WDR 3 Mosaik: Mindesthonorare für Kunstschaffende in NRW – vorerst in zwei Programmen

Seit 2021 sind Mindesthonorare für landesgeförderte Kunstprojekte in NRW formal vorgeschrieben. Ab 1. August sollen sie nun wirklich kommen, zunächst für zwei Programme der Kulturellen Bildung, ab 2026 für alle Projekte mit Landesförderung. Das ist auch überfällig, denn nur etwa 5-10% der Kulturschaffenden mit akademischem Abschluss können von ihrer Kunst leben. Auch der Kulturrat NRW unterstützt eine bessere Bezahlung im Kunst- und Kulturbereich, das Problem sei jedoch, dass anders als im Koalitionsvertrag festgelegt, die Kulturetats nicht mit steigen. Das bedeutet, je besser einzelne Projekte bezahlt werden, desto weniger Projekte können insgesamt gefördert werden. Lorenz Deutsch, Vorsitzender des Kulturrats NRW, fordert an dieser Stelle mehr Ambitionen von der Landesregierung. Peter Grabowski berichtet auf WDR 3 Mosaik

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