Corona-Rundbrief Nr. 21 / Mitglieder-Informationen (05.06.2020)

Corona-Rundbrief Nr. 21

Ermutigendes Kulturinfrastrukturprogramm des Bundes mit Lücken
Erwartung an ein Landeskulturprogramm Corona in NRW

 

Liebe Mitglieder des Kulturrat NRW, liebe Kultur-Verantwortliche,
über Wochen schien sich nicht mehr viel zu bewegen – jetzt ist es da, das Konjunkturpaket des Bundes. Was bedeutet das für uns?

Konjunkturpaket des Bundes – Kulturinfrastrukturfonds

Der vom Deutschen Kulturrat und auch von uns immer wieder geforderte Kulturinfrastrukturfonds ist jetzt Teil des Konjunkturpakets geworden. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Der Gesamtbetrag von einer Milliarde Euro für Kultur setzt ein wichtiges Signal für das Wiedererstarken des Kulturlebens.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien erhält durch das Konjunkturpaket ein vierteiliges Programm „Neustart Kultur“:

  1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft
  2. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen in den einzelnen Sparten
  3. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote
  4. Pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte

Auch andere Maßnahmen, wie die zeitweise Mehrwertsteuersenkung und die Entlastung der Kommunen kommen der Kultur zugute.

Das Paket für die Kultur schafft, so wie es Staatsministerin Monika Grütters in Presseverlautbarungen vorgestellt hat, vor allem Anreize in kulturwirtschaftlichen Zusammenhängen, wie man es von Maßnahmen eines Konjunkturpakets auch erwartet. Im Fokus stehen kulturwirtschaftliche Einrichtungen, deren Betrieb nicht überwiegend öffentlich finanziert wird, wie Clubs und Kinos, des Weiteren kleine und mittlere Kultureinrichtungen, die privatwirtschaftlich finanziert sind, und schließlich bundesgeförderte Einrichtungen. Im Blick ist auch die soziokulturelle Szene. Anreize werden überdies zur Entwicklung digitaler Angebote und zu Anpassungen an Pandemiesituationen gesetzt. Sobald wir genaueres über die Abwicklung des Programms erfahren, werden wir informieren.

Was fehlt?
Was fehlt sind Initiativen in Richtung der Unterstützung von selbständigen Künstler*innen und Kulturschaffenden.  Auch wenn man davon ausgehen kann, dass die Stärkung der Einrichtungen den Künstler*innen zugutekommt, so wird das eine Zeit dauern.  Die Existenznot vieler Betroffener dauert an. Enttäuscht sind wir, dass der Bund nur die Verlängerung des erleichterten Zugangs zur Grundsicherung, also zum Arbeitslosengeld bis zum 30.9.20 ankündigt, aber nicht die künstlergerechte Veränderung der Voraussetzungen des Zugangs. Die Hürden vor dem Zugang zur Grundsicherung sind in dieser Übergangszeit die Hauptschwachstelle der Hilfsmaßnahmen insgesamt. Was auch fehlt sind Maßnahmen für gemeinnützige Kultureinrichtungen sowie für kleine kommunal und anders öffentlich geförderte Kulturhäuser.

Was sollte auf Bundesebene nachgebessert werden?
Der Kulturrat NRW hat wiederholt deutlich gemacht, dass die Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit kein probates Mittel für Künstler*innen und Kulturschaffende ist, die von der Corona-Krise betroffen sind. Viele Dutzende von Beschwerden haben unsere beiden Berater der Corona-Kultur-Sprechstunde dazu aufgenommen. Der Kulturrat NRW fordert, dass die Vermögensprüfung tatsächlich entfällt, denn durch den eingezogenen Schwellenwert bei 60.000 Euro findet sie derzeit faktisch doch statt. Jede*r vorausschauende selbständige Künstler*in schafft eine Altersvorsorge, die ihm*ihr in aller Regel in der Vermögensprüfung angelastet wird. Der Kulturrat NRW fordert auch, dass die Veranlagung der Bedarfsgemeinschaften entfällt. Der bei weitem überwiegende Teil der von Jobcentern abgelehnten Künstler*innen ist aufgrund einer bestehenden Bedarfsgemeinschaft abgelehnt worden. Schließlich sehen wir auch den dringenden Bedarf, Künstler*innen zu helfen, die verrentet sind. Wir werden erneut bei Bundesregierung und Bundestag eine Initiative unternehmen, damit diese Lücke geschlossen wird. Da das ganze Programm am 1.7.20 in Kraft treten soll, ist Eile geboten.

 

Landeskulturprogramm Corona in NRW

Was erwartet der Kulturrat NRW jetzt von der Landesregierung?
Jetzt ist die Landesregierung am Zuge, ihren Beitrag zu leisten – als ergänzendes Programm zum Bundesprogramm. Wir haben unsere Vorschläge in einem ein 5-Punkte-Programm zusammengefasst und stehen im Gespräch mit Landesregierung und Landtag. Die Maßnahmen des Landes sollten bestehen aus

  1. einer Fortsetzung beim Bemühen um eine geeignetere Grundsicherung; da das Bundesprogramm die dringenden existenzsichernden Bedürfnisse nicht umfasst, besteht gerade in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf;
  2. einem Programm zur Stabilisierung von kleinen Kultureinrichtungen und -vereinen;
  3. Transformations-Initiativen
  4. einem Stipendienprogramm für Künstler*innen und Kulturschaffende,
  5. unbürokratischen Übertragungsmöglichkeiten von Mitteln aus bestehenden Kulturförderungen in das Haushaltsjahr 2021.

Wir erwarten, dass jetzt auch „größer“ gedacht wird, also mehr Haushaltsmittel in die Hand genommen werden. Es gibt ermutigende Anzeichen dafür, dass die Landesregierung hier ein deutliches Zeichen ihrer kulturpolitischen Verantwortung zum Ausdruck bringen wird. Dies muss jetzt rasch geschehen. Mit den Verantwortlichen in Düsseldorf stehen wir in engem Kontakt.

 

Mit freundlichen Grüßen
Gerhart Baum
Vorsitzender

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