem Kulturetat bestritten werden. Eine Kunstkommission mit angemessener Beteiligung von Künstler*innen muss die zeitgemäße Neuaufstellung des „Kunst und Bau Programmes“ des Landes von Anfang an begleiten.
Kunstpreise des Landes sollten ausschließlich Künstler*innen auszeichnen, die in Nordrhein-Westfalen leben, arbeiten oder geboren wurden, um die exzellente Qualität der hiesigen Szene sichtbar zu machen. Das europaweite Nominierungsverfahren des Künstlerinnenpreises im Hauptpreis wird kritisch gesehen.
Im Bereich der Musik sind einerseits Kompositionsaufträge, Stipendien und Auftrittsförderung probate Mittel, andererseits die bereits benannten Förderungen von musikalischen Arbeits- und Produktionsprozessen notwendig.
Das Kulturministerium hat mit der Bekundung, ab 2018 zwei eigenständige Stipendien einzurichten, die über ein Jahr eine/n Filmemacher/in fördern, einen ersten Schritt getan, Film auch als Kunstform anzuerkennen. Es ist sinnvoll, diese Stipendien um weitere auszubauen und ebenfalls durch geförderte Auslandsaufenthalte zu ergänzen. Letzteres geht als Aufforderung auch an die landesweit tätigen Stiftungen.
Im Bereich des Tanzes bedarf es des Ausbaus von mehrjährigen Förderungen (Basis-, Konzeptions- und Spitzenförderung) für die freie Tanzszene. Die Autonomie der Künstler*innen gilt als wichtiges Kriterium bei der Entwicklung von zeitgemäßen Förderinstrumenten. Eine projektunabhängige langfristige Förderung, die Planungssicherheit und Freiheit der künstlerischen Formate ermöglicht sowie internationale Kooperationen unterstützt, sind für den zeitgenössischen Tanz von höchster Relevanz.
Die Förderung der Freien Darstellenden Künste sollte ihrer Bedeutung als zweiter tragender Säule neben den Stadt- und Landestheatern und der Breite des künstlerischen Spektrums der Szene entsprechen. Dazu gehören insbesondere auch performative, installative, spartenübergreifende und interkulturelle Arbeiten, sowie neue Entwicklungen des Theaters im öffentlichen Raum und im Kinder- und Jugendtheater sowie im Bereich Gaming als darstellender Kunst.
Die Spitzenförderung im Bereich Freie Darstellende Künste sollte daher mindestens auf das Level der Spitzenförderung Tanz angehoben werden.
Die Sektion Literatur fordert eine Stärkung von Initiativen zur Sichtbarmachung der bestehenden Qualität und Vielfalt
Der Bereich Literatur bedarf einer Unterstützung bei der regionalen Vernetzung.
Die Sektion der Bildenden Kunst fordert schon seit geraumer Zeit die Unterstützung ihrer Verbände im Sinne der Einbindung der Künstler*innen in kulturpolitische Prozesse.
Als Rahmenbedingung für das Entstehen innovativer Musik und anderer Genres sind Foren und Spielstätten von besonderer Bedeutung. Die künstlerischen Konzepte können nur im Kontakt mit dem Publikum weiterentwickelt werden. In NRW haben aber viele Spielstätten, Kulturzentren und Clubs finanzielle Schwierigkeiten – gerade dann, wenn sie Kulturformen ein Forum bieten, die ihr Publikum erst suchen müssen oder dem Nachwuchs zuzurechnen sind. Die Spielstätten, Kulturzentren und Clubs sollten in Bezug auf ihre Grundkosten dann gefördert werden, wenn sie sich für solche Künstlerinnen und Künstler besonders einsetzen. Als Beispiel kann die Spielstätten-Programmprämie gelten, die Kulturministerium und Landesmusikrat NRW gemeinsam vergeben. Die dort eingesetzten Mittel müssten wesentlich verstärkt und auf andere Genres ausgedehnt werden.
Die Landesregierung sollte eine Clearing-Stelle oder Beratungsstelle schaffen, die Initiativen von Künstlerinnen und Künstlern, Spielstätten, Theater, Clubs u.a. dabei unterstützt oder berät, Auflagen zur Geräuschentwicklung, zu Brandschutz, Wegeleitsystemen zu erfüllen oder im Dialog mit den zuständigen Behörden so zu ändern, dass die Kulturbetriebe nicht entscheidend eingeschränkt werden.
Die Landesregierung sollte Künstlerinnen und Künstler bei den digitalen Anforderungen in Bezug auf die Entstehung von künstlerischen Inhalten, deren Verbreitung und deren Verwertungsschutz durch den Einsatz von finanziellen und technischen Ressourcen sowie durch Coaching unterstützen. Insbesondere die juristische Beratung und Unterstützung beim Schutz des Werks ist von großer Bedeutung.
Angeboten werden sollten Weiterbildung sowie Beratung und Räume /Veranstaltungen für Diskussionen zur künstlerischen Weiterentwicklung.
Die Stärkung und der Ausbau vorhandener Struktureinrichtungen (Literaturbüros etc.) sollte vorangetrieben werden.
Der Vorstand Köln im April 2018
[1] In der kommunalen Finanzkrise ist es nicht immer sinnvoll, die Landesförderung von Kunst und Künstlern an ein substanzielles Engagement der Kommune zu knüpfen. Die Landesregierung sollte den Mut entwickeln, fördernd vorauszugehen.
[2] Exzellenzförderung: Hierunter sind Stipendien, Wettbewerbe, Preise, Prämien, Auszeichnungen, Ankäufe, Aufträge u.Ä. zu verstehen Rahmenbedingungen: Hierunter sind Rechtliche Grundlagen/ Orte/ Ausstattungen u.Ä. zur Erstellung/ Entstehung von Kunst/ Präsentation/ Verbreitung von Kunst zu verstehen. Dies fördert Künstler*innen „indirekt“. Künstler*innenförderung (als eine qualitätsorientierte „Breitenförderung“) und Förderung von künstlerischen Szenen bzw. Genres
[3] Kulturelle Bildung, Soziokultur, Interkultur, Kunst, Stadtentwicklung, Kreativwirtschaft, etc. Siehe auch Landeskulturbericht