Festrede zum Mitgliederforum anlässlich 30 Jahre Kulturrat NRW
von Olaf Zimmermann, Geschäftsführer Deutscher Kulturrat
29. September 2026
30 Jahre Kulturrat NRW sind ein Anlass, zurückzublicken, Bilanz zu ziehen und zugleich nach vorne zu schauen. Es sind 30 Jahre, in denen wichtige Impulse für die Kulturpolitik in Nordrhein-Westfalen gegeben wurden und in denen Vernetzung und Zusammenarbeit weit über die Grenzen des Bundeslandes hinaus entstanden sind.
Als der Kulturrat NRW 1996 gegründet wurde, war ich noch selbstständiger Kunsthändler in Köln und Mönchengladbach, also mitten in Nordrhein-Westfalen. Köln, wo ich lange gelebt habe, gehört bis heute zu meinen liebsten Städten – nach Berlin. Schon deshalb fühle ich mich Nordrhein-Westfalen und dem Kulturrat NRW eng verbunden.
Zum 25. Jubiläum des Kulturrats NRW hatte Norbert Sievers darauf hingewiesen, dass insbesondere die Verbände aus der Soziokultur und die Kulturpolitische Gesellschaft die Gründung des Kulturrats NRW vorangetrieben hatten. 1996 war es dann so weit: Der Kulturrat NRW wurde gegründet. Hans-Georg Bögner wurde sein erster Vorsitzender, und die SK Stiftung unterstützte die Arbeit.
Wie bei allen Verbänden waren es neben den gemeinsamen Zielen vor allem Menschen, die den Kulturrat NRW aufgebaut, geprägt und weiterentwickelt haben. Heute tragen Lorenz Deutsch, der seit 2023 Vorsitzender ist, Heike Herold, seit 2019 stellvertretende Vorsitzende, und Robert von Zahn, seit 2025 stellvertretender Vorsitzender, Verantwortung. Hinzu kommen die Sprecherinnen und Sprecher der Sektionen sowie die ständigen Gäste im Vorstand. Eine zentrale Rolle spielen außerdem Margrit Lichtschlag und Bernd Franke als Geschäftsführer. Sie alle tragen Verantwortung dafür, dass der Kulturrat NRW seine Aufgaben erfüllen und sich kulturpolitisch wirksam einbringen kann.
Beim Rückblick gilt ein besonderer Dank den ehemaligen Vorsitzenden. Hans-Georg Bögner prägte die Arbeit als Gründungsvorsitzender. Der verstorbene Gerhart Baum setzte mit seiner jahrzehntelangen kulturpolitischen Erfahrung eigene Akzente. Dass in 30 Jahren Kulturrat NRW bislang lediglich drei Vorsitzende amtierten, zeigt eine bemerkenswerte Kontinuität.
Das Ziel des Kulturrats NRW besteht darin, Kunst und Kultur im Bundesland Nordrhein-Westfalen mehr Geltung zu verschaffen und die Voraussetzungen für ihre Entwicklung zu fördern. Diese Ziele ähneln denen des Deutschen Kulturrates. Vergleichbar ist auch die Struktur mit der Organisation in Sektionen für Musik, Tanz, Theater, Film und Medien, Literatur, Bildende Kunst sowie spartenübergreifende Kultur und Soziokultur. Diesen Sektionen gehören wiederum Landesverbände, Landesgruppen und vergleichbare Institutionen an.
Der Kulturrat NRW brachte sich von Beginn an unmittelbar in die Landespolitik ein. Es galt, Kürzungen zu verhindern und die regionale Kulturpolitik, die von der Landesregierung unter
Johannes Rau auf den Weg gebracht worden war, zu fördern und aktiv zu begleiten. Dabei erwies sich die Struktur des Kulturrats NRW, in dem sowohl kleine als auch große Institutionen
vertreten waren, als großer Gewinn für die kulturpolitischen Diskussionen.
Ein Rückblick auf 30 Jahre Kulturrat NRW kann allerdings nicht von den bundespolitischen Debatten jener Zeit getrennt werden. Als der Kulturrat NRW 1996 als Verein gegründet wurde, waren Bundestag und Bundesregierung noch in Bonn ansässig. Die Regierung Kohl saß noch relativ fest im Sattel, und zumindest bei der SPD war vollkommen offen, wer den scheinbar ewigen Kanzler Helmut Kohl bei der Bundestagswahl 1998 als Spitzenkandidat herausfordern sollte.
