Corona-Rundbrief Nr. 9 / Mitglieder-Informationen (01.04.2020)

Liebe Mitglieder des Kulturrats NRW, liebe Kultur-Verantwortliche,

heute Morgen hat der Vorstand unseres Dachverbandes in einer Telefonkonferenz getagt. Danach hat eine Vorstandssitzung im engeren Kreis und eine Telefonkonferenz mit Olaf Zimmermann stattgefunden. Darin standen folgende Themen im Mittelpunkt:

Soforthilfeprogramm des NRW-Kulturministeriums (5 Mio. Euro):

Aus den Bezirksregierungen des Landes erfahren wir, dass die 5 Millionen Euro nicht reichen werden. In Köln beispielsweise erhalten Antragssteller bereits Auskünfte, dass aufgrund der Flut von Anträgen, die in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden, vermutlich nicht alle Berücksichtigung finden werden. Gleichzeitig wurden bis Montag offiziell erst 1,2 Mio. ausgezahlt, wie wir aus dem Kulturministerium hören. Bezüglich des Verwaltungsaufwands berichten alle Bezirksregierungen unisono, dass die Belastungen für die Mitarbeiter*innen außerordentlich hoch und sie zudem mit Beratungssuchenden konfrontiert seien, die in ihrer Notlage oftmals die Grenzen des guten Benehmens überschritten.
Während der Sitzung erhielten wir die Nachricht, dass geplant sei, diesen Soforthilfefonds für Künstler*innen in das Programm des Wirtschaftsministerium übergehen zu lassen. Sobald wir dazu Genaueres wissen, werden wir das kommunizieren. In jedem Fall werden wir uns dafür einsetzen, dass die Härtefallregelung für Künstler*innen, die nicht in der KSK sind, übernommen wird.

NRW-Soforthilfe des Wirtschaftsministeriums 

Unsere Mitgliedsverbände berichten, dass das Corona-Soforthilfeprogramm von Minister Pinkwart gut angelaufen sei. Bewilligungen werden teils noch am selben Tag erteilt. Die Erfahrungen mit den Beratungen seitens der IHK seien ebenfalls gut. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei individuellen Fragen in der für Sie zuständigen IHK kompetente Hilfe zu holen. NRW stellt bundesweit in der zügigen Bearbeitung übrigens eine absolute Ausnahme dar.

Bundesfonds und Bundesangelegenheiten

Es muss sichergestellt werden, dass die Kultur im 5o Mrd.-Fonds, der von den Ländern verwaltet wird, angemessen berücksichtigt wird. Der 6o Mrd.-Fonds muss genutzt werden, um einen Kulturförderfonds zu gründen, der über die Krise hinausweist. Frau Grütters stimmt bisher nicht zu, weil sie befürchtet, einen solchen Fonds nicht managen zu können. Das ist kein Argument. Sie sollte eine Task Force aus Gema, Verwertungsgesellschaften und Bundesfonds bilden. Da sie unseren Brief in der Sache nicht beantwortet hat, werden wir an Bundeskanzlerin Merkel schreiben.
Der Bundeszuschuss Künstlersozialversicherung sollte auf 50 Prozent als „temporärer Entlastungszuschuss“ erhöht werden. Es wurde dazu ein Brief an die Bundesregierung beschlossen. In allen Bundesangelegenheiten besteht volle Einigkeit mit Olaf Zimmermann (Deutscher Kulturrat).

Job-Center, Grundsicherung

Die Entbürokratisierung der Verfahren lässt auf sich warten. Offenbar sind die von Hubertus Heil angekündigten Handlungsanweisungen erst kürzlich oder noch nicht bei den Ausführenden in den Jobcentern angekommen. Wir werden in einem Brief an den Arbeitsminister erneut darauf hinweisen.
An Sie haben wir dazu eine Bitte: Wir möchten Einzelbeispiele sammeln, bei denen Künstlerinnen und Künstler, die beim Jobcenter Grundsicherung beantragen, mit zu großem Formalaufwand konfrontiert werden. Die Fälle dürfen erst ab dem vergangenen Montag aufgetreten sein. Wer professionell tätige Künstler/innen kennt, die in dieser Woche oder demnächst Anträge auf Grundsicherung stellen, könnte bitte folgende Fragen weiterreichen:

  • Bei welchem Jobcenter waren Sie?
  • Wie viele Formulare mussten Sie ausfüllen?
  • Wie viele Belege mussten Sie beibringen?
  • Mussten Sie eine Vermögenserklärung beibringen?
  • Mussten Sie Angaben zu Ihrer Wohnung machen?
  • Hat die Berechnung der Bedarfsgemeinschaft dazu geführt, dass Ihnen Ansprüche verwehrt wurden?

