Köln, den 27.05.2019
Sehr geehrte Frau Ministerin,
auch wenn Juryverfahren in nahezu allen Bereichen der Kulturförderung längst anerkannte Praxis zur Entscheidungsfindung sind, sieht der Kulturrat NRW auf der Landesebene noch deutlichen Verbesserungsbedarf bei der Etablierung von zeitgemäßen Verfahren. Die landesseitig gegenwärtig eingeübte Praxis ist oftmals noch unbefriedigend und erfüllt nicht die Standards, die angesichts der stark gestiegenen Bedeutung von Juryverfahren zugrunde gelegt werden sollten.
Dies gilt insbesondere für das breite Spektrum von Projektförderverfahren, die die Arbeits- und Lebensgrundlage für professionell agierende Künstler*innen aller Sparten und Bereiche der Freien Szene bilden. Hier sind Akteure*innen in einem zweifellos wichtigen und profilierten Bereich der Kulturlandschaft NRWs, deren herausragende Bedeutung für die Entwicklung der Künste, der Kulturellen Bildung, der Kultur- und Kreativwirtschaft und des gesellschaftlichen Wandels politisch anerkannt sind, existentiell von der Beurteilung ihrer Arbeit und ihrer künstlerischen Konzepte durch Verwaltungsinstanzen des Landes abhängig.
Das Ende 2014 verabschiedete Kulturfördergesetz vermerkt zutreffend, die Szene sei „mehr denn je von transparenten, den Standards auskömmlicher, sozial verträglicher und fachlicher Expertise folgender Förderentscheidungen abhängig“.
Ebenfalls zutreffend fordert das Kulturfördergesetz „der Bedeutung der Szene entsprechende verantwortungsvolle Vergabe- und Bewertungsverfahren in allen relevanten Projektförderungen“.
Die Bedeutung der freien Szene für unsere Gesellschaft ist unstrittig. Das Land NRW bekennt sich zu Recht zu dieser vielfältig aufgestellten Szene. Entsprechend sensibel und fachlich auf der Höhe der Zeit sollten daher Entscheidungsprozesse organisiert und durchgeführt werden.
Ohne die Expertise der jeweiligen Verwaltungsvertreter in Zweifel ziehen zu wollen, gebieten Menge und Komplexität der anstehenden Entscheidungsprozesse zwingend die Berücksichtigung externen Fachwissens und die Etablierung von transparenten Entscheidungsverfahren.
Auch hier hält das KFG Erläuterungen bereit: „Unter externen Sachverständigen sind zunächst die zu verstehen, die nicht der die Förderentscheidung treffenden Behörde angehören.“ Im Folgenden nennt das Gesetz eine Reihe von Kriterien, die für die Besetzung von Fachjurys von Bedeutung sind, u.a. die Einbeziehung von Künstlern*innen, ggf. von Sachverständigen außerhalb von NRW und vor allem den regelmäßigen Wechsel aller Mitglieder.
In einem jüngst erschienenen „Leitfaden zur Förderung der Freien Darstellenden Künste“ (Bergmann, Koß, Schneider, Seybold. Handbuch Kulturmanagement, Ausgabe 63, Berlin 2018) erstellt von namhaften Expert*innen, führt zum Thema Juryverfahren folgende Kriterien an:
„Bei zeitgemäßen Juryverfahren sollte eine vielschichte Perspektive auf den Werkbegriff in der Kunst der jeweils zu fördernden Kunstform vorhanden sein, beispielsweise durch eine Perspektive entlang der Definitionen von Kunst und Kunstwerk. So sollten Vertreter/innen von Institutionen (beispielsweise Produktionshäuser, Theater) aus den Bereichen Wissenschaft und der Theorie (Ausbildungsstätten, Akademien), dem Bereich Wahrnehmung (Publikum, Rezensent/innen), Vorstellung (Künstler/innen, Schauspieler/innen, Musiker/innen), dem Bereich Diskurs (Medien, Festivals, Universitäten) und dem Bereich der Praxis (Kulturlandschaft, Interessensvertretungen) vertreten sein. Diese Ebenen sollten zur optimalen Ausgewogenheit einer Jury berücksichtigt werden.“ Empfohlen wird weiterhin, dass die Zusammensetzung von Gremien auch nach Gesichtspunkten der gesellschaftlichen Diversität geschehen sollte. Um dies zu gewährleisten und bislang kaum berücksichtigte Expert*innen für die Juryarbeit zu gewinnen, braucht es neue Strategien und Methoden.
Geboten ist auch die rechtzeitige Veröffentlichung von Jurybesetzungen mit Beginn der jeweiligen Ausschreibungsverfahren, die Veröffentlichung von Förderkriterien und getroffenen Förderentscheidungen.
Der Kulturrat NRW erinnert in diesem Zusammenhang nicht zuletzt an das im Grundgesetz geforderte Gebot der Staatsferne öffentlicher Kunst- und Kulturförderung. Kunstfreiheit, Staatsferne, und Subsidiaritätsprinzip sollten die wichtigsten Grundlagen bei der Vergabe von Kunst- und Kulturförderungen sein. Dem Subsidiaritätsprinzip folgend, sehen wir noch erheblichen Spielraum in der Einbeziehung der gerade in NRW sehr profilierten Verbände und Interessensvertretungen der Szene in die Entscheidungsprozesse der Kulturförderung des Landes.
Unabhängige Juryverfahren verstehen wir auch grundsätzlich als ein Bekenntnis zum Wert der Freiheit künstlerischen Schaffens. Wir sind sicher, in Ihnen gerade in diesem Grundsatz eine Mitstreiterin zu finden. Gerne stehen wir für weiteren Austausch zu diesem wichtigen Thema nordrheinwestfälischer Kulturpolitik zur Verfügung.
Gerhart R. Baum
Vorsitzender des Kulturrats NRW