Von einer eigenständigen Kulturpolitik des Bundes konnte damals kaum gesprochen werden. Einen Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag gab es nicht. Selbst der
Unterausschuss Kultur des Innenausschusses war in der Wahlperiode von 1994 bis 1998 abgeschafft worden. Bundesinnenminister Manfred Kanther zeigte kein ausgeprägtes Interesse
an Kulturpolitik, und der damalige Kulturabteilungsleiter im Bundesinnenministerium Wolfgang Bergsdorf war eher als Redenschreiber Helmut Kohls denn als engagierter Kulturbeamter bekannt.
Die Länder und insbesondere Nordrhein-Westfalen spielten deshalb in der Kulturpolitik eine wesentliche, wenn nicht sogar die zentrale Rolle. Auch vor diesem Hintergrund war es
folgerichtig, dass sich ein Kulturrat NRW gründete. Das Verhältnis zwischen dem Deutschen Kulturrat und dem Kulturrat NRW war insbesondere Ende der 1990er und zu Beginn der 2000er Jahre nicht frei von Spannungen. Auch ich hatte daran meinen Anteil. Der Deutsche Kulturrat setzte sich damals intensiv für eine aktive Kulturpolitik des Bundes ein. Im Bundestagswahlkampf 1998 forderten wir, einen Beauftragten für Kultur und Medien im Ministerrang einzusetzen, einen Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag einzurichten und eine Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ zu bilden.
Für diese Forderungen setzte ich mich sehr vehement ein, manchmal für den Geschmack meines damaligen Vorsitzenden August Everding sogar etwas zu lautstark. Zugleich erinnere ich mich noch sehr gut an Diskussionen während des Bundestagswahlkampfs 1998, in denen sowohl von Seiten der nordrhein-westfälischen Landesregierung als auch vom Kulturrat NRW
auf die Kulturhoheit der Länder verwiesen wurde. Nach seinem Wahlsieg 1998 etablierte Gerhard Schröder das Amt des Staatsministers für Kultur und Medien und berief den Verleger Michael Naumann zum ersten Amtsinhaber. Der Deutsche Bundestag richtete als parlamentarisches Pendant den Ausschuss für Kultur und Medien ein. 2002 wurde schließlich auch die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ vom Deutschen Bundestag eingesetzt, in der ich mitarbeiten durfte.
Mit dem Umzug von Parlament und Bundesregierung nach Berlin im Jahr 1999 veränderte sich die Wahrnehmung von Politik grundlegend. Aus der Bonner wurde die Berliner Republik. Vieles konzentrierte sich fortan auf Berlin. Eine Hauptstadt entstand, die sich mit europäischen Metropolen wie Paris und London messen wollte. Nordrhein-Westfalen wurde in der öffentlichen Wahrnehmung stärker zu einem Bundesland unter 16 anderen, die Blickrichtung änderte sich. Viele Kulturverbände, darunter auch der Deutsche Kulturrat, verlegten ihre Geschäftsstellen nach Berlin. Ich erinnere mich noch gut an den ersten Kulturpolitischen Bundeskongress der Kulturpolitischen Gesellschaft im Jahr 2001. Er fand in Berlin statt und wurde geradezu als Ankunft in der Hauptstadt gefeiert. Nicht nur der Deutsche Kulturrat wollte in Berlin Fuß fassen. Viele andere kulturpolitische Akteure taten es ebenfalls.
In den vergangenen 30 Jahren haben sich zugleich die kulturpolitischen Themen erheblich verändert. Als der Kulturrat NRW 1996 gegründet wurde, sprach man über die sogenannten
Neuen Medien. Das Internet war neu, E-Mails waren noch eine Seltenheit, aber bereits damals wurden Fragen danach gestellt, welche Auswirkungen diese neuen Technologien auf den Kulturbereich haben würden.
Gerade in Nordrhein-Westfalen wurden große Hoffnungen mit der neuen Medienwelt verbunden. Wolfgang Clement, damals Wirtschaftsminister des Landes, sah in den Neuen Medien eine Chance für den Strukturwandel. Bereits 1990 war die Kunsthochschule für Medien in Köln gegründet worden. Ich erinnere mich noch lebhaft an Diskussionen mit ihrem damaligen Rektor Siegfried Zielinski über die Zukunftschancen seiner Studierenden. Schon Ende der 1990er Jahre prognostizierte er, dass die Absolventinnen und Absolventen seiner Hochschule künftig nicht mehr selbstverständlich von der Verwertung ihrer Werke würden leben können. Damals erschien eine solche Aussage geradezu ungeheuerlich.
Noch während der letzten Regierung Kohl war das Forum Info 2000 eingerichtet worden, das die Menschen auf die vermeintlichen Segnungen der Informationsgesellschaft vorbereiten und sie für diese Entwicklung gewinnen sollte. Zwar gab es schon damals kritische Stimmen, die vor einer Aushöhlung des Urheberrechts warnten, doch blieben sie zunächst vereinzelt.
