Bericht über die Regionalkonferenz zur Umsetzung des Kulturfördergesetzes am 28.05.2015 in Münster
Kulturfördergesetz und Kulturförderplan
Wer die Entstehung des Kulturfördergesetzes für NRW verfolgt hat, wird bald gemerkt haben, dass dem Kulturförderplan künftig besondere Bedeutung zukommen wird. Das Gesetz sieht diesen Plan und einen regelmäßigen Kulturförderbericht als neue Instrumente der Kulturpolitik vor. Wie dieser Plan entstehen wird, dazu ist auf den fünf Regionalkonferenzen, die das Kulturministerium in den fünf Regierungsbezirken in diesen Wochen veranstaltet, mehr zu erfahren.
Am 28. Mai lud Ministerin Ute Schäfer zur ersten ins Gebäude der Bezirksregierung Münster. Zum Kulturförderplan berichtete der ehemalige Kulturabteilungsleiter Peter Landmann, dass ein solcher Plan grundsätzlich ab dem 2. Jahr einer jeden Legislaturperiode für jeweils fünf Jahre gelten solle, der erste jedoch nur bis 2018. Es handele sich nicht um einen Kulturentwicklungsplan für das ganze Land, er regele nur die Landeskulturförderung.
Er werde vom Kulturministerium mit partizipativen Elementen aufgestellt und dann mit dem Landtag zum Einvernehmen gebracht. Die Verbände, auch die der Kommunen, werden angehört, nicht nur im Zuge eines rein formalen Anhörungsverfahrens, sondern mittels eines echten Diskurses. Individuelle Künstler sollen sich auch unmittelbar, nicht nur über die Verbände, einbringen.
Eva Krings, Gruppenleiterin im Kulturministerium, erläuterte den Anteil der Partizipation: Das Kulturministerium spricht Künstlerinnen und Künstler individuell an und lädt im September 2015 Interessierte zu Dialogveranstaltungen mit vertiefter Befragung ein. Auch die Förderpreisträger des Landes aus den letzten sechs bis acht Jahren sollen interviewt werden. Auch Hochschulen sollten in die Kommunikation mit den Künstlern eingebunden werden, ergänzte später die neue Kulturabteilungsleiterin Hildegard Kaluza, zudem solle die Datenbank im Künstlerdorf Schöppingen genutzt werden.
Nach Befragung der Künstler, so Eva Krings, will das Ministerium Kulturinstitutionen und -verbände ansprechen und Oktober/November 2015 eine Großgruppenveranstaltung mit geladenen Teilnehmern durchführen. Dazu werde es zunächst die Anspruchsgruppen definieren. Unklar sei noch, so ergänzte später Landmann, wer dies vornehme und wer festlege, wer innerhalb der Gruppen eingeladen wird. Schließlich will das Haus zum Jahreswechsel Einvernehmen mit dem Landtag herstellen.
Der Kulturförderbericht soll eine Bestandsanalyse der Kulturpolitik, programmatische Aussagen zu Herausforderungen der Kulturpolitik und Entwicklungsperspektiven bieten. Die Kulturpolitische Gesellschaft unterstützt seine Erarbeitung. Erscheinen soll der Bericht 2017. In der Diskussion wies Peter Kamp darauf hin, dass das Thema Kulturelle Bildung dann sowohl im Bericht der Jugendabteilung des Ministeriums (2016) als auch im Kulturförderbericht (2017) auftauche. Es könne dabei in Lücken der thematischen Abgrenzungen fallen. Das soll, so Eva Krings, im Auge behalten werden. Hildegard Kaluza resummierte, dass das Kulturministerium nun in einen neuen Governance Prozess hineingehe.
Am 29. Mai fand bereits die zweite Regionalkonferenz in Dortmund (Regierungsbezirk Arnsberg) statt. In den drei übrigen Regierungsbezirken folgen die Konferenzen im Juni:
15. Juni 2015, Kulturfabrik Hangar 21, Charles-Lindbergh-Ring 10, 32756 Detmold
16. Juni 2015, Tanzhaus NRW, Erkrather Straße 30, 40233 Düsseldorf
24. Juni 2015, Freies Werkstatt Theater, Zugweg 10, 50677 Köln.
rvz
