Ergänzungsmittel Barrierefreiheit
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt am kulturellen Leben teilzunehmen. Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen, Menschen mit Mobilitätsbehinderungen und mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen soll eine aktive Teilhabe an der Kultur möglich sein, sei es als Produzent*in von Kunst und Kultur oder als Besucher*in von Kulturprojekten. Mit den „Ergänzungsmitteln Barrierefreiheit“ unterstützt das Land die …