Heute diskutieren wir über die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf den Kulturbereich. Der Kulturrat NRW hat hierzu eine Arbeitsgruppe eingerichtet und befasst sich sowohl
innerverbandlich als auch in Veranstaltungen mit dem Thema. Auch das Land Nordrhein Westfalen setzt mit „K3 KI.Kunst.Kultur – NRW Kompetenznetzwerk“ einen deutlichen Akzent.
Der Kulturrat NRW beteiligt sich daran und unterstreicht damit, dass Landeskulturpolitik weit mehr ist als Kulturförderung. Vor allem bringt er seine eigene Expertise in diese Debatten ein.
Auch nachdem sich der kulturpolitische Fokus mit dem Umzug der Bundespolitik nach Berlin verschoben hatte, konnte Nordrhein-Westfalen mit der Kulturhauptstadt Ruhr 2010 ein
deutliches Ausrufezeichen setzen. Eine Europäische Kulturhauptstadt, die nicht nur aus einer Stadt, sondern aus einer ganzen Region bestand, war ein Novum. Hinzu kam, dass es sich um
eine Region handelte, die bereits seit Jahrzehnten von tiefgreifendem Strukturwandel geprägt war. Von Ruhr 2010 gingen wichtige kulturpolitische Impulse aus. Ohne Ruhr 2010 wäre
vermutlich auch die Diskussion über Industriekultur nicht dort, wo sie heute steht.
Ein weiterer kulturpolitischer Meilenstein, den der Kulturrat NRW vorangetrieben und kritisch begleitet hat, war das Kulturfördergesetz NRW, offiziell das Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Gesetz wurde erstmals in einem westdeutschen Bundesland die Kulturförderung gesetzlich fixiert. Es entstanden transparentere und verlässlichere Strukturen für die Kulturförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen. Nordrhein-Westfalen unterscheidet sich von anderen Ländern bis heute durch einen vergleichsweise hohen Kommunalisierungsgrad in der Kulturförderung. Zugleich sollte die Kooperation zwischen Land und Kommunen gestärkt werden.
Auch wenn mir persönlich manche Vorgaben etwas zu bürokratisch und zu stark von Planungswillen geprägt erschienen, war das Kulturfördergesetz ein Meilenstein. In der bundesdeutschen Diskussion löste es mit Blick auf Relevanz und Stellenwert das Sächsische Kulturraumgesetz als wichtiges Referenzmodell ab. Das Sächsische Kulturraumgesetz hatte bis dahin eine Vorbildfunktion, konnte dieser Rolle jedoch zunehmend nicht mehr vollständig gerecht werden.
2022 wurde das Kulturfördergesetz durch das Kulturgesetzbuch abgelöst. Damit wurde erneut ein deutlicher Schritt nach vorne getan. Im Kulturgesetzbuch wurden Honoraruntergrenzen
angekündigt, die inzwischen verbindlich eingeführt worden sind. Die Einführung dieser Honoraruntergrenzen ist nicht zuletzt eine Folge der Erfahrungen während der Corona-Pandemie ab 2020. Die zuvor bereits durch zahlreiche Studien belegte schwierige wirtschaftliche Lage vieler Künstlerinnen und Künstler wurde während der Pandemie besonders deutlich sichtbar. Aufträge und Auftrittsmöglichkeiten brachen weg und damit auch Verdienstmöglichkeiten. Nordrhein-Westfalen handelte als erstes Bundesland. Der Kulturrat NRW wurde zu einer wichtigen Anlaufstelle für Künstlerinnen und Künstler.
2022 konnte daran mit dem Projekt „Kultur hilft Kultur“ angeknüpft werden. Nun ging es darum, ukrainische Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen und miteinander zu vernetzen, die in
Nordrhein-Westfalen Zuflucht gefunden hatten. Es handelte sich um ein bundesweit einmaliges Vorhaben, das vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen unterstützt
und beim Kulturrat NRW angesiedelt wurde.
Diese Wegmarken zeigen die Bedeutung des Kulturrats NRW für das Land Nordrhein-Westfalen, für die hier lebenden Künstlerinnen und Künstler, für Kultureinrichtungen, Kulturvereine und Kulturunternehmen. Zugleich zeigen sie, dass der Kulturrat NRW bei verschiedenen kulturpolitischen Themen im Bundesvergleich früh eigene Akzente gesetzt hat. Es ist davon auszugehen, dass er sich auch weiterhin aktiv einmischen, kulturpolitische Impulse setzen und den innerverbandlichen Diskurs fördern wird.
Eine neue Dimension hat die Arbeit des Kulturrats NRW durch die Vernetzung der Landeskulturräte erhalten. Die Initiative dazu ging wesentlich vom verstorbenen Vorsitzenden des Kulturrats NRW Gerhart Baum aus. Er lud andere Landeskulturräte und vergleichbare Strukturen regelmäßig zum Austausch ein. Die ersten Treffen fanden 2020 und 2021 statt.
