Wirtschaftsminister Pinkwart stoppt Rückmeldeverfahren zur „NRW Soforthilfe 2020“

Die „NRW Soforthilfe 2020“ hat der Wirtschaft Nordrhein-Westfalens und auch dem Kulturleben in der Corona-Krise wesentlich geholfen. Der Kulturrat NRW hat den relativ unbürokratischen Start der Soforthilfe im März 2020 begrüßt. Kritisch sahen wir die Veränderung von Förderkriterien zum 1. April 2020, als mit Bundesmitteln auch Auflagen der Bundesregierung in die Soforthilfe eingearbeitet wurden.

Das Landeswirtschaftsministerium hat Anfang Juli mit dem Ende des Förderzeitraums das Abrechnungsverfahren der „NRW Soforthilfe 2020“ gemäß den Bundesvorgaben gestartet. Etwa 100.000 Förderempfänger*innen hat es bislang um Rückmeldung ihres Finanzierungsengpasses in einem Formular gebeten. Das versandte Formular löste vielerorts Irritationen aus, weil es zuvor unbekannte Förderparameter enthielt.

Nachdem die Bundesregierung es nun den Ländern ermöglichte, eine Stellungnahme zum Abrechnungsverfahren abzugeben, hat Landesminister Pinkwart am 14. Juli das Verfahren gestoppt. Erst sollen offene Fragen geklärt werden. Der Kulturrat NRW begrüßt dieses Innehalten ausdrücklich. Die Abrechnung muss (unter identischen Förderbedingungen zur Antragstellung) möglichst unbürokratisch erfolgen.

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