Landeskulturkonferenz gefordert – Vorschläge für individuelle Künstlerförderung

Pressemitteilung

Am 22.11.2018 hat der NRW Kulturrat, vertreten durch den Vorsitzenden Gerhart Baum sowie die stellvertretenden Vorsitzenden Linda Müller und Reinhard Knoll, seine Aktivitäten dem Kulturausschuss NRW unter der Leitung von Oliver Keymis vorgestellt.

Die Sprecher des Kulturrats NRW zeigten sich zufrieden mit der bisherigen Entwicklung der Landeskulturpolitik seit der Regierungsbildung. Sie merkten kritisch an, dass das Kulturministerium zur Bewältigung der neuen Aufgaben, insbesondere angesichts des Aufwuchses des Haushalts, zusätzliche Stellen dringend benötige. Als wichtigen Schwerpunkt der künftigen Landeskulturpolitik erläuterte der Kulturrat NRW seine Vorschläge für die individuelle Förderung von Künstlerinnen und Künstlern, die kontinuierlich und mittelfristig angelegt sein soll. Kern ist ein Aktionsplan, der u.a. die Auswahlkriterien der zu fördernden Künstler*innen beschreibt, ein Juryverfahren organisiert und die Abgrenzung zu vorhandenen Förderstrukturen definiert. Dazu ist ab 2020 eine Erhöhung des Kulturhaushalts ins Auge zu fassen.

Der Kulturrat beschrieb seine 5 Schwerpunktaufgaben: Demokratiestärkung, Digitalisierung, Kulturelle Bildung, Individuelle Künstlerförderung und Integration. Vorrangiges Ziel ist die Verzahnung der Aufgabenfelder der Kulturpolitik sowie der Erfahrungsaustausch unter den künstlerischen Sektionen. Auch die Querschnittsaufgaben Kulturelle Bildung und Integration stehen im Fokus. Im Bereich Digitalisierung hat der Kulturrat NRW nach seiner Tagung „Kultur und Digitales“ im September die Ergebnisse in einem Forderungskatalog veröffentlicht. Der Kulturrat regte an, dass der Ausschuss sich mit den Feldern Digitales und Kunst am Bau eingehender befassen sollte, ggf. durch Anhörungen. Eine Entscheidung über die in der Koalition vereinbarten Neuregelung Kunst am Bau sei nun in die Wege zu leiten. Der Kulturrat hält eine Reform der Kunststiftung in Richtung Transparenz und Entscheidungsstrukturen für dringend.

Mit einer Landeskulturkonferenz spätestens zur Halbzeit der Legislaturperiode sollte – ggf. auf der Basis des Landeskulturberichts – eine Zwischenbilanz erfolgen sowie ein Ausblick auf die noch zu erledigenden Aufgaben.

Der Vorstand
27.11.2018

 

Kontakt:

Catalina Rojas Hauser und Bernd Franke
Geschäftsstelle Kulturrat NRW e.V.
Tel. 0221/178 3031 und 3361
info@kulturrat-nrw.de
www.kulturrat-nrw.de

 

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