Gerhart Baum war häufig ungeduldig und fragte sich, weshalb sein Impuls von den Kulturverbänden in den anderen Ländern so zögerlich aufgenommen wurde. Er wünschte sich schnellere Fortschritte und eine zügige Gründung weiterer Landeskulturräte. Wer ihn kannte, wird ihn noch lebhaft vor Augen haben, wie leidenschaftlich und mit welcher Energie er sich für Themen, Zusammenschlüsse und vor allem für das Vorankommen einsetzte.
Gut Ding braucht jedoch offensichtlich Weile. Im Oktober 2025 gründete sich schließlich die Kultur-Länderkonferenz. Ihr gehören neben dem Kulturrat NRW der Arbeitskreis der kulturellen
Landesverbände Brandenburg, der Arbeitskreis niedersächsischer Kulturverbände, die Berliner Kulturkonferenz als Bündnis der Berliner Kulturverbände, das Bremer Verbändetreffen, das
Forum Kulturverbände Mecklenburg-Vorpommern, die Interessengemeinschaft Landeskulturverbände Sachsen, die kulturellen Spartenvertretungen aus Rheinland-Pfalz, der Kulturrat Hessen, der Kulturrat Thüringen, der Landeskulturverband Schleswig-Holstein sowie SK³ – Ständige Konferenz für Kunst und Kultur in Bayern an.
Damit gibt es inzwischen in zwölf von 16 Ländern Strukturen, die als Landeskulturräte oder mit ihnen vergleichbare Zusammenschlüsse bezeichnet werden können. Noch bedeutender ist, dass diese Organisationen begonnen haben, sich untereinander regelmäßig auszutauschen und den Kontakt zum Deutschen Kulturrat zu suchen.
Vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen und insbesondere des Erstarkens der AfD gewinnt diese Zusammenarbeit zusätzlich an Bedeutung. Bereits Ende der 1990er Jahre hatte die Bundeskulturpolitik erheblich an Gewicht gewonnen. Heute stellt sich verstärkt die Aufgabe, die Kulturpolitik der Länder und insbesondere die Zusammenarbeit ihrer Verbände weiter auszubauen.
Die Wahlergebnisse der AfD in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg Vorpommern, Berlin und insbesondere Sachsen-Anhalt verdeutlichen, welche Bedeutung die
Länder für kulturpolitische Entscheidungen haben. Die AfD Sachsen-Anhalt hat in ihrem Regierungsprogramm ausführlich beschrieben, welche kulturpolitischen Vorhaben sie verfolgt.
Kulturpolitik nimmt darin einen wichtigen Stellenwert ein. Der Zusammenschluss der Landeskulturräte in der Kultur-Länderkonferenz erhält vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung für den Austausch zwischen den Ländern und für die Formulierung gemeinsamer kulturpolitischer Interessen.
Diese Entwicklung fällt in eine Zeit, in der die Kulturpolitik des Bundes wieder an Bedeutung verliert. Das Pendel, das Ende der 1990er Jahre deutlich zugunsten des Bundes ausgeschlagen
hatte, bewegt sich wieder zurück. Die Länder und der Föderalismus gewinnen erneut an Gewicht. Der Kulturrat NRW gehört zu den treibenden Kräften innerhalb der Kultur
Länderkonferenz und trägt damit dazu bei, den Austausch der Landeskulturräte zu intensivieren.
Aus dieser Zusammenarbeit kann sich noch mehr entwickeln. Denkbar wäre sogar, dass die Kultur-Länderkonferenz eines Tages als eigene Sektion Teil des Deutschen Kulturrates wird und
damit unmittelbar an der Gestaltung der Bundeskulturpolitik mitwirkt. Damit könnte sich ein Kreis schließen: von der Stärkung der Bundeskulturpolitik Ende der 1990er Jahre über die
wachsende Bedeutung der Landeskulturräte bis hin zu einer neuen institutionellen Verbindung zwischen Bundes- und Landeskulturpolitik.
30 Jahre Kulturrat NRW zeigen, wie wichtig dauerhafte Strukturen, engagierte Menschen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit für eine wirksame Kulturpolitik sind. Der Kulturrat NRW hat in diesen drei Jahrzehnten nicht nur innerhalb Nordrhein-Westfalens Akzente gesetzt, sondern immer wieder über die Grenzen des eigenen Bundeslandes hinausgedacht. Gerade darin liegt eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Kulturpolitik auch künftig gemeinsam gestaltet werden kann.
Olaf Zimmermann
Geschäftsführer Deutscher Kulturrat