Entbürokratisierung der Landesförderungen. Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion

Stellungnahme des Kulturrats NRW zum Antrag der FDP-Landtagsfraktion:

„Schluss mit dem Förderdschungel – Digitalisierung und Konsolidierung jetzt!“

Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses am 26. Juni 2025

Die Initiative, die Förderungen des Landes zu entbürokratisieren, ist unterstützenswert und entspricht den Aussagen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Ein erheblicher Teil der Arbeit im öffentlich finanzierten Kulturleben wird nicht für kulturelle Inhalte, sondern für Antragstellung, Förderverwaltung und das Führen von Verwendungsnachweisen für Bundes-, Landes- und kommunale Förderungen verwendet. Von den fünf Forderungen des FDP-Antrags halten wir aber zwei für schädlich und nicht dem Kulturleben in NRW entsprechend:

  1. „die Anzahl der landeseigenen 223 Förderprogramme um 50 Prozent zu reduzieren. Freiwerdende Mittel sollen zum einen der steuerlichen Entlastung von Unternehmen und Bürgern dienen und zum anderen direkt den Kommunen zugeführt werden.“
  2. Und „die rund 700 Fördermaßnahmen des Landes zu konsolidieren und drastisch zu entbürokratisieren. Besonders Klein- und Kleinstprogramme müssen kritisch überprüft werden.“

Zu den anderen drei Forderungen nehmen wir nicht ausführlich Stellung, auch wenn wir grundsätzlich sehen, dass die Möglichkeiten des Kulturwebs als Teil der Förderplattform noch bei weitem nicht ausgeschöpft sind. Die Digitalisierung kann nur Effekte erwirken, wenn ihr eine Förderkonzeption zu Grunde liegt, die mit den Zielen des Kulturgesetzbuches übereinstimmen. Der Kulturetat des Landes entspricht im Übrigen schon jetzt nicht dem Ansehen, welches Kunst und Kultur dem Land NRW verschafft.

Insbesondere die beiden oben zitierten Punkte werden dem Charakter des nordrhein-westfälischen Kulturlebens so wenig gerecht, dass wir sie kritisieren müssen. Sie erfüllen auch nicht den Anspruch, den sich die Landesregierung mit dem Kulturgesetzbuch selbst gestellt hat.

Das Kulturleben in NRW ist heterogen und divers mit unterschiedlichsten Qualitäten und Bedarfen. Seine wichtige Qualität besteht in der Dichte gesellschaftlich relevanter Unterschiedlichkeit. Eine nachhaltige und zukunftsweisende Kulturpolitik braucht deshalb eine Vielzahl passgenauer Maßnahmen, auch kleine Programme. Die Antragsstellenden sind so divers wie das nordrheinwestfälische Publikum, das ein Recht auf einen umfassenden Zugang zu Kunst und Kultur hat. Der Antrag der FDP geht damit auch im Sinne der Effizienz in eine grundsätzlich falsche Richtung.

Diese beiden Forderungen des Antrags zielen auf eine Haushaltseinsparung, nicht auf eine Entbürokratisierung. An einer tatsächlichen Entbürokratisierung hingegen ist der Kulturrat NRW sehr interessiert – in dem eigentlichen Sinne des Wortes, dass die Verwaltung eines Verfahrens bzw. Förderprogramms unbürokratischer wird. Insbesondere sollte der Verwaltungsaufwand für das Erlangen und Abrechnen von Förderungen deutlich gemindert werden. Hierzu schlagen wir folgende Maßnahmen vor, die die Arbeitsgruppe „Initiative für die Reform des Zuwendungsrechts für den dritten Sektor“ erarbeitet hat und die bereits 2024 im Finanzministerium diskutiert wurden. Ein Folgetermin ist für Juli 2025 vereinbart. Die Initiative besteht aus fast allen Sektoren der Gesellschaft und hat über Jahre hinweg diese und weitere Vorschläge erarbeitet:

  1. Jährlichkeit

In der NRW-Kulturförderung ist es nicht möglich, Mittel aus einem Jahr in das nächste zu übertragen, obwohl dieses kein Verstoß gegen geltendes Recht wäre. Im Sinne einer Planungssicherheit und einer Kostensenkung (Leistungen sind über einen längeren Zeitraum oft pro Leistungsbezug günstiger als über einen kürzeren) sollten Übertragungsmöglichkeiten geschaffen werden. Mehrjährige Bewilligungsbescheide sind möglich und zum Teil auch schon üblich, Verpflichtungsermächtigungen sollten ausgeweitet werden.

