Kulturrat NRW begrüßt Änderungen des Urhebervertragsrechts und des Verwertungsgesellschaftengesetzes
16.12.2016 Der Kulturrat NRW begrüßt die Änderungen des Urhebervertragsrechts und des Verwertungsgesellschaftengesetzes vom 15. Dezember und die damit einhergehende schnelle Reaktion des Gesetzgebers auf das Urteil des Berliner Kammergerichts in Sachen GEMA und Musikverlage. Die Änderungen schaffen Klarheit und stellen u.a. die Arbeit der Musikverlage für die Zukunft auf eine sicherere gesetzliche Grundlage. Mit Unverständnis …