Der zuletzt angesprochene Umstand ist nicht verbessert worden, doch könnte man das noch mit Darlegung von drastischen Fällen versuchen.

Besser keine großflächigen Umfragen starten, sondern gezielt bei Einzelpersonen oder kleinen Kreisen nachfragen, wo solche Fälle vermutet werden. Wir brauchen einige signifikante und belastbare Einzelfalldarlegungen.

Deutscher Kulturrat und Bundesangelegenheiten

Unser „Krisenstab“ hatte heute außerdem eine Telefonkonferenz mit Olaf Zimmermann (Deutscher Kulturrat). Darin ging es u.a. um die Initiative des Dt. KR, den Bund aufzufordern, sein Engagement bei der Künstlersozialkasse als Nothilfe auf 50 Prozent zu erhöhen. Die Entlastung für die Kulturwirtschaft würde 300 Millionen Euro betragen. Es wurde verabredet, dass auch der Kulturrat NRW sich in einem Brief an Hubertus Heil für diesen so genannten „temporären Entlastungszuschuss des Bundes“ für die Dauer der Krise einsetzen wird.
Ebenfalls Thema war die Frage nach dem Anteil der Kultur am 60 Milliarden-Paket des Bundes, das auf die einzelnen Ressorts verteilt werden wird. Hierzu werden wir, wie oben schon erwähnt, einen Brief an die Bundeskanzlerin senden, mit dem dringenden Appell, einen Kulturinfrastrukturförderfonds aufzulegen, der die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Kulturbetrieb auffängt.

Städte- und Gemeindebund

Auf Nachfrage teilte uns der Städte- und Gemeindebund mit, er habe keinen Überblick über einzelne Unterstützungs-Maßnahmen in den Kommunen. Wir bitten daher unsere Mitglieder, uns weiterhin über positive Beispiele zu informieren, um diese zu teilen und andere Kommunen zu motivieren, die sich bislang zurückgehalten haben.

Fördererlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW

Wir werden an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW folgende Änderungen und Absicherungen bestehender Förderung herantragen:
1. Konkret geht es um Anerkennung von Überjährigkeit bzw. Verlängerung des Bewilligungszeitraums: Alle Fördermittel, die bewilligt sind, sollten auch nach 2021 übertragen werden dürfen. Es kann nicht alles gestreamt werden, und der Stau an Veranstaltungen ist schon jetzt nicht mehr sinnvoll im Haushaltsjahr abzubauen.

2. Es darf ferner keinen Bewilligungsstau geben, der in dieser Situation ein falsches Zeichen setzen würde. Leider ist er bereits in vielen Bereichen da. Wer in der Förderung ist, muss jetzt trotz Unklarheit über den Durchführungszeitraum sofort Mittel erhalten können.

3. Ferner gilt es (nachträgliche) Förderungen für Ausfälle von Drittmitteln bzw. Mehraufwand, der durch Verschiebung von Produktionsabläufen entsteht, zu ermöglichen.

4. Notfalltöpfe dürfen nicht aus dem regulären Etat genommen werden – wir werden nach der Krise mindestens das gleiche Geld (eher mehr) brauchen, um die angeschlagenen Strukturen zu stabilisieren.

5. Der Fördererlass muss fortgeschrieben werden durch einen neuen Erlass.

 WDR

Aus dem WDR hören wir, dass nach der ersten Ankündigung von Lösungen für feste Freie in vielen Fällen noch keine konkreten Schritte erfolgt seien. Die einzelnen Redaktionen scheinen nicht im Detail informiert zu sein. Daher werden wir uns  an  Buhrow/ Weber wenden und sie fragen, wie es mit der Umsetzung der Ausfallhonorare, Entschädigungen etc. für Freie stehe. Der RBB beispielsweise wird auf Basis der Einkünfte aus den letzten zwölf Monaten einen Zuschuss kalkulieren. Wäre das Modell auch für den WDR denkbar?

Weitere Medien

Weitere offene Fragen der Notförderung müssen noch geklärt werden – wir bleiben da dran.

Soweit für heute – bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße
Ihr Gerhart Baum
Vorsitzender

Nach oben scrollen