  1. Institutionelle statt Projektförderung

Im Kulturbereich gibt es Projekte, die über viele Jahre gefördert werden, ohne je aus dem Status der Projektförderung herausgehoben zu werden. Sinnvoll und entbürokratisierend ist es, – wenn diese im Umfeld einer/s institutionell geförderten Einrichtung/Vereins erfolgen -, sie in die schon bestehende Institutionelle Förderung zu überführen. Auf diese Weise würden Verwaltungsvorgänge auf allen Seiten maßgeblich reduziert.

  1. Mittelweiterleitungen

Mehrere nachgeordnete Weiterleitungsverfahren führen dazu, dass auch beim letzten Zuwendungsempfänger noch eine detaillierte Verwendungsnachweisprüfung entsprechend der AnBest-P erforderlich ist. Das ist schwierig, da die Kompetenz der (ehrenamtlichen) Bearbeiter:innen naturgemäß im Verlauf der „Kaskade“ abnimmt. Der Einsatz ehrenamtlich aktiver Menschen sorgt aber erst zu dieser breiten Fülle an Angeboten und fördert den Zusammenhalt der Gesellschaft, aber diese benötigen dazu auch die finanziellen Mittel (manchmal in Form von Kleinstförderungen), ohne die die kreativen Ideen nicht umgesetzt werden könnten.
Die nachgeordneten Weiterleitungsverfahren entlasten die Arbeit der staatlichen Bewilligungsbehörden erheblich und sollten ausgebaut werden. Gleichzeitig machen sie kleinteilige Förderungen möglich, teils von dreistelligen Beträgen, die für das Kulturleben existenziell sein können.

  1. Pauschalförderungen für Overhead und Personalkosten

Zwar sind Pauschalen für Overhead und Personalkosten schwierig zu ermitteln, sie führen aber zu einem erheblich geringeren Verwaltungsaufwand. Der Pauschalbetrag kann anhand eines Stichjahres durch Addieren der förderfähigen Grundkosten ermittelt und alle fünf Jahre überprüft werden. Das unbürokratische Verfahren sollte auch entsprechend einfache Verwendungs­nachweise, zum Beispiel eine Gesamtquittung pro Projekt oder pro Stichjahr, beinhalten.

  1. Rückstellungen und Rücklagen

Rückstellungen und Rücklagen bei institutioneller Förderung ermöglichen mittelfristige Planungs- und Umsetzungsprozesse. Sie bedeuten eine Verwaltungsvereinfachung. Zweckgebundene Rücklagen, zum Beispiel in Bezug auf eine größere geplante Anschaffung, und auch Wiederbeschaffungsrücklagen sind sinnvoll, um der gemeinnützigen Einrichtung ein planungsvolles Wirtschaften über den Jahreszyklus hinaus zu ermöglichen. Sie sollten zumindest grundsätzlich zulässig sein.

  1. Zweckgebundene Spenden als Eigenanteil

Bei Förderprojekten sollten zweckgebundene Spenden als Eigenanteil zugelassen sein.
Zudem würde es die Motivation zusätzliche Spenden einzuwerben erhöhen, wenn diese Spenden nicht immer zur Minderung des Landesanteils eingesetzt werden müssten.

Diese Entbürokratisierungsmaßnahmen würden Energien für die inhaltliche Arbeit freisetzen, von denen das Kulturleben in Nordrhein-Westfalen und seine von Menschen getragene Infrastruktur erheblich profitieren würde.

 

Lorenz Deutsch
Vorsitzender des Kulturrats NRW

12. Juni